Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel, Kirchendoktorwürde, Titelkauf, Kauftitel, Kirchenehrentitel, Kirchenehrendoktortitel, Doctortitel, klerische Titel, klerische Doktortitel (Dr.Titel), kirchliche Doktorgrade (Dr.Grade), Briefkastenkirchen, Offshorekirchen, Nichtkirchen, Pseudokirchen, Fakekirchen, Fernkirchen, Pseudotitel, Pseudokirchentitel, Pseudoehrentitel, Pseudowürden, Kirchenwürden
Kirchentitel, kirchliche Würde eines Ehrendoktors, Kirchenehrentitel, Kirchendoktortitel, Dr.Titel
Eine ausführliche Untersuchung und abschließende Klärung bezüglich der Führung ausländischer kirchlicher Würden in Deutschland anhand des Beispiels der Universal Life Church, USA (ULC)
Die Universal Life Church (ULC) und andere Einrichtungen in den USA verkaufen schon seit Jahrzehnten billige, frei erfundene Doktortitel (Dr.Titel), die sie überflüssigerweise als kirchliche Würden, kirchliche Doktorwürden, klerische Doktortitel und ähnliches bezeichnet. Diese werden von dubiosen Titelhändlern, Promotionsberatern, Promotionsberatungen, Degree-Consultings, Graduation-Consultings und wie sich die Titelverkäufer sonst noch nennen mögen, oft falsch als Ehrendoktortitel, Doktortitel (Dr.Titel), sogar als Doktorgrade bezeichnet werden, was diese wertlose Sache hier nicht mal ansatzweise trifft. Diese Bezeichnungen der sogenannten kirchlichen Doktorwürden, die in Wirklichkeit keine sind, sind völlig unzutreffend, wobei die verliehenen Bezeichnungen auch nicht legal als DD, DD. h. c., Dr. h. c. oder gar Dr. geführt werden dürfen, was leider immer wieder falsch behauptet wird. Solche – meistens gezielt eingesetzten – Offerten dieser Art stellen in Deutschland einen Verstoß gegen § 263
StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Betrug) dar.
Selbstverständlich verstößt der Doktortitelkäufer und Doktortitelträger in Deutschland gegen
§ 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch).
Im folgenden wird Stück für Stück untersucht, ob und wie sogenannte kirchliche Würden der Universal Life Church (ULC, USA) als Beispiel für alle Billigtitelverkäufer kirchlicher Würden
anerkannter Kirchen der USA in Deutschland führbar sind; hier untersucht am Beispiel der "kirchlichen Würde des Ehrengrades des Doctor of Divinity" (
diese Bezeichnung werde ich im Folgenden immer wieder verwenden, weil sie der Sache am nächsten kommt. Dennoch erhebt diese Bezeichnung nicht den Anspruch absolut zu sein, da die Doktortitel der Titelmühlen mit Kirchenstatus in den USA frei erfunden sind - es sich somit weder um echte kirchliche Würden, noch um echte Doktortitel handelt, auch nicht in den USA, was eine Führbarkeit in Deutschland unbestritten ausschließt. Die Behörden erteilen gern nähere Auskünfte über diese Pseudodoktortitel und deren definitiv nicht möglicher Führbarkeit in Deutschland).
TEIL I - Grundsätzliches
Die Universal Life Church bietet folgende kirchliche Würden von Ehrengraden an:
- Doctor of Biblical Studies
- Doctor of Divinity
- Doctor of Immortality
- Doctor of Metaphysics
- Doctor of Motivation
- Doctor of Philosophy in Religion
- Doctor of Religious Humanities
- Doctor of Religious Science
- Doctor of Universal Life
Die ULC (Universal Life Church, USA) weist selbst deutlich darauf hin, dass es sich nicht um akademische Grade handelt.
Erforderlicher Kirchenstatus
Inzwischen ist die ULC sogar als Kirche anerkannt und daher befugt, kirchliche
Würden nach amerikanischem Recht zu verleihen. Die Führung kirchlicher Würden bedurfte auch früher keiner Genehmigung durch Kultusministerien oder andere Ministerien in Deutschland, da kirchliche Würden keine um akademische Bezeichnungen, Grade, Ehrengrade und Titel sind. Das heißt aber nicht, dass man deren Ausführungen keine Beachtung schenken muss.
Kirchliche Würden dürfen legal vermittelt werden, da es sich nicht um akademische Grade und Titel handelt (OLG Duesseldorf, Aktenzeichen 5 Ss 475/78 I). Das bedeutet aber auch nicht, dass sie einfach als Doktortitel verkauft werden dürfen, wie es oft von Zwischenhändler unbefugt getan wird.
TEIL II – Eintrag von kirchlichen Würden in den Personalausweis (BPA)
Oft wird behauptet, dass kirchliche Würden in Form von frei erfundenen Doktortiteln in den Personalausweis eingetragen werden können. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, dass das geklappt hat. Das wäre auch völlig absurd, da es sich doch angeblich um eine Form von Ehrendoktortiteln handeln soll. Auch echte Ehrendoktortitel von Universitäten werden nicht in den Personalausweis (BPA), Reisepass oder andere amtliche Pässe und Ausweise eingetragen. Eingetragen werden allenfalls echte Doktorgrade, die nach deutschem Recht in der Form "Dr." ohne weitere Zusätze führbar sind.
Warum dies so ist, wird schnell deutlich:
Es ist allgemein bekannt, dass Doktortitel (Doktorgrade) in den Personalausweis eingetragen werden können. Aber um welche Kategorie von Doktorbezeichnungen handelt es sich genau?
