richtig, geschätzter tropico
aber der thread handelte ja grundsätzlich um die behandlung von SACHEINLAGEN... und da scheinen mir im geschilderten fall die hindernisse bereits derart hoch zu sein, dass wir gar nicht bis zu den "feinen helvetischen details" kommen/kamen 8-)
wenn sie den thread nachlesen, werden sie erkennen, dass vorerst die unrichtige kombination von ANFORDERUNGEN an die bewertung von sacheinlagen BEI AKTIENGESELLSCHAFT im vergleich zum SKIZZIERTEN MODELL (durch einen auszug aus der hr-eintragung dokumentiert) einer GMBH korrigiert werden musste
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