... ad "keine Niederlassung wird begründet, wenn..."
- wenn eine Anlage der ausländischen Firma zur Lagerung oder Präsentation der eigenen Produkte oder Waren benutzt wird;
- wenn eine Anlage dazu dient, dass die ausländische Firma für eigene Zwecke Waren oder Produkte besorgt bzw. Informationen sammelt;
- wenn die Anlage nur für sonstige Vorbereitungs- und Aushilfszwecke dient
a b e r :
der platz (raum, lagerstelle, showroom etc.), an dem die "lagerung" oder "präsentation" in ungarn stattfindet, wird ja wohl beim "lagerungs- und/oder präsentationsraumvermieter" zu einnahmen führen... oder glaubt die ungarische steuerbehörde, wenn sie ausführen, der showroom würde kostenfrei zur verfügung gestellt
... führt also "über die hintertüre" doch zu einnahmen in ungarn (bei wem auch immer)... die mit sicherheit besteuert werden
im weitern behaupte ich, dass sie mit der zuständigen finanzbehörde einen regen briefwechsel werden führen können/müssen, um darzulegen, wie sich die sachlage (welche vergütung pro m2... oder eben nicht!!) real verhält
ein weiteres indiz für meine ursächliche behauptung, dass da eine klassische "kraut & rüben"-struktur zur diskussion steht... die den gesamten thread langsam aber sicher unübersichtlich werden lässt und kaum zur geistigen horizonterweiterung unserer nutzer beiträgt
... ad "... zeichnungsberechtigte person IM INLAND ..."
ihr zitat:
Ausserdem ist zu beachten, dass der Ort der Geschäftsführung auch als Niederlassung gilt, hier wird der wichtigste Punkt folgendermassen formuliert:
Die ausländische Person hat eine Niederlassung, wenn eine Person im Namen der ausländische Person im Inland Verträge unterzeichnen darf, und von diesem Recht regelmässig gebrauch macht
ja, denken sie denn, ihr las vegas-nominee-boy würde im fernen amerika deutsche und/oder ungarisch verfasste verträge unbesehen unterzeichnen (und sich damit einer intensiven haftung im falle von rechtsstreitigkeiten aussetzen) - oder lassen sie IN UNGARN zu erfüllende (mit models beispielsweise) verträge in englisch aufsetzen, versenden diese dann nach las vegas, und erwarten dann, dass ihr trabant seine klaue druntersetze?
bedenken sie bitte unbedingt den wichtigen punkt des "principal place of business"... hatten wir andernorts auch schon eingehend besprochen - in kürze nur soviel: sie begründen mit sicherheit eine lokale präsenz, wenn sie verträge/dokumente/briefe verfassen, die als ort ihrer ausstellung (... ausgefertigt in 3 exemplaren in ort, am datum... oder ähnlich!) ungarn haben werden...
... wenn sie dies nicht tun (beispielsweise las vegas als ort angeben), kommen sie in den dunstkreis von betrug/urkundenfälschung... weil's ja nicht stimmt
die sache wird immer konfuser... das haben sie jetzt von ihrer "offenheit" 8-)
wohl bekomm's
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