Kleine Korrektur, so sind wir Preussen halt
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selbstverständlich liefert der empfänger die verrechnungssteuer ab
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Auf keinen Fall.
Er kann sie sich bestenfalls wiederholen. Bis 2005 galt noch das:
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Die Verrechnungssteuer wird auf bestimmten, im Gesetz genau bezeichneten Kapitalerträgen und anderen Leistungen erhoben, und zwar ist sie von derjenigen (natürlichen oder juristischen) Person mit Wohnsitz (Sitz) in der Schweiz abzuliefern, welche die erwähnten Leistungen zu erbringen hat. Wer Empfänger der Erträge oder Leistungen ist, ist ohne Bedeutung. Die Verrechnungssteuer ist darum zu den Objektsteuern zu zählen - im Gegensatz etwa zur allgemeinen Einkommenssteuer, die nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen (Subjekt) bemessen wird.
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Phobie heißt ja nur, keine Chance nicht keine Ahnung. Wobei sich letzteres in deutlichen Grenzen hält. Es ist nicht mein Gebiet.
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wenn es sich um entwicklungskosten handelt
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Das ist richtig, aber da schrieb ich ja schon, dass das aussichtslos ist.
Da sind wir einer Meinung.
Nein, bei der High Tech handelt es sich um eine komplette Produktionsanlage. Die ist gekauft und Stand der Technik. Was rauskommt, das ist das Neue.
USA
Das sind nur meine subjektiven Vorbehalte. Die sind unabhängig von der Konstruktion. Stellen sie sich vor sie machen mit einem Produkt 800 Mio. Umsatz, mehr Gewinn als Kosten und bekommen in den USA eine Produkthaftung übergeholfen und verlieren natürlich. Und dann sieht man, das Rechte und Patente bei einer US-Gesellschaft liegen. Die hat zwar nicht produziert, aber sie gehört dazu und wertvoll ist sie auch noch……..
Da finden sich genug Kanzleien, erst recht wenn sie einem US-Großen auf den Füßen stehen, dessen Kreise ihr Produkt wesentlich stört.
Egal was geht und wie es geht, sie sind angreifbar.
Wie gesagt Pharma!
Auf alle Fälle schönes Wochenende
Preusse