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sie sollten VORERST die FORM ihrer us-firma überdenken... mit DER lösung, mit der sie momentan operieren, können sie nämlich keinen blumentopf gewinnen - sie unterstehen voll dem us-steuerrecht, inkl. pflicht zur erlangung einer irs-steuernummer, zur abgabe einer jährlichen steuererklärung, zur erstellung einer (amerikanischen ansprüchen genügenden!!!) bilanz/erfolgrechnung...
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Hallo ffbkdavid,
dies wurde bedacht. Dass die Gesellschaft vollständig dem US-Steuerrecht untersteht, steht m.E.
nicht im Wiederspruch zu dem fomulierten Ziel, denn es geht
nicht darum, daß überhaupt keine Informationen an die Steuerbehörden gelangen. Es geht darum, daß die den Behörden zugänglichen Informationen halbwegs auf das Nötige "begrenzt bleiben"
Die IRS-Steuernummer ist bereits beantragt und es gibt aus meiner Sicht auch keinen Grund, warum die Abgabe einer Form 1120 bei der IRS grundsätzlich problematisch sein sollte.
Daher sehe ich nicht, daß hier ein Problem mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bestehen. Wie gesagt geht es hauptsächlich darum, daß die Behörden Ihre Nase nicht in "alles" hineinstecken können (wie sie ja meist wollen) - also um "partielle Begrenzung" und nicht darum jederlei Informationen "abzuschotten", was - da gebe ich Ihnen gerne recht - sicher zu einer anderen Gesellschaftsform geführt, dafür aber in anderen Bereichen neue Fragen aufgeworfen hätte bzw. in der weiter geplanten Konstruktion so nicht möglich gewesen wäre.

Wie ich ja sagte, geht es auch weniger um steuerliche Gestaltung. Daher sehe ich z.Zt. keinen Ausschluß zur Zielformulierung, sofern hier nicht neue Aspekte übersehen wurden, die bisher in der Planung keine Berücksichtigung fanden, obwohl die Konstruktion auf vielerlei Soll-Punkte überprüft und bisher als ziemlich "rund" eingestuft wurde.
Würde mich auch freuen, wenn sich nicht alles um die Konstruktion selber dreht, sondern auch darum, für welchen Finanzplatz man sich entscheiden sollte (mal vorausgesetzt die Gesellschaftskonstruktion wäre so weit ok), sofern man sich ein wenig Privatsphäre erhofft.
Der Formulierung "ihre vielversprechenden schritte, die grundsätzlich in die richtige richtung gehen" entnehme ich, daß Sie in vielen Punkten diesbezüglich zustimmen. Würde mich daher sehr interessieren, wenn Sie dazu Ihre Meinung etwas präzisieren würden. Sicher wäre dies nicht nur für mich interessant (weshalb ich ja auch versucht habe, meine bisherigen Erfahrungen etwas zu teilen...).
Oh, wie ich soeben sehe, ist die Anzahl der Antworten dazu sprungartig gestiegen:
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ich springe gerade kurz ins Forum und lese diese interessanten Ausführungen. Ich werde morgen zu dem Thema von backdoor2 noch eingehend ausführen.
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Das ist schön zu hören, daß es als ein interessantes Thema wahrgenommen wird, freue mich schon sehr auf nähere Ausführungen Ihrerseits, Tropico.
Ich beziehe schonmal zu den weiteren Punkten bei der Gelegenheit Stellung:
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bedenken sie doch bitte auch, wie wohl ihre KUNDEN reagieren, wenn sie für ihre (dienst)leistungen zahlungen auf ein exotisches konto anweisen müssen
interessiert die nicht? - pustekuchen... sobald sich irgendein finanzamt für hintergründe der kosten (solche entstehen ja für ihren KUNDEN... und er will diese sicherlich in SEINER buchhaltung als aufwand geltendmachen, nicht wahr!) interessiert, wird ihr kunden mit gewissheit hellhörig... nicht gerade eine optimale grundlage für eine lange dauernde geschäftsbeziehung mit und zu ihnen
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In diesem konkreten Einzelfall fungiert die US-Gesellschaft als Holding-Gesellschaft. Es gibt daher keine aktive Kundengeschäfte, die dazu führen würden, daß Kunden auf ein exotisches Konto anweisen müssten. Dies wäre auch von den Transaktionskosten her sicher nicht das Attraktivste. Daher werden entstehende Kosten - wenn überhaupt - höchstens 1:1 an die Tochtergesellschaften weitergegeben (bspw. in Anspruch genommene Lizenzen etc.)...
