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Alt 31.03.2006, 11:25
tropico tropico ist offline
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Ausrufezeichen "Anonymes" Bankkonto

Vielfach liest man über den Wunsch, ein "anonymes" Bankkonto zu haben.

Gemeint scheint hierbei zu sein, daß der wahre Inhaber eines Privat- oder Geschäftskontos bei der kontoführenden Bank völlig unerkannt und nicht identifizierbar ist.

Eines gibt es gewiß nicht, ein anonymes Geschäftskonto.

Hinsichtlich der Anonymität einer Privatperson, die eben kein Geschäftskonto eröffnen will, gibt es sicherlich Möglichkeiten, ein Höchstmaß an Anonymität zu gewährleisten, und zwar bei Konten, die regelmäßig auf Guthabenbasis geführt werden.
Der entscheidende Nachteil derartiger Konten ist, daß keine größeren Summen hierüber transferiert werden können. Gewöhnlich liegt die monatliche Grenze zur Einzahlung von Geld bei 10.000 USD. Diese Einzahlungen können indessen kaum in bar erfolgen, sondern per Überweisung oder Abbuchung von der Kreditkarte. Abhebungen erfolgen normalerweise per (Debit-) Karte, was sooo anonym auch nicht ist.


ANNEX: EU-Zinsbesteuerung

Wichtige Informationen zur EU-Zinsbesteuerung

1. Was umfasst die EU-Zinsbesteuerung?

Die voraussichtlich am 1. Juli 2005 in Kraft tretende Direktive zur EU-Zinsbesteuerung soll sicherstellen, dass die von in der EU ansässigen Steuerpflichtigen im Ausland erzielten Zinserträge besteuert werden.

Die EU hat die Einführung von gleichwertigen Massnahmen in wichtigen europäischen Finanzzentren wie der Schweiz ausgehandelt. Die mit der Schweiz vereinbarte Regelung wahrt das Bankkundengeheimnis. Die Schweiz wird einen Rückbehalt auf die betroffenen Zinserträge erheben. Dieser EU-Rückbehalt wird zunächst 15%, ab 1. Juli 2008 20% und ab 1. Juli 2011 35% betragen. Die Kunden können diesen Abzug vermeiden, indem sie einwilligen, den Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes die benötigten Informationen offenzulegen (Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung) oder sie können ihn zurückfordern, wenn sie die Zinserträge korrekt deklarieren.

2. Wer ist betroffen?

Die Direktive zur EU-Zinsbesteuerung gilt nur für Kunden, die in einem EU-Mitglied-Land ansässig sind, ungeachtet ihrer Nationalität. In der Schweiz oder in einem anderen Drittland steuerpflichtige Kunden (auch EU- Staatsbürger) sowie juristische Personen sind nicht betroffen.

3. Welche Einkünfte sind betroffen?

Als ausländische Zinserträge gelten Zinszahlungen auf ein in der Schweiz gelegenes Konto eines Kunden, das nicht in seinem Wohnsitzstaat geführt wird. Die Währung des Instruments und der Sitz des Emittenten spielen keine Rolle. Die Richtlinie betrifft nur Zinserträge. Andere Einkünfte wie Dividenden sind nicht betroffen. Ferner gelten einige Ausnahmen betreffend bestimmter Finanzprodukte. Punkt 6 "Betroffene/Nicht betroffene Einkünfte" fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.

4. Was müssen Sie tun?

Wenn Sie keine Offenlegung wünschen, müssen Sie keine Unterlagen ausfüllen. Der Steuerrückbehalt wird automatisch vom entsprechenden Ertrag abgezogen (Diese Abzüge können Sie jedoch, bei entsprechender Deklaration, von der Steuerbehörde in Ihrem Wohnsitzstaat vollumfänglich zurückfordern).

Sollten Sie jedoch eine freiwillige Offenlegung wünschen, können Sie die Bank ermächtigen, Informationen über Zinserträge an die Steuerbehörden Ihres Wohnsitzstaates weiterzuleiten. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung zu setzen.

5. Weitere Informationen

Falls Sie zu den Wahlmöglichkeiten Fragen oder Bedenken haben oder falls Sie genauere Angaben über die Auswirkungen auf Ihre Investitionen wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren AIG Privat Bank Kundenberater.

6. Betroffene/Nicht betroffene Einkünfte

Betroffen:
Zinserträge Nicht betroffen:
Dividenden und andere Einkünfte
Beispiele für betroffene Einkünfte:
Zinsen aus Anleihen und Notes
Zinsen aus Treuhandanlagen
Auflaufende Zinsen (z.B. beim Verkauf von
Anleihen)
Kapitalerträge aus Nullcoupons- und
Discount-Anleihen
Generell Zinserträge aus Anlagefonds in
denen Anleihen und Notes bestimmte
Schwellenwerte übersteigen

Beispiele für Produkte/Erträge, die von der EU-Zinsbesteuerung nicht betroffen sind:
"Grandfathered" Anleihen/Notes, die vor dem 1. März 2001 emittiert und seit 1. März 2002 nicht mehr aufgestockt wurden
Generell Zinserträge aus Anlagefonds, in denen Anleihen und Notes bestimmte Schwellenwerte unterschreiten
Pensionskassenguthaben
Lebensversicherungen
Einkünfte von schweizerischen Anleihenschuldnern und Zinsen auf Kontokorrenten der AIG Privat Bank. Diese unterliegen indes einer Verrechnungssteuer von 35%
Dividenden und Kapitalgewinne auf Aktien

Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos (bei nahezu jeder Bank der Welt) will eine Bank wissen, wer der "beneficial owner", also der wirtschaftlich Berechtigte, eines Unternehmens ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit einer LLC oder einer Marshall-Islands Klitsche aufwartet, solange der Bank gegenüber die wesentlichen Hintergründe über Personen und Herkunft des Geldes offengelegt werden.
Demgegenüber steht allerdings (bei renomierten Banken) des "Bankkundengeheimnis" an oberster Stelle, wenn es darum geht derartige Kundeninformationen mit der geboten Diskretion und Vertraulichkeit zu behandeln.

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Beste Grüße

tropico


tropico@business-podium.com

www.tropico-ltd.bz

Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:15 Uhr).
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