Hallo ffbkdavid,
das war ja eine schnelle Antwort.
Besten Dank.
Natürlich kenne ich alle Probleme im Zusammenhang mit Sacheinlagen. Dem sind wir schon in Deutschland möglichst aus dem Weg gegangen. Deshalb habe ich mich bezüglich Schweiz immer gewundert. Da müsst ihr in letzter Zeit erst besser geworden sein. Hier mal ein Beispiel:
Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss näherer Umschreibung im Sacheinlagevertrag vom 30.07.2002, von………., 1 Personenwagen Nissan Sunny GTI und EDV- und Büroeinrichtungen zum Preis von CHF 19'100.-- und von ………, 1 Flip-Chart und 1 PDA-Organizer zum Preis von CHF 1'600.--. Vom Gesamtpreis von CHF 20'700.-- werden CHF 20'000.-- auf das Stammkapital angerechnet und CHF 700.-- als Forderung gutgeschrieben.
Also mit einem Flip-Chart und einem Organizer kann man in Deutschland gleich wieder beidrehen.
Es gibt aber da auch legale Interessen für Sacheinlagen. Z.B. haben Entwickler ihre privae Kohle in Anlagen gesteckt und dann klappt die Erfindung. Bevor sie jetzt überhaupt weiterdenken, muß eine steuerlich optimierte Firmenkonstruktion her.
Liquidität ist in dieser Phase oft ein Fremdwort.
Um Missverständnisse vorzubeugen, aus dieser Ecke kam mein Gedanke gehoppelt.
Viele Grüße
Preusse
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