Diese Frage zu klären, ist ganz einfach.
Gleich im § 1 (Ausweispflicht) des
PersAuswG (PersAuswG - Personalausweisgesetz - Gesetz über Personalausweise), dem Gesetz über Personalausweise, ist im zweiten Absatz folgendes festgelegt:
Zitat:
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
Familienname und ggf. Geburtsname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensname/Künstlername,
Tag und Ort der Geburt,
Größe,
Farbe der Augen
gegenwärtige Anschrift,
Staatsangehörigkeit.
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Einen Doktor
grad eingetragen zu bekommen, ist also durchaus möglich. Hier ist die Unterscheidung noch einmal sehr wichtig. Unter der Bezeichnung Doktorgrad versteht man einen akademischen Grad, der durch ordentliche Promotion nach Prüfung an einer staatlich anerkannten Hochschule erlangt wird. Daher ist eigentlich die umgangssprachliche Bezeichnung "Doktortitel" oder "Dr.Titel" nicht korrekt.
Bei einer kirchlichen Würde handelt es sich keinesfalls um einen solchen Doktorgrad. Die frei erfundenen Doktortitel (Dr.Titel) sind ja nichteinmal kirchliche Würden nach amerikanischem Recht. Dieser sehr wichtige Punkt wurde bis heute von allen dubiosen Titelhändlern, Promotionsberatungen und anderen Titelvermittlungen schlichtweg verleugnet.
Daher ist eine solche
Eintragung weder vorgesehen noch möglich. Ein gesondertes Feld für solche frei erfundenen Doktorbezeichnungen besteht ebenfalls nicht.
Ich kann mir nach all den Jahren Erfahrung nicht vorstellen, dass es tatsächlich mal jemandem gelungen sein soll, dass die kirchliche Würde fälschlicherweise als Doktorgrad in den BPA eingetragen wurde, auch wenn sich der Bedienstete nicht ausreichend auskannte. Die Chance schätze ich als absolut unmöglich sein. Ich persönlich habe noch keinen Fall gesehen, dass eine solche Eintragung vorgenommen wurde. Im Internet haben schon viele anonyme Personen behauptet, den frei erfundenen Kirchendoktortitel, der nichteinmal ein Ehrendoktortitel (Ehrendoktorwürde) oder eine kirchliche Ehrenwürde ist, angeblich eingetragen bekommen zu haben. Auf Nachfragen meinerseits, wie und wo genau dieser Eintrag angeblich vorgenommen wurde, verschwanden diese Personen, bei denen es sich augenscheinlich um die Titelhändler selbst handelt, von der Bildfläche. Ich schließe aus, dass das jemals in Deutschland gelungen ist.
Echte akademische Doktorgrade von echten Kirchen, die auch in Deutschland als Kirchen angesehen werden, werden natürlich schon in Ausweise eingetragen. Diese Doktorgrade stammen jedoch von Hochschuleinrichtungen, die nicht nur von der Kirche, sondern auch vom Staat anerkannt sind. Daher sind Doktorgrade von z. B. deutschen kirchlichen Hochschulen wie Doktorgrade von anderen Hochschulen auch zu behandeln.
Den "Kirchenstatus" in den USA zu bekommen, ist sehr leicht, hat aber über die USA hinaus keinerlei Wirkung. Die Vergabe der Doktortitel durch die Universla Life Church (ULC, USA) ist auch nur deswegen zulässig, weil die ULC in den USA einen Kirchenstatus erlangt hat. Dies ist erfolgt, weil sie alle Titelkäufer als Mitglieder registriert hat. In den USA sind akademische Grade, somit Doktortitel (Doktorgrade) nicht geschützt. Für eine legale Vergabe von Doktortiteln muss aber entweder eine Hochschullizenz vorliegen oder aber der Kirchenstatus.
Das ist aber sowieso nicht weiter von belang, da eine Eintragung der kirchlichen Würde bei Vorzeigen des BPA gem.
§ 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) eine unerlaubte Titelführung darstellen würde. Es würde somit ja ein Doktorgrad geführt - denn ein "Dr." ist die übliche abgekürzte Bezeichnung für einen echten, anerkannten, akademischen Doktorgrad aus Deutschland oder der EU (Europäischen Union) oder des EWR (Eurpäischen Wirtschaftsraumes). Daher wäre von einer solchen Eintragung ohnehin abzuraten, zumal jemandem ein bloßer Eintrag in einem Personalausweis keinerlei nennenswerte Vorteile verschafft.
Es gibt aber tatsächlich Verkäufer kirchlicher Würden, die behaupten, dass diese als Dr. in den Personalausweis eingetragen werden können. Hier wird es kriminell. Bei solchen Offerten ist die Strafbarkeit gem. § 263
StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) erfüllt.
Feststellung: Ein Eintrag von kirchlichen Würden als Dr. in den Personalausweis ist nicht möglich. Das ist gesetzlich fundiert.
Solchen Gerüchten sollten Sie keinen Glauben schenken. Ich untersuche diese Branche schon seit vielen Jahren und mir konnte noch niemand dieser Großmäuler jemals nur einen einzigen Beweis vorlegen. Das liegt einfach daran, dass es für eine Eintragung von nicht anerkannten Doktortiteln, frei erfundenen Doktorwürden und Ehrendoktortiteln von Einrichtungen, die in Deutschland nicht anerkannt sind, in den Personalausweis (BPA), Reisepass und andere behördliche Pässe und Ausweise keinerlei Rechtsgrundlage gibt - Eintragung somit ausgeschlossen.
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