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Alt 25.08.2006, 21:57
preusse preusse ist offline
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Hallo meine Herren,

Zitat:
wie der von ihnen optional vorbereitete "andere" weg denn aussieht
na geschätzter ffbkdavid wenn sie unbedingt wollen, dann hebe ich den anderen Weg noch einmal hervor

Zitat:
Zitat:
warum gründen sie nicht eine auslandsklitsche, schmeissen die patente/rechte da rein... und tragen gegebenenfalls eine schweizer zweigniederlassung der auslandsgesellschaft ein (eine solche muss ja rechtlich unabhängig vom hauptsitz geführt werden und braucht kein gesetzlich vorgeschriebenes mindestkapital) - dann hätten ihr kunde doch "dä föifer und s'weggli" - rechte abgesichert in iuristischer person... vermarktung über reputierte schweizer adresse
Eben.
Deshalb schrieb ich, schön dass wir in die gleiche Richtung denken. Die Inc. ist Stand by. Ich sehe die USA aber wirklich kritischer.
Nicht, dass da die Indianer wieder die Oberhand bekommen. Aber die Amis haben eine Rechtsprechung, die beim Thema nationale Interessen oder Produkthaftung über Tisch und Bänke geht. Und wir bewegen uns hier im Bereich Pharma.

Das mein Beispiel eine GmbH war, ist mir nicht entgangen. Ich war nur zu faul länger zu suchen. Wenn aber die AG strenger gehandhabt wird, und nur die GnbH so ein Lotterleben führen darf, um so besser. Hab ich mal viel Zeit, suche ich da aber auch mal.
Bei meinem Modell ist das egal, die Sacheinlage wäre frei von rechten Dritter und im Wert weit weit über der Stammeinlage. Wie gesagt, nagelneue High-Tech.
Nach dem gesagten reduziert sich das Problem auf die Gutachterkosten. Und ich glaube, da macht das Modell die Grätsche. Es sei denn, ein deutscher WP wird anerkannt. Habe ich aber nicht so verstanden. Ich meine ne Haftpflicht hat der auch.

Verrechnungssteuer ist sicher eine „Aufgabe“, aber nicht meine. Bei uns machen ja noch ein paar mehr mit.
Witziger Weise wird sie ja an der Quelle erhoben. Das heißt nicht der Empfänger liefert ab, sondern dessen Schuldner. Bei Zinsen also die Bank und nicht der Kontoinhaber. Na und ob jetzt die Tochter der Bank in Hong Kong….
Aber wie gesagt, für jemand mit Steuerphobie weiß ich da schon viel.

Zusammenfassung.
Bleibt der Wunsch bei Schweiz, ist Zweigniederlassung vorzuziehen. Land des Hauptsitzes, nun ja.

War interessant, besten Dank fürs mitmachen.

Preusse
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