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nebst der von ihnen erwähnten eintragung eines lokalen sitzes (kostenfrage... da können sie gerade DIREKT eine firma lokal eintragen lassen... also eine us-firma mit hongkong-dependance macht nicht sehr viel sinn... siehe mein hinweis zur steuerpflicht einer corporation in den usa... da können sie sich nur zusätzlichen ärger einhandeln, weil man ihnen mit einiger sicherheit unterstellen wird, sie würden über das "branch office" gewisse transaktionen abwickeln... wenn sie keinen bezug zu asienkunden haben, stehen ihre karten extrem schlecht)... nebst dieser pflicht zur lokalen präsenz also war auch IN JEDEM FALL ein PERSÖNLICHES ERSCHEINEN der zeichnungsberechtigten/wirtschaftlich berechtigten unabdingbar...
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Richtig, wobei ich mich auch etwas gegen den Gedanken sträube, den Aufwand für eine "branch" mit dem Risiko zu betreiben, daß der Bank dann evtl. dennoch Bedenken verbleiben, wenn dies so weit installiert wurde. Obwohl meine Kontaktaufnahmen nicht ergab, daß ein persönliches Erscheinen notwendig ist, da ich explizit nachfragte, ob die Eintragung einer branch in Singapur ausreichend sei, was mir grundsätzlich ohne Einschränkungen bejaht wurde. Die Begründung dazu seitens der Bank war, daß man im Normalfall eine Registernummer seitens des Registers vor Ort benötigt (die strengen Gesetze in Singapur tragen dazu vermutlich bei). Dass viele Banken den persönlichen Kontakt vor Ort preferieren, kann ich bestätigen, da dies viele Banken grundsätzlich im Vorfeld angeben. Ob dies aber bei allen Banken zwingend ist, kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, es also ggf. nochmals nachzufragen gilt. Die Banken, die ich befragte, haben dies so nicht geäußert auf meine Frage, was zur Eröffnung notwendig sei.
Dass seitens der Behörden derartige Vorwürfe gemacht werden, kann ich nicht ausschließen. Im Grunde sollen aber keine Transaktionen abgewickelt werden, die diesem Vorwurf bestätigen. Diese Vorwürfe würde ich aber eher bei einem Konto auf den Caymans erwarten. Die Frage wäre, wie sich derartiges "zerstreuen" ließe...
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grundsätzlich gilt: ohne OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN können sie BEI JEDER BANK AUF DIESEM PLANETEN die eröffnung von konten vergessen
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Auch das kann ich SO in Singapur nicht sofort unterschreiben. Ich habe mir sämtliche Dokumente der Großbank genauestens angeschaut. Was mich SEHR überraschte war, daß an wirklich
keiner Stelle (auch im Kleingedruckten) die Angaben zu den beneficial owners abgefragt wurden. Lediglich zu den Directors und den für das Konto Zeichnungsberechtigten wurden abgefragt. Und so etwas fällt dann schon SEHR in´s Auge, da ich Ihnen grundsätzlich Recht gebe. Wohlgemerkt bei einer reputablen Bank und ich hatte ganz sicher
nicht die Dokumente für Privatkonten verwechselt (ich war darüber sogar so verwirrt, daß ich nochmal ganz genau nachschaute).
Grundsätzlich gibt es auch kein Problem damit, derartiges gegenüber der Bank offenzulegen, wenn diese Angaben gegen zu aufdringliche Blicke geschützt sind, oder? Allerdings würde ich solche Daten schon in den Bereich "sensibel" einordnen, der geschützt gehört...
Freue mich auf eine befruchtende Diskussion. Der Anfang verspricht viel
