Steuern in den USA, Teil 1
Für alle unverbesserlichen USA-Fetischisten soll der nachfolgende Beitrag einen kleinen Einblick in das Reich der IRS geben:
Das Steuersystem der USA
1. Einführung
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre kommt der Untersuchung des steuerlichen Einflusses auf die ausländische Geschäftstätigkeit von Unternehmen eine besondere Bedeutung zu. Inländische Steuerrechtsnormen, die jeweiligen ausländischen Steuervorschriften sowie die Bestimmungen des steuerlichen Kollisionsrechts (Doppelbesteuerungsabkommen) beeinflussen unternehmerische Entscheidungen. Die Besteuerung als Bestimmungsfaktor unternehmerischer Außenwirtschaftstätigkeiten bildet den Untersuchungsgegenstand der Internationalen Steuerlehre, denn je nach Art der Geschäftstätigkeit im Ausland, können die steuerlichen Folgen erheblich voneinander abweichen. Hierzu ist notwendig, sich sowohl mit dem Internationalen Steuerrecht wie auch mit den jeweiligen nationalen Steuersystemen auseinander zu setzen.
,,Für die Besteuerung des Einkommens und Vermögens haben sich weltweit zwei bestimmte Kombinationen durchgesetzt:
- Wohnsitzbesteuerung und Universalitätsprinzip
- Quellenbesteuerung und Territorialprinzip
Wohnsitzbesteuerung ist die Besteuerung von Personen mit Wohnsitz in dem jeweiligen Staatsgebiet. Das Universalitätsprinzip beinhaltet eine Besteuerung aller Tatbestände, auch wenn sie nicht im jeweiligen Hoheitsgebiet des Staates verwirklicht wurden. Die Kombination schließlich bedeutet eine Besteuerung des Gesamteinkommens (auch ausländische Einkünfte) aller Personen, die einen Wohnsitz im jeweiligen Staat haben.
Quellenbesteuerung ist die Besteuerung von auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet befindlichen Einkommensquellen. Territorialprinzip ist nach den Prinzipien des Völkerrechts die Berechtigung, alle Tatbestände, die in einem Hoheitsgebiet auftreten, als Anlass zur Besteuerung zu nehmen. Diese Kombination bedeutet also eine Besteuerung aller auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates realisierten Tatbestände (Steuergründe), unabhängig von der Person oder Gesellschaft, die die jeweiligen Einkommen realisiert.
Das Steuersystem der vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist eines der wichtigsten Steuersysteme mit dem sich ein international tätiges Unternehmen heutzutage konfrontiert sehen muss. Die USA gehören zu den stärksten Weltwirtschaftsmächten und sind somit eines der größten Zielländer für außenwirtschaftliche Tätigkeiten.
In den USA erhob der Bundesstaat von Anfang an Zölle und einige Verbrauchssteuern und hatte eine eigene Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung. Die weiteren Steuererhebungen fielen jedoch in die Kompetenz der jeweiligen Einzelstaaten. 1913 wurde der Bund durch die 16. Verfassungsänderung ermächtigt, eine allgemeine Einkommenssteuer einzuführen, welche dann zur wichtigsten Finanzierungsquelle für den Bund der Vereinigten Staaten wurde und bis heute geblieben ist. Zu dieser Zeit war die Steuerhoheit hauptsächlich beim Bund konzentriert und bis heute liegt das Schwergewicht hier. Dies mag auch der Grund sein weshalb das Einkommenssteuerrecht auf Bundesebene erheblich komplexer gestaltet und geregelt ist, als auf Einzelstaaten- oder kommunaler Ebene. Einkommens- und Körperschaftssteuern werden auf allen drei erwähnten Ebenen erhoben. Die Steuerfestsetzung der Einzelstaaten und Städte richtet sich oft an der auf Bundesebene geregelten Steuer aus.
2. Die Finanzverfassung der USA
Die Finanzverfassung eines Landes ist grundsätzlich in seiner jeweiligen Verfassung verankert, in der Bundesrepublik Deutschland also im Grundgesetz und in den USA im United States Code (USC).
