Tischlermeister/in; Beschreibung, Voraussetzungen, Inhalte und Kursangebote
Weiterbildung zum/zur Tischlermeister/in; Beschreibung, Voraussetzungen, Inhalte und Kursangebote
Dauer
In Vollzeit bis zu 1 Jahr,
in Teilzeit bis zu 2 Jahren.
Zulassungsvoraussetzungen
- eine Gesellenprüfung als Tischler/in oder in einem verwandten Handwerk
oder
- eine Abschlussprüfung in einem entsprechenden anerkannten industriellen Ausbildungsberuf
oder
- eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe
oder
- eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige (höchstens dreijährige) Berufstätigkeit im Tischler-Handwerk
Fachschulabschlüsse und selbständige Tätigkeiten können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.
Lerninhalte
Fachpraktischer Teil:
Es wird vermittelt,
- wie man zum Beispiel eine Haustür, ein Tor oder ein Fenster anfertigt
- wie Teile einer Inneneinrichtung hergestellt werden (z.B. Treppe, Einbauschrank, Zimmertür oder Wandverkleidung)
- wie man Holzverbindungen herstellt
- wie man Oberflächen behandelt
- wie ein Möbelstück, ein Sportgerät oder ein technisches Gerät angefertigt werden
Fachtheoretischer Teil:
- Technisches Zeichnen
- Fachtechnologie
- Stilkunde
- Technische Mathematik
- Arbeitsvorbereitung
- Kalkulation
Kaufmännisch-rechtlicher Teil:
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
- Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil:
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Ausbildung in der Gruppe
- Allgemeine Grundlagen
- Förderung des Lernprozesses
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Abschluss der Ausbildung
Prüfungsablauf
Teil I:
Bei der Meisterprüfungsarbeit muss eine der folgenden Arbeiten erledigt werden:
- ein fassadenabschließendes Bauteil (z.B. Haustür, Tor oder Fenster)
- Teil einer Inneneinrichtung für Verbände, Verkehrs- oder Transportmittel oder Ausstellungen (z.B. Treppe, Einbauschrank, Zimmertür oder Wandverkleidung)
- ein Möbel oder ein Sportgerät oder ein technisches Gerät
Bei der Arbeitsprobe soll gezeigt werden, wie Holzverbindungen hergestellt werden oder wie Oberflächen behandelt werden.
Teil II:
Prüfungsfächer sind (schriftlich maximal 12 Stunden, mündlich maximal 30 Minuten):
- Technische Mathematik
- Technisches Zeichnen
- Fachtechnologie
- Stilkunde
- Arbeitsvorbereitung
- Kalkulation
Teil III:
Die schriftliche Prüfung (insgesamt maximal 5 Stunden) umfasst:
- Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
- Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
- rechtliche und steuerliche Grundlagen
Teil IV:
Nachweis folgender Kenntnisse:
- allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung
Der schriftliche Teil dauert insgesamt maximal 3 Stunden, der praktisch-mündliche Teil maximal 30 Minuten.
Einzelne Teile der Meisterprüfung können 3 Mal wiederholt werden.
Abschluss
- Tischlermeisterin bzw. Tischlermeister
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