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Alt 24.09.2006, 02:58
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Standard Restaurantmeister/in - Beschreibung, Voraussetzungen, Inhalte und Kursangebote

Weiterbildung zum/zur Restaurantmeister/in - Beschreibung, Voraussetzungen, Inhalte und Kursangebote


Dauer

In Vollzeit bis 1,5 Jahre,
in Teilzeit bis 2 Jahre.


Zulassungsvoraussetzungen

- Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen: Entweder eine Gesellenprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit oder eine Gesellenprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit. Gültig ist auch der Nachweis einer mindestens vierjährigen Berufspraxis.
- Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: Entweder die bestandene Prüfung im Bereich Grundlegende Qualifikationen oder eine Gesellenprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit oder eine Gesellenprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit. Gültig ist auch der Nachweis einer mindestens sechsjährigen Berufspraxis.
- Prüfungsteil Praktische Prüfung: Entweder die bestandene Prüfung in den Bereichen Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen oder eine Gesellenprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit oder eine Gesellenprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mindestens vierjährigen Berufstätigkeit. Gültig ist auch der Nachweis einer mindestens achtjährigen Berufspraxis.
- Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können, können die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fachschulabschlüsse, Grundwehrdienst und einschlägige Selbständigkeit können auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.


Lerninhalte

Grundlegende Qualifikationen:

- Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern
- Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation

Handlungsspezifische Qualifikationen:

- Gäste betreuen und beraten
- Mitarbeiter/innen führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Gäste bewirten

Berufs- und arbeistpädagogischer Teil:

- Grundfragen der Berufsbildung
- Planung und Durchführung der Ausbildung
- Der/die Jugendliche in der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen der Berufsbildung


Prüfungsablauf

Grundlegende Qualifikationen:

In drei Qualifikationsbereichen soll eine anwendungsbezogene Arbeit geschrieben werden (maximal 1,5 Stunden).

Der Anwärter soll zeigen,
- dass er sich mit Aspekten der Volks- und Betriebswirtschaft, mit Recht und Steuern auskennt
- wie man ein Unternehmen führt, welche Controlling-Konzepte man anwenden kann und wie man Aufgaben des Rechnungswesens löst
- wie man Personal bereitstellt, betriebliche Bildungsarbeit leistet, teamorientiert kommuniziert sowie Informationsmedien- und -techniken zielorientiert einsetzt

Handlungsspezifische Qualifikationen:

In fünf Schwerpunkten soll eine anwendungsbezogene Arbeitgeschrieben werden (maximal 6,5 Stunden); das Fachgespräch dauert maximal 30 Minuten.

Der Anwärter soll zeigen,
- wie man Gäste betreut und berät
- wie man Mitarbeiter/innen führt und fördert
- wie Abläufe zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren sind
- dass er einschlägige Produkte beschaffen und pflegen kann
- wie man Gäste bewirtet

Praktische Prüfung:

Es müssen zwei Situationsaufgaben bearbeitet werden. Die erste Situationsaufgabe ist schriftlich zu lösen (maximal 8 Stunden), die zweite Situationsaufgabe muss praktisch und mündlich gelöst werden (maximal 3 Stunden)

Der Anwärter soll zeigen,
- dass man einen Ablaufplan erstellen kann
- wie man eine Servicekraft einsetzt
- wie Tische dekoriert werden können
- wie der Service einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten auszusehen hat
- wie man eine Speise zubereitet
- dass man eine Speise filieren, tranchieren oder flambieren kann
- wie ein Getränk zubereitet und serviert wird
- wie man Gespräche mit Gästen vorbereitet und führt

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen:

Dieser Teil der Prüfung umfasst folgende Inhalte:
- Grundfragen der Berufsbildung
- Planung und Durchführung der Ausbildung
- Der/die Jugendliche in der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen für die Berufsausbildung

Wiederholungen der Prüfung:

Ein nicht bestandener Teil kann 2 Mal wiederholt werden.


Abschlussbezeichnungen

- Meisterin im Gastgewerbe bzw. Meister im Gastgewerbe
oder
- Geprüfte Restaurantmeisterin bzw. Geprüfter Restaurantmeister

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