Fakten
Wegen einigen Userfragen hier nochmal ein paar nachweisliche Fakten zusammen gefasst:
1. Fakt: kein Hochschulstatus
Die 'Freie und Private Universität Herisau' und die 'Freie Universität Teufen' sind definitiv keine Hochschulen und auch in keinem Land der Erde als solche anzusehen!
Sie haben nirgendwo auf der Welt einen Hochschulstatus in irgendeiner Form.
Gegenteiliges wird man Ihnen nicht beweisen können, da dieser Fakt den Tatsachen entspricht.
2. Fakt: bloß als einfaches Unternehmen registriert
Bei der Freien und Privaten Universität Herisau und der Freien Universiät Teufen handelt es sich um gewöhnliche Unternehmen (vergleichbar mit einem registrierten Teppichladen), die die Verwendung der in dem Kanton leider ungeschützten Hochschulbezeichnungen ausnutzen, um Bewerber anzulocken. Diese Vorgehensweise ist leider in jenem Kanton der Schweiz legal.
3. Fakt: Briefkasten-Adressen
Die Freie und Private Universität Herisau ist ebenso wie die Freie Universität Teufen eine Briefkastenorganisation. Sie hat keine Gebäude wie eine Hochschule, weiß sich aber sehr gut zu verkaufen.
4. Fakt: Keine Anerkennung der fiktiven 'Abschlüsse'
Die Befugnis zur Anerkennung und Führbarkeit von akademischen Abschlüssen - sowohl inländische als auch ausländische - liegt ausschließlich bei den Wissenschaftsministerien der Länder. Diese beurteilen die Freie und Private Universität und die Freie Universität Teufen als frei erfundene Titelmühlen.
Weder irgendwelche Kammern noch Arbeitgeber sind mangels notwendiger Kompetenz berechtigt, die Abschlüsse anzuerkennen.
5. Fakt: Mögliche Strafbarkeit bei einer Bewerbung
Bewirbt sich jemand irgendwo mit solchen Abschlüssen, so kann man davon ausgehen, dass jener mit der Bewerbung unbefugt einen akademischen Grad führt (strafbar gemäß § 132a StGB). Ebenso kommt eine Verurteilung wegen Betruges in Betracht (strafbar gemäß § 263 StGB), da sich der 'Absolvent' als Akademiker mit falschen Kompentenzen ausgibt. Ebenso kommt in Deutschland eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Betracht, da hier falsche oder gefälschte Urkunden im Rechtsverkehr verwendet werden (falsche Urkunden deswegen, weil es keine Hochschulen mit diesem Namen gibt, sondern diese frei erfunden sind).
6. Fakt: Steuerliche Berücksichtigung der fiktiven 'Weiterbildungen' beim Finanzamt
Eine steuerliche Berücksichtigung der fiktiven 'Weiterbildungen' beim Finanzamt ist natürlich möglich, auch wenn die Freie und Private Universität und die Freie Universität Teufen Titelmühlen sind. Erstens ist das Finanzamt nicht mit der entsprechenden Kompetenz ausgestattet, solche Dinge auch nur ansatzweise zu prüfen. Zweitens kann auch ein billiger Kurs von irgendeiner anderen Institution, die keinen Hochschulstatus hat, steuerlich berücksichtigt werden. Das hat für den Wert der Institution keinerlei Aussagekraft!
7. Fakt: 'Promotions- und Studienbedingungen' nur fiktiv:
Zwar bemühen sich die Titelmühlen, sich seriös darzustellen, aber die Bedingungen stehen nur auf einem Blatt Papier und haben keinen Wert. Die 'Promotion' ist vom Niveau absolut nicht mit echten Hochschulen vergleichbar, auch nicht ansatzweise! Ein zusammen geschustertes Plagiat dürfte hier nach meiner Einschätzung völlig ausreichen.
8. Fakt: Durch Titelhandel aufgefallen:
Die Unternehmen mit den Namen 'Freie und Private Universität Herisau' und 'Freie Universität Teufen' sind in der Vergangenheit massiv durch Titelhandel aufgefallen. Für nähere Fragen dazu kontaktieren Sie bitte die ZAB - Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen. Die dortigen Mitarbeiter sind wirklich kompetent und für solche Fragen als einzige Gutachterstelle Deutschlands konkret zuständig.
Schlussworte
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig und nachvollziehbar geregelt, was die Anerkennung und Führbarkeit von akademischen Graden angeht.
Eine Auslegungssache gibt es hier nicht. Die 'Abschluss'-Dokumente der 'Freien und Privaten Universität Herisau' und der 'Freien Universität Teufen' haben akademisch den selben Wert, wie ein billiger Ausdruck mit frei erfundenen Bezeichnungen am heimischen Computer.
Ebenso sind bei Verwendung der Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen die strafrechtlichen Konsequenzen identisch.
Wer jetzt diese Tatsachen immernoch nicht wahrhaben möchte, dem kann ich leider nicht helfen.
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