Weiterbildung Staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in
Fortbildung zum/zur staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/in
Anbieter
Fachschulen und Fachakademien
Dauer der Ausbildung
In Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
Meistens wird ein mittlerer Bildungsabschluss verlangt.
Beruflich wird meistens
- eine mindestens zweijährige berufliche Vorbildung vorausgesetzt, die nachzuweisen ist durch eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder den Abschluss einer Berufsfachschule einschlägiger Fachrichtung
und
- eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit oder ein mindestens einjähriges Praktikum in einem hauswirtschaftlichen Mittel- oder Großbetrieb.
Ausbildungsablauf
Oft wird ein Semester Probezeit vorgeschaltet.
Der schulische Teil der Ausbildung umfasst theoretischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht.
Die Ausbildung beinhaltet ein Betriebspraktikum.
Prüfungsablauf
Die Ausbildung in den Fachschulen für Hauswirtschaft endet mit einer Abschlussprüfung. Die Prüfungsordnung ist nach landesrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer geregelt.
Die Prüfung wird von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen.
Abschlussbezeichnungen
- Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter/ Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin
- Staatlich geprüfter Betriebsleiter/Staatlich geprüfte Betriebsleiterin - Fachrichtung Hauswirtschaft
Lerninhalte
Allgemeiner Bereich:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Mathematik
- Englisch
Grundlagenbereich:
- Ernährungs- und Nahrungsmittellehre
- Arbeitsphysiologie
- Betriebspsychologie
- Physik
- Chemie einschließlich chemisches Praktikum
- Berufs- und Arbeitspädagogik
- Betriebswirtschaftslehre
- Arbeits- und Sozialrecht
Anwendungslernbereich:
- Betriebsorganisatorische Übungen
- Geschäftsverkehr
- Fertigungstechniken in der Hauswirtschaft
- Mikrobiologie einschließlich mikrobiologisches Praktikum
- Technisches Zeichnen und Werkstättenplanung
- Geräte- und Maschinenkunde
- Wirtschaftsrechnen
- Datenverarbeitung
Kosten
An staatlichen Schulen besteht Schulgeld- und z. T. Lernmittelfreiheit. An privaten staatlich anerkannten Schulen fallen Ausbildungsgebühren, Aufnahme- und Prüfungsgebühren und Nebenkosten an.
|