Ungarn als Hauptquartier ??!!
Andrew,
bevor ich mich an dieser Diskussion inhaltlich beteilige, stellt sich für mich zunächst die Frage: Wo soll Ihr Hauptquartier sein ? Nach wie vor in Ungarn ?
Wenn ja, gibt es nach ungarischem Recht so etwas wie eine "unselbständige Zweigstelle" (=Repräsentanz) einer Muttergesellschaft ? Wenn dem so wäre, wie wäre die steuerliche Behandlung einer solchen "Repräsentanz" nach ungarischem Recht, wenn diese Repräsentanz - wie in Deutschland zulässig - in Ungarn nur ein Büro, nicht aber eine Betriebsstätte hat.
Es macht nach meinem Dafürhalten wenig Sinn, sich über steuerliche Fragen um den halben Globus zu befassen, wenn die Kette der Besteuerung nicht bis zum Wohnsitz der Gesellschafter einer beliebigen Firma geklärt und gesichert ist. Das gilt insbesondere für die Ausschüttung von Dividenden, die ja an irgendeinem Ort stattfindet.
Die Anwendung von DBA´s setzt nun mal voraus, daß irgendwo eine Steuerpflicht besteht.
Sich ohne Not den Irren in den USA (IRS etc.) auszusetzen macht noch weniger Sinn.
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