Ruhende Adelstitel, ausgestorbene Adelstitel, deutsche, polnische und ungarische Adelstitel, spanische Adelstitel, Künstlernamen
Ruhende Adelstitel – der große Unsinn
Immer wieder tauchen Diskussionen auf, in denen Interessenten sogenannte ruhende Adelstitel annehmen wollen. Es wird immer ein großes Geheimnis daraus gemacht und sog. Insider "vermitteln" solcherlei Titel.
Nun muss man sich natürlich fragen, was das Ganze genau auf sich hat. Das Ganze ist bei weitem nicht so kompliziert, wie es in der Regel dargestellt wird. Ich werde einzelne Punkte nacheinander ansprechen – Sie werden sehen, warum das mit den sog. ruhenden Adelstiteln Unsinn ist.
Besonders Deutsche scheinen hinter solchen Titeln her zu sein – und diese lassen sich von selbst ernannten Insidern leider nicht selten schnell einlullen.
Aufgrund der Nachfrage sind Reporte aus dem Boden geschossen, die im Grunde nur aus Listen bestehen, die Titel ausgestorbener Familien beinhalten.
Der neueste "Trick" soll es sein, solche ausgestorbenen Titel beim Adelsnamensverwalter in Spanien "registrieren" zu lassen. Dieser Verwalter nimmt folgendes vor:
- Registrierung des Adelsnamens in einem Archiv,
- Erstellung einer Urkunde,
- Zusendung eines Familienwappens.
Das lustigste daran ist, dass hier keinesfalls echte spanische Adelstitel eingetragen oder vergeben werden – Spanien hat ja durchaus noch Adelstitel – sondern ausgestorbene deutsche, polnische und ungarische Adelsnamen. Allein hier müsste sich auch der Laie fragen, warum solche Adelsnamen irgendwo in Spanien eingetragen werden. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.
Was bringt das alles nun wirklich?
Eine bloße Registrierung, im Grunde egal wo, macht weder adlig, noch ändert es den Namen.
Ein Eindeutschen von ausländischen Titeln und Adelsnamen ist ebenso unmöglich.
Was Sie bei "ruhenden Adelstiteln" nicht bekommen:
- Sie werden nicht adlig,
- Sie bekommen keine Vorrechte,
- Sie treten keine Erbschaft an,
- Sie treten der Familienlinie nicht bei,
- Sie ändern Ihren Namen nicht,
- Sie können den Namen nicht in den Personalausweis eintragen lassen,
- Sie bekommen keinen Zugang zu internen adligen Clubs.
Dass ein Eintrag in die Personalpapiere ausscheidet, wird im § 1 Abs. 2
PersAuswG (PersAuswG - Personalausweisgesetz - Gesetz über Personalausweise) – Personalausweisgesetz gültig seit 01.11.1984 deutlich:
Zitat:
§ 1
Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG - das Grundgesetz Deutschland, deutsches Grundgesetz), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
1. Familienname und ggf. Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Ordensname/Künstlername,
5. Tag und Ort der Geburt,
6. Größe,
7. Farbe der Augen
8. gegenwärtige Anschrift,
9. Staatsangehörigkeit.
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Wie man sieht, besteht kein Feld für Adelstitel jeglicher Art. Daher können Adelstitel auch nicht in den Personalausweis eingetragen werden.
Ebenso wird das auch im
Passgesetz (PassG, Passgesetz, PaßG, Paßgesetz, Paßvorschriften, Passvorschriften) (PassG) vom 19. April 1986, BGBl. I S. 537, zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 21.08.2002, BGBl. I, S. 3322; Artikel 13 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) deutlich:
Zitat:
§ 4 Paßmuster
(1) Der Paß und der vorläufige Paß sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Paß enthält neben dem Lichtbild des Paßinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
Familienname und ggf. Geburtsname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensname/Künstlername,
Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht,
Größe,
Farbe der Augen,
Wohnort,
Staatsangehörigkeit.
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Ein Eintrag von Adelstiteln – auch echten ausländischen – in jegliche Personalpapiere ist nicht möglich.
1919 wurde durch die Weimarer Verfassung der Adel in Deutschland komplett abgeschafft. Schon allein deswegen werden Deutsche ausschließlich als Bürger betrachtet.
Aus Art. 3 Grundgesetz geht hervor, dass alle Deutschen Bürger sind:
Zitat:
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(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
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Das hat natürlich bestimmte Folgen:
Wichtig:
Deutsche können Adelsnamen und andere bürgerliche Namen ausschließlich nur durch Geburt, Adoption oder Heirat annehmen. Daran gibt es nichts, was man auslegen könnte.
Die Rechtslage dazu ist eindeutig.
Lüftung des Geheimnisses
Diese ganzen Feststellungen lassen doch klare Parallelen zu einem anderen Thema erkennen – und zwar zu Künstlernamen nämlich.
Alle rechtlichen Aspekte, sowie gleichbleibender Status und Eintragungsmöglichkeiten sind identisch.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die sog. "ruhenden Adelstitel" nur deswegen "angenommen", besser geführt, werden dürfen, weil oder nur so lange sie nicht gegen § 12
BGB (Das komplette Bürgerliche Gesetzbuch - BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) verstoßen:
Zitat:
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1 Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2 Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
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Das ist das ganze Geheimnis. Man nimmt keine "ruhenden Adelstitel" an!
Die Adelsnamen sind ausgestorben, sie sind weg!
Man kann die Namen nur deswegen benutzen, sozusagen als Künstlername, weil sie niemand anders benutzt, der auf Unterlassung klagen könnte.
Das bedeutet also nichts anderes, als dass Sie sich sowieso nennen können wie Sie wollen, solange Sie dies nicht in betrügerischer Absicht tun. Die Registrierung hat keinerlei Wert. Wenn jemand anderes als Künstler in der selben Branche mit dem selben Namen arbeitet wie Sie, gilt hier deutsches Recht. Die spanische Registrierungsurkunde wird vor Gericht keine Aussagekraft haben.
Nach deutschem Recht wird der Recht bekommen, der sich den Künstlernamen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München hat registrieren lassen hat.
Der Vorteil beim völlig kostenlosen Künstlernamen ist, dass dieser wenn tatsächlich künstlerische Tätigkeit vorliegt, dieser dann auch in den Personalausweis eingetragen werden kann.
Die Voraussetzungen gehen aus der Durchführung des Meldegesetzes, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 19. Februar 1999 (315/19 502-01); aufgrund des § 40 des Meldegesetzes (MG) vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. März 1996 (GVBl. S. 147. BS 210-20) hervor, zu 1.1.3 zu Nummer 5 - Ordens- und Künstlernamen:
Zitat:
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Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen angegeben werden, wenn die meldepflichtige Person glaubhaft macht, dass sie unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen.
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Ein Recht auf Eintragung in die Personalpapiere besteht aber nicht.
Lassen Sie sich also nicht von irgendwelchen Händlern veräppeln und prüfen Sie immer genau, was man Ihnen anbietet.
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