@backdoor2,
zunächst einmal wenige Worte zur Einstimmung:
Sie schreiben
Zitat:
|
... In diesem konkreten Einzelfall fungiert die US-Gesellschaft als Holding-Gesellschaft. ...
|
Die Tatsache, daß auch eine Holdinggesellschaft, die geldwerte Beteiligungen hält, der Besteuerung unterliegt, ist wohl unstreitig. Ebenso unstreitig ist, daß die IRS auch ungefragt Kontrollmitteilungen an die deutschen Finanzverwaltungen macht, wenn sich eine US-Gesellschaft der Steuerpflicht der USA unterwirft UND Ausländer/ Deutsche die wirtschaftlich Berechtigen hieran sind. Wenig hilfreich ist es dann, wenn eine US-Gesellschaft über eine deutsche Telefonnummer verfügt ...
Kurzum, was nützt mir der "sicherste" Bankenstandort auf diesem Globus (, den es nicht gibt), wenn die gesellschaftsrechtliche Basis bereits JEDEM Informationsfluß Tür und Tor öffnet ?!!
Daher stellt sich für mich die erste Frage:
Wie stark ist in Ihrem Fall der Deutschlandbezug oder nicht ? Aufgrund dieser Fragestellung beantwortet sich der Risikofaktor bei der Wahl des Bankenstandortes !
Die Frage ist auch überaus berechtigt, denn Sie schreiben:
Zitat:
|
... werden bei den deutschen Finanzbeamte alle Alarmglocken leuten, wenn diese auch nur ansatzweise lesen, daß die Firma ein Bankkonto auf den Cayman Islands unterhält ...
|
.
Anders gefragt: Aus welchem Anlaß sollte sich in Ihrem Fall ein deutscher Finanzbeamter derartige Fragen stellen ?
Haben Sie schon einmal einen Blick in das Forum "
(Banken karibischer Länder)Banken karibischer Länder" geworfen ?
Dort habe ich ausführlich die mir zur Verfügung stehenden Informationen über das übliche Procedere zur Kontoeröffnung dargestellt. Üblich heißt, daß Sie das dort beschriebene Procedere bei allen karibischen Staaten wiederfinden, die im Einflußbereich der USA stehen.
Ähnliches finden Sie in Ländern, die dem englischen Recht (z.B. Kanalinseln, die Sie ja schon erwähnten) unterliegen.
Ein Teil der Risikoanalyse in diesem Beispiel sollte auch dahin gehen, daß man sich die Frage stellt, welches Restrisiko ist vertretbar !!?
Ein Geschäftskonto auf den Kanalinseln ist genauso sicher oder unsicher wie ein Konto in der Schweiz (was glauben Sie, wie schnell die schweizer Finanzakrobaten die Hosen herunterlassen, wenn die deutsche Finanzverwaltung wegen des - gegebenenfalls auch unbegründeten - Verdachts der Geldwäsche die Schweiz um Amts- und Rechtshilfe ersucht ... !) !!!
Wie gesagt, dies einmal zur Einstimmung, Rest folgt nachher.
.