HPG Heilpraktiker werden - Prüfungsablauf, HP Weiterbildungen, Heilpraktikerprüfung
Heilpraktiker werden - Prüfungsablauf, HP Weiterbildungen, Heilpraktikerprüfung
Heilpraktiker – ein Traum vieler Menschen, die gern selbständig mit Menschen arbeiten
möchten.
Wer aber Heilkunde ausüben will, ohne eine Approbation als Arzt oder Ärztin zu haben, benötigt hierfür die Heilpraktikerzulassung.
Ganz so einfach ist der Sprung in diese Selbständigkeit also nicht. So muss zum Beispiel eine Überprüfung beim Gesundheitsamt abgelegt werden, die oftmals nicht beim ersten Anlauf bestanden wird.
Gemäß dem Heilpraktikergesetz (HPG) von 1939, das heute immer noch Anwendung findet, muss eine Heilpraktikerzulassung in folgenden Fällen vorliegen:
- wenn die Tätigkeit berufs- oder erwerbsmäßig ausgeführt wird,
- die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz) dient,
- oder die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse erfordert.
Gemäß dem Heilpraktikergesetz liegt in diesen Fällen Heilkunde vor, die ohne Heilpraktikerzulassung nicht ausgeübt werden darf.
Ob dann im bestimmten Fall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt
- vom Ziel
- von der Methode und
- und der Art der Tätigkeit ab.
Damit die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, um heilkundlich tätig werden zu können, ohne die Gesundheit der Patienten zu gefährden.
Um aber zur Überprüfung zugelassen zu werden, müssen zunächst einmal die Grundvoraussetzungen erfüllt sein, die vom Staat bzw. Land vorgegeben sind:
Die Berufserlaubnis für Heilpraktiker wird nicht erteilt:
- wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- wenn er nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
- wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die sittliche Zuverlässigkeit fehlt (einwandfreier Leumund),
- wenn infolge eines körperlichen Leidens, wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt,
- wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde (2. Durchführungsverordnung).
Die Staatsangehörigkeit ist für die Heilpraktikerzulassung aber unerheblich.
Die vorgenannten Voraussetzungen zu erfüllen, dürfte sicher nicht schwer sein. Das eigentliche Problem liegt in der Überprüfung beim Gesundheitsamt, ohne dessen Bestehen keine Heilpraktikerzulassung erteilt wird. Die Prüfung zur Heilpraktikerzulassung wird beim zuständigen zentralen Gesundheitsamt für solcherlei Prüfungen abgelegt und kann teilweise vom Inhalt stark variieren.
Ebenso können die Verwaltungsgebühren sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und der mündlich-praktische Teil der Prüfung kann bis zu 60 Minuten dauern.
Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme an der weiteren Prüfung. Die schriftliche Prüfung stellt nicht unbedingt ein schweres Hindernis dar. Hier sind durchschnittlich 60 Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Der Zeitrahmen von 120 Minuten ist durchaus großzügig angesetzt.
45 der 60 Fragen müssen zum Bestehen komplett richtig beantwortet werden.
Die mündliche Prüfung findet ein paar Wochen nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung statt und kann auch praktische Aufgaben beinhalten.
Prüfer ist in der Regel ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes, meistens begleitet von zwei Beisitzern, die Heilpraktiker oder Ärzte sind.
Folgende Punkte werden in der Regel in der Überprüfung abgeklopft:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf- sowie der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Bluthochdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Injektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte
Zur Beantragung müssen ergänzend zum Antrag einige Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden. Dies sollte möglichst komplett in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Beglaubigungen von Kopien stellt praktisch jede Behörde aus. Bei einer persönlichen Anmeldung brauchen nur die Originaldokumente mitgebracht werden, die dann beim Gesundheitsamt kopiert werden.
Bei manchen Gesundheitsämtern kann die Heilpraktikerzulassung formlos gestellt werden, andere wiederum verlangen zwingend bestimmte Formulare.
Was unbedingt unaufgefordert dem Antrag beigelegt werden sollte:
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, direkt vom Amt an das Gesundheitsamt zu senden)
- Schulabschlusszeugnis
- Formblatt, ob ein Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Unter Umständen Nachweis über die geplante Niederlassung im Geltungsbereich des prüfenden Gesundheitsamtes.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich das Wissen anzueignen, das bei der Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt und für die spätere Berufsausübung benötigt wird.
Theoretisch muss nicht einmal ein Heilpraktiker-Kurs oder ähnliches nachgewiesen werden.
Es gibt reine Selbststudienkurse, ZfU-zugelassene Fernlehrgänge, Kombinationen mit Seminaren und Abend- bzw. Wochenendunterricht. Welche Variante die geeignetste ist, muss der Interessent selbst herausfinden.
Insgesamt kann man jedoch feststellen, dass Präsenzkurse mit ausreichender praktischer Tätigkeit oftmals nicht einmal teurer sind als reine Selbststudienkurse ohne jegliche Betreuung.
Ich persönlich rate daher zur Abend-/ bzw. Wochenendschule. Denn es sollte natürlich nicht nur die Überprüfung beim Gesundheitsamt im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die korrekte Berufsausübung. Es sollte gerade auch auf praktische Untersuchungen und Behandlungen wert gelegt werden. Denn was nützt die Heilpraktikerzulassung, wenn man später am Patienten alles falsch macht?
Vor allem sollten auch Notfallbehandlungen trainiert werden.
© BPB Business Podium Boards
Geändert von Gast (01.02.2007 um 13:21 Uhr).
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