wir haben - dürfte vor ca. einem jahr gewesen sein - rund ein dutzend asiatischer banken angeschrieben - absoluter REINFALL!
nebst der von ihnen erwähnten eintragung eines lokalen sitzes (kostenfrage... da können sie gerade DIREKT eine firma lokal eintragen lassen... also eine us-firma mit hongkong-dependance macht nicht sehr viel sinn...
siehe mein hinweis zur steuerpflicht einer corporation in den usa... da können sie sich nur zusätzlichen ärger einhandeln, weil man ihnen mit einiger sicherheit unterstellen wird, sie würden über das "branch office" gewisse transaktionen abwickeln... wenn sie keinen bezug zu asienkunden haben, stehen ihre karten extrem schlecht)... nebst dieser pflicht zur lokalen präsenz also war auch IN JEDEM FALL ein PERSÖNLICHES ERSCHEINEN der zeichnungsberechtigten/wirtschaftlich berechtigten unabdingbar...
... nicht einmal ein hinweis auf die mitgliedschaft in einer international tätigen und anerkannten berufsvereinigung konnte irgendetwas an dieser haltung ändern
grundsätzlich gilt: ohne OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN können sie BEI JEDER BANK AUF DIESEM PLANETEN die eröffnung von konten vergessen
take care
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