Während in der Bundesrepublik Deutschland die Steuerhoheit, also die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Steuern, auf Bund, Länder und Gemeinden unterschiedlich aufgeteilt ist, fällt in den USA die Steuerhoheit immer als Ganzes ungeteilt auf Bund, Staaten oder Gemeinden. Dies bedeutet, dass in den USA jeweils der Bund die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit über von ihm erlassene Steuern hat und ebenso ein Staat oder eine Gemeinde die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit über von ihnen erlassene Steuern haben.
Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund z.B. die Gesetzgebungskompetenz über die Einkommenssteuern und auch die Ertragshoheit, jedoch wird die Verwaltungshoheit auf die Länder und Gemeinden übertragen, sie dürfen aber keine eigenen Einkommenssteuern erheben.
Die amerikanische Verfassung hat nur wenige Einzelbestimmungen zur Verteilung der Steuerhoheit auf Bund und Einzelstaaten, denn die ungeschriebene praktizierte Verfassungswirklichkeit ist heute entscheidend. Folge der ungeteilten Steuerhoheit ist eine Mehrfachbelastung und somit eine stark unterschiedliche Gesamtsteuerbelastung der US-Steuerzahler je nach Bundesstaat. Dies betrifft vor allem Einkommens-, Körperschafts-, Erbschaft-, Schenkungs- und einige Verbrauchssteuern. Eine Gewerbesteuer, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland erhoben wird, ist in den USA nicht bekannt. Ebenso wenig gibt es eine Bundesumsatzsteuer. Hier erheben jedoch die Einzelstaaten eine sog. sales tax die zwischen 2,9 und 8,5% und 7% liegt.
Steuern werden in den USA nicht als eine einheitliche Gesetzgebungsmaterie verstanden. Daraus resultiert eine mangelnde Abstimmung der Steuergesetze untereinander und mit den übrigen Gesetzen sowie eine unterschiedliche Steuerbelastung der Personen und Gesellschaften je nach Staat.
Die Erhebung von Zöllen hingegen ist in der US-amerikanischen Verfassung eindeutig geregelt. Die ausschließliche Gesetzgebungshoheit liegt beim Bund, Einzelstaaten oder gar Gemeinden dürfen keinerlei Zölle erheben. Von der Gesetzgebung des Bundes ausgeschlossen ist die Erhebung von direkten Steuern, mit Ausnahme der Einkommenssteuern. Das bedeutet, dass die Einzelstaaten Steuerhoheit über alle direkten Steuern haben. Jedoch gilt dies tatsächlich nur für Grund-, Vermögens-, Verkaufs- und Einzelhandelssteuern.
Gemeinden haben in den USA Satzungsbefugnis und können mit dieser Befugnis auch Steuern erheben. Das heißt sie können die Bemessungsgrundlage festlegen und den Steuersatz bestimmen. Die Besteuerungsgrundlage wird in den Gesetzen der Einzelstaaten definiert. Typische örtliche Steuern sind Grund- und Vermögenssteuern. Kommunen erheben jedoch auch andere Steuern, wie beispielsweise Einkommenssteuern.
Grundsätzlich ist die Ertragshoheit mit der Gesetzgebungshoheit verknüpft. Für die Gemeinden sieht jedoch die Verfassung keine Ertragshoheit vor. Welche Steuererträge den jeweiligen Kommunen zufallen wird im Einzelstaatenrecht geregelt. Gemessen am Steueraufkommen liegt das Schwergewicht der Ertragshoheit jedoch beim Bund (1985 - 56%).
Durch die ungeteilte Steuerhoheit ist auch die Verwaltungshoheit mit der Gesetzgebungs- und Ertragshoheit verknüpft. In die Kompetenz der Bundesverwaltung fallen also nur die bundesgesetzlich geregelten Steuern. Sie werden vom Internal Revenue Service verwaltet. Auch die Sozialversicherungsbeiträge, die begrifflich von Steuern nicht unterschieden werden, werden vom IRS verwaltet. In die verwalterische Zuständigkeit der Einzelstaaten fallen nur die in deren Gesetzen geregelten Steuern, jedoch wird ihnen durch Bundesgesetz auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Einkommenssteuer vom Internal Revenue Service verwalten zu lassen (sog. Piggibacking).
3. Überblick über das Steuerrecht der USA
Spricht man vom Steuersystem der USA, so meint man meist das System der Bundessteuern und vernachlässigt, dass auch Einzelstaaten und Gemeinden in den USA eigene Steuern erheben dürfen. Im Folgenden werden alle Ebenen der Steuererhebung in den USA berücksichtigt.
Das Steuerrecht der USA ist, außer in der Verfassung, im Bundessteuerrecht (Internal Revenue Code) geregelt. Die Steuern der Einzelstaaten sind in den jeweiligen Gesetzen des Bundesstaates festgelegt und die der Gemeinden in deren jeweiligen Satzungen.
Des weiteren werden Steuerrichtlinien über das US Treasury Department (Finanzministerium) erlassen, welche Hinweise für die Auslegung des Internal Revenue Code geben. Sie haben Gesetzeskraft.
3.1. Bundessteuerrecht - Der Internal Revenue Code
Die für die Steuererhebung maßgeblichen Bestimmungen finden sich in den vom United States Congress verabschiedeten Bundesgesetzen, die durch Verordnungen des United States Department of Treasury ergänzt werden.
Obwohl der Bund bereits 1913 ermächtigt wurde, allgemeine Einkommenssteuern zu erheben, wurden die bestehenden Steuergesetze erst 1939 zu einem einheitlichen Steuergesetz zusammengefasst, dem Internal Revenue Code. Dieser ist untergliedert in Subtitles, Chapter, Subchapter und Parts. Die Paragraphen (sections) sind durchgehend fortlaufend nummeriert. Der Internal Revenue Code wurde seitdem 1954, 1986 und letztmalig 1993 überarbeitet und modifiziert.
Das Bundessteuerrecht umfasst die Zölle, die Bundeseinkommenssteuer, die Bundeskörperschaftssteuer, die Bundesnachlass- und Bundesschenkungssteuer, sowie Verbrauchssteuern und die Sozialversicherungssteuer.
Die Festsetzung der Steuern auf Bundesebene kann vor drei verschieden zuständigen Gerichten angefochten werden, deren Zuständigkeit abhängig davon ist, ob der geschuldete Steuerbetrag schon bezahlt wurde oder nicht. Diese Gerichte sind der United States Tax Court, der United States District Court und der United States Court of Federal Claims. Die Frist für eine gerichtliche Anfechtung beträgt drei Jahre.
3.2. Staats- und kommunales Steuerrecht
Wie bereits erwähnt, haben die Bundesstaaten der USA eine eigene ungeteilte Steuerhoheit. Sie unterliegen nicht der direkten Einflussnahme der Bundesregierung, jedoch richten sie sich mit Ihrer Gesetzgebung nach dem Bundessteuerrecht.
Die meisten Bundesstaaten erheben eine eigene Einkommens- und Körperschaftssteuer. Diese werden auf das Gesamteinkommen von natürlichen Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Staat erhoben und auf das Gesamteinkommen von Kapitalgesellschaften, die unter dem Recht des Staates gegründet worden sind.
Die Steuersätze der Staaten schwanken bei der Einkommenssteuer zwischen 3,5% und 13,5% und bei der Körperschaftssteuer zwischen 2,35% und 12%. Abgesehen von den unterschiedlichen Steuersätzen in den verschiedenen Bundesstaaten sind aber auch eine Vielzahl von Detailbestimmungen unterschiedlich geregelt. Wie beispielsweise die Festsetzung der möglichen abzugsfähigen Ausgaben.
Neben den typischen örtlichen Steuern (Grund- und Vermögenssteuern) erheben zahlreiche Gemeinden und Bezirke auch Einkommenssteuern, deren Sätze sich zwischen 0,2% und 4,69% des steuerpflichtigen Einkommens oder zwischen 2,0% und 50% der staatlichen Einkommenssteuer bewegen.
3.3. Der Internal Revenue Service
Der Internal Revenue Service (IRS) ist die Steuerverwaltungsbehörde der USA und untersteht dem Finanzministerium. Er ist gegliedert in ein National Office in Washington, sieben Regional Offices und 63 District Offices auf deren Stufe ebenfalls 10 Service Centers angesiedelt sind. Weiterhin hat der IRS eine zentrale Rechtsabteilung und eine Dienststelle für innere Kontrolle und Sicherheit. Der Commissioner of Internal Revenue ist der Leiter der Behörde in Washington und wird vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt.
Aufgabe des National Office ist es, einheitliche Anweisungen und Richtlinien für den gesamten IRS zu erlassen, die steuerlichen Aspekte bestimmter Sachverhalte zu erläutern und Hilfestellung für die Befolgung der Formvorschriften des Steuerverfahrens zu geben. Weitere Aufgaben des National Office sind die Steuerfahndung, Außenprüfung, Steuererhebung und Vollstreckung durchzuführen, Strafverfolgungen einzuleiten sowie Sozialversicherungs- und Pensionspläne zu erstellen. Dazu kommen noch internationale Aufgaben, wie die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden der Länder, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.
Auf der Ebene der District Offices hat der IRS zur Aufgabe, die Steuerpflichtigen zu beraten, stichprobenweise Steuererklärungen zu überprüfen, die Steuerfahndung durchzuführen und rückständige Steuererklärungen anzumahnen. Die ihnen angegliederten Service Centers sind jedoch für die eigentliche Bearbeitung der Steuererklärungen verantwortlich. Die Regional Offices haben nur eine beratende und überwachende Funktion.
4. Die Besteuerung von natürlichen Personen
Die Besteuerung erfolgt in den USA nach dem Ansässigkeitsprinzip, was bedeutet, dass man unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn man in den USA als ansässig betrachtet wird. Steuerpflichtige in den USA müssen Ihr steuerpflichtiges Einkommen und die entsprechende Steuerbelastung selbst berechnen (Prinzip der Selbstberechnung und Selbstveranlagung). Arbeitgeber sind zum Einbehalt der Einkommenssteuer auf Bruttoarbeitslöhne und -gehälter einschließlich Sachbezügen verpflichtet. Abgabetermin der Steuererklärung ist jeweils der 15. des vierten Monats nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, das normalerweise mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, also der 15. April. Natürliche Personen müssen vierteljährlich eine Einkommenssteuer- und Sozialversicherungssteuervorauszahlung leisten.
Im folgenden werden der Einfachheit halber und um den Umfang dieser Arbeit nicht zu sprengen lediglich die Einkommenssteuern näher betrachtet.
4.1. Steuerpflicht
US Staatsbürger sind unbeschränkt mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Andere natürliche Personen unterliegen der US Besteuerung nur dann unbeschränkt, wenn sie nach den folgenden Regelungen als in den USA ansässig gelten (resident aliens):
- Ausländer mit einer Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card)
- Ausländer ohne Einwanderungsvisum, der sich mindestens 31 Tage in einem Jahr in den USA aufhält
- Wenn der sog. Substantial Presence Test bei Ausländern ohne Einwanderungsvisum im Laufe der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage ergibt. Hierbei rechnet man alle Aufenthaltstage des laufenden Jahres, mit 1/3 der Aufenthaltstage des vergangenen Jahres und 1/6 der entsprechenden Tage des Jahres davor, zusammen.
Ein Ausländer ohne Einwanderungsvisum wird als ansässig und damit steuerpflichtig angesehen, wenn er sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA aufhält und die Summe dieser Tage plus 1/3 der Anwesenheitstage im Vorjahr plus 1/6 der Anwesenheitstage im vorletzten Jahr mindestens 183 Tage beträgt (Substantial Presence Test).
Nicht ansässige Ausländer (nonresident aliens) unterliegen nur mit ihren Einkünften aus US Geschäftstätigkeit und mit bestimmten passiven Einkünften der Besteuerung in den USA, sind also beschränkt steuerpflichtig. Die Arten und Höchstbeträge der Steuern variieren erheblich von Bundesstaat zu Bundesstaat.
4.2. Besteuerungsgrundlage
Im amerikanischen Steuerrecht gibt es keine Definition von steuerpflichtigen Einkunftsarten. Alle Zuwächse zum Vermögen eines unbeschränkt Steuerpflichtigen (wie oben beschrieben) gehören zum Bruttoeinkommen und bilden die Besteuerungsgrundlage, sofern sie nicht ausdrücklich steuerbefreit sind. Hierzu gehören beispielsweise auch Lotteriegewinne und Erlöse aus dem Verkauf von Privateigentum.
Bei beschränkt Steuerpflichtigen hängt es von der Zuordnung der Einkünfte zu Quellen innerhalb oder außerhalb der USA ab. Mit den USA zugeordneten Quelleneinkünften sind sie dann in den USA steuerpflichtig. Diese Quellenzuordnung ist auch für unbeschränkt steuerpflichtige von Bedeutung, da durch sie die Berechnungsgrundlage für den Höchstbetrag anrechnungsfähiger im Ausland gezahlter Einkommenssteuern ermittelt wird.
Vom Bruttoeinkommen (gross income) werden bestimmte Abzüge vorgenommen um das sog. justierte Bruttoeinkommen (adjusted gross income) zu ermitteln. Das justierte Bruttoeinkommen bildet eine wichtige Grundlage für die Ermittlung der vertretbaren Eigenbelastung bestimmter Abzüge (wie z.B. Spenden), aber auch zur Besteuerung durch die verschiedenen Einzelstaaten.
Das zu versteuernde Einkommen setzt sich zusammen aus der Summe der erzielten Einnahmen, vermindert um bestimmte Abzugsbeträge (Ausgaben und Verluste).
4.3. Freibeträge und abzugsfähige Ausgaben
Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer, können natürliche Personen folgende Ausgaben und Freibeträge unter bestimmten Voraussetzungen abziehen:
- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Krankenversicherungskosten und Kosten für Heilmittel
- Bestimmte Steuern (Vermögens- und Grundsteuern, Einkommenssteuern der Staaten und Gemeinden sowie aus dem Ausland)
- Bestimmte Zinsen (Schuldzinsen auf Hypotheken, für Darlehen oder Schulden)
- Spenden
- Vermögensverluste
- Umzugskosten
- Werbungskosten
Alternativ zu den obengenannten abzugsfähigen Ausgaben kann man jedoch auch einen Pauschbetrag in Abzug bringen. Weiterhin kann ein Steuerpflichtiger unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Freibeträgein Abzug zu seinem Einkommen bringen. Ebenso sind Einkommenssteuern, die an Einzelstaaten, Städte oder ausländische Staaten bezahlt wurden abzugsfähig.
4.4. Steuersätze
Zwar sind die Steuersätze in den USA im Vergleich zu denen anderer Ländern relativ niedrig, jedoch ist der Bereich der steuerpflichtigen Einkünfte sehr weit gefasst und es wird auf eine strikte Durchsetzung der steuerlichen Vorschriften geachtet.
Die Steuersätze sind nach dem zu versteuernden Einkommen gestaffelt und liegen zwischen 15% und 39,6% für ansässige natürliche Personen und Nichtansässige mit Einkünften aus US Geschäftstätigkeit. Sind Einkünfte eines Nichtansässigen aus US-Quellen nicht einer Geschäftstätigkeit in den USA zuzuordnen, sind sie mit einem Steuersatz von 30% belegt, der jedoch nach den jeweiligen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen sich verringern oder ganz wegfallen kann.
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Geändert von tropico (25.01.2007 um 11:21 Uhr).
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