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Alt 11.09.2006, 18:18
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard auslandsfirma

"auslagerung" in offshorefirma tauglich, wenn sie jede beziehung zu "ihrer" onshoregesellschaft vermeiden

wenn sie eine ibc gründen, stellt sich die frage nach dem ort der entscheidungsfindung ("principal place of business") - kann tödlich sein/werden... am ort der eintragung wird diese ja wohl kaum stattfinden, wenn sie ihr unternehmen OHNE LOKALES BÜRO bei einem rechtsanwalt/corporate service provider domizilieren!

firmen-bankkonto MUSS bei einer internationalen reputablen bank eingerichtet und unterhalten werden... dass irgendein bevollmächtigter für sie den kopf hinhält, ohne mindestens einen überblick über den zahlungsverkehr zu behalten, halte ich für illusorisch - persönlich hätte ich sogar grösste bedenken hinsichtlich der seriosität eines anbieters, der an kunden generalvollmachten ausstellt, gleichzeitig aber als alleinverantwortlicher nach aussen auftritt

viel erfolg für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:42 Uhr).
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