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Alt 04.09.2006, 19:48
Andrew Andrew ist offline
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Zitat:
Zitat von tropico
Andrew,

Wenn ja, gibt es nach ungarischem Recht so etwas wie eine "unselbständige Zweigstelle" (=Repräsentanz) einer Muttergesellschaft ? Wenn dem so wäre, wie wäre die steuerliche Behandlung einer solchen "Repräsentanz" nach ungarischem Recht, wenn diese Repräsentanz - wie in Deutschland zulässig - in Ungarn nur ein Büro, nicht aber eine Betriebsstätte hat.
Das ungarische Steuerrecht definiert nur, was eine Niederlassung ist (die körperschaftssteuerpflichtig ist), bzw. es wird eindeutig definiert, was keine Niederlassung ist (fast wörtlich übersetzt):
- wenn eine Anlage der ausländischen Firma zur Lagerung oder Präsentation der eigenen Produkte oder Waren benutzt wird;
- wenn eine Anlage dazu dient, dass die ausländische Firma für eigene Zwecke Waren oder Produkte besorgt bzw. Informationen sammelt;
- wenn die Anlage nur für sonstige Vorbereitungs- und Aushilfszwecke dient.

Ausserdem ist zu beachten, dass der Ort der Geschäftsführung auch als Niederlassung gilt, hier wird der wichtigste Punkt folgendermassen formuliert:
Die ausländische Person hat eine Niederlassung, wenn eine Person im Namen der ausländische Person im Inland Verträge unterzeichnen darf, und von diesem Recht regelmässig gebrauch macht.
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