Weiterbildung anerkannter Abschluss Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in SGB
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Betriebswirtinnen und Betriebswirte sind im Allgemeinen Personen mit höherer kaufmännischer Qualifikation. Die einfach Berufsbezeichnung ist aber nicht geschützt, genauso wenig ist der Inhalt der Ausbildung fest vorgeschrieben. Dadurch haben sich leider viele dubiose Anbieter auf dem Bildungsmarkt breit gemacht.
Anerkannte betriebswirtschaftliche Ausbildungen können an Hochschulen erfolgen oder an Fachschulen für Wirtschaft, Verwaltungsakademien, Berufsakademien und Kammern, z. B. IHK.
Als Interessent an solchen Weiterbildungen sollte man daher darauf achten, dass man auch wirklich einen anerkannten Abschluss erlangt. Deswegen sollten anstatt irgendwelche Abschlüsse zum Betriebswirt von irgendwelchen privaten Schulen anzustreben folgende Abschlüsse anvisiert werden:
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in,
- Staatlich anerkannte/r Betriebswirt/in,
- Diplom-Betriebswirt (FH/BA),
- oder wenigstens z. B. Betriebswirt IHK
An dieser Stelle möchte ich mich aber zunächst auf den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“ beschränken, der aufgrund des Examens höher anzusiedeln ist, als beispielsweise der Betriebswirt IHK.
Die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Betriebswir/in“ ist gesetzlich geschützt. Dieser Abschluss kann an Fachschulen für Wirtschaft oder speziellen Fachakademien nach einem zweijährigen Vollzeitstudium oder vierjährigen Teilzeitstudium erlangt werden. Das Studium schließt mit dem Examen ab.
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in dürfen sich also nur Fachkräfte nennen, die:
- eine abgeschlossene kaufmännische Erstausbildung
- mehrjährige berufliche Praxis im erlernten Beruf
- ein Studium an einer Fachschule für Wirtschaft mit mindestens 2.400 Pflichtstunden und
- die anschließende staatliche Prüfung bestanden haben.
Ziel dieser Weiterbildung ist es, Kaufleuten nach einer beruflichen Erstausbildung und einer einschlägigen praktischen Berufstätigkeit eine vertiefte berufliche Weiterbildung zu vermitteln, die dann in der Regel Aufgaben im mittleren Funktionsbereich übernehmen. In einigen Bundesländern berechtigt das erfolgreich abgeschlossene Examen zum Staatlich geprüften Betriebswirt zum ordentlichen Studium an einer Universität.
Es gibt staatliche und private Fachschulen für Wirtschaft, die je nach dem Schulgeld verlangen können. Das kann also durchaus erheblich variieren. An staatlichen Fachschulen für Wirtschaft gibt es auch Lehrgänge, in denen keinerlei Lehrgangsgebühren anfallen.
Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt sind:
- Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums;
- zusätzlich eine anerkannte abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung (Ausbildungsdauer mindestens drei Jahre);
- zusätzlich einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
oder
- Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren und zusätzliche einschlägige Berufstätigkeit von mindestens vier Jahren
oder
- eine kaufmännische berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes (Externenprüfung) und bei ausländischen Bewerbern gute deutsche Sprachkenntnisse (Fachausdrücke der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre).
Bei der Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ sind mindestens 2.400 Pflichtstunden in 4 Semestern, also 2 Jahren, zu absolvieren.
Es ist aber auch Teilzeitunterricht in Form von Abend- oder Wochenendschule möglich. In dieser Form dauert die Weiterbildung etwa 7 bis 8 Semester.
Siehe dazu die Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.1992 i. d. F. vom 22.10.1999, Nr. 4.
Während der Weiterbildung kann von der Teilzeitform in die Vollzeitform, umgekehrt von der Vollzeitform in die Teilzeitform gewechselt werden.
Die Ausbildung an Fachschulen kann bis zu einem Jahr auf eine Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung eines Fachbereichs, bis zu 1,5 Jahre auf eine Ausbildung in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung angerechnet werden.
Absolventen können an den Fachschulen für Wirtschaft zusätzliche Angebote eröffnet werden, die weitere Abschlüsse ermöglichen. Diese Weiterbildungen dauern in der Regel ein halbes Jahr.
Den Unterricht an Fachschulen erteilen in der Regel
- Lehrer/ Lehrerinnen mit der Lehrbefähigung für Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens sowie Lehrkräfte mit einem abgeschlossenen Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Kunsthochschule mit mehrjähriger Berufserfahrung und pädagogischer Eignung
- nebenberufliche Fachkräfte der Wirtschaft und Verwaltung.
Die Fachschulen für Wirtschaft sind in Fachrichtungen untergliedert, wobei die einzelnen Fachrichtungen als jeweils eigenständige Bildungsgänge durchgeführt werden.
Die Länder können zur Berücksichtigung spezieller Erfordernisse Fachrichtungen in Schwerpunkte untergliedern, die im Rahmen gemeinsamer Inhalte besondere Differenzierungen ermöglichen.
Die Weiterbildung ist in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich gegliedert. Der Pflichtbereich muss mindestens 2.400 Unterrichtsstunden umfassen.
Der Wