Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in; Voraussetzungen und Kursangebote
Weiterbildung zum/zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in; Voraussetzungen, Lerninhalte und Kursangebote
Dauer
In Vollzeit bis etwa 6 Monate,
in Teilzeit bis zu 2 Jahre.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zur Pürfung sind:
- eine Gesellenprüfung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in oder in einem verwandten Handwerk
oder
- eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf
oder
- eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe
oder
- eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige (höchstens dreijährige) Berufstätigkeit im Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk
Fachschulabschlüsse und Selbständigkeit können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.
Lerninhalte
Fachpraktischer Teil:
Es wird vermittelt,
- wie man Sperrungen gegen Feuchtigkeit erstellt
- wie man Dämpfungen gegen Schwingungen herstellt
- wie man Strahlungsabschirmungen erstellt
- wie man Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall baut
Fachtheoretischer Teil:
- technische Mathematik: Berechnung der Wärme-, Kälte- und Schallisolierung, Masseberechnung für Dämmungen und Sperrungen
- Fachtechnologie: Physik zu Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, Techniken und Vorschriften zur Ausführung und Sicherung
- Werkstoffkunde: Arten, Lagerung, Eigenschaften und Verwendung von Roh- und Hilfsstoffen
- technisches Zeichnen: Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen
- Kalkulation: Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren
Kaufmännisch-rechtlicher Teil:
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
- Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- rechtliche und steuerliche Grundlagen
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil:
- Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Ausbildung in der Gruppe
- allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Förderung des Lernprozesses
- Abschluss der Ausbildung
Prüfungsablauf
Teil I:
Mit der Meisterprüfungsarbeit sollen folgende Kenntnisse nachgewiesen werden (maximal 3 Tage):
- wie man eine Wärmedämmung aus verschiedenen Materialien und in verschiedenen Techniken erstellt
- wie man eine Kältedämmung an Wänden, Decken und Böden erreicht
- wie man eine Schalldämmung aus Akustikplatten fertigt
Bei der Arbeitsprobe sollen nachgewiesen werden (maximal 8 Stunden):
- wie man einen Oberflächenschutz aus Blech oder Kunststoff anfertigt
- wie man eine abnehmbare Dämmung herstellt
- wie man eine aus Mineralfasermatten hergestellte Wärmedämmung montiert
- wie man eine Kälte- oder Schalldämmung baut und montiert
Teil II:
Geprüft werden:
- Technische Mathematik
- Technisches Zeichnen
- Fachtechnologie
- Werkstoffkunde
- Kalkulation
Die schriftliche Prüfung dauert maximal 15 Stunden, die mündliche Prüfung maximal 30 Minuten.
Teil III:
Zu prüfende Fachgebiete sind (schriftlich, insgesamt maximal 5 Stunden):
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
- Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- rechtliche und steuerliche Grundlagen
Teil IV:
Geprüft werden:
- allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung
Der schriftliche Prüfungsteil dauert maximal 3 Stunden, der praktische und mündliche Teil zusammen maximal 30 Minuten.
Einzelne Teile der Meisterprüfung können 3 Mal wiederholt werden.
Abschluss, Berufsbezeichnung
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeisterin bzw. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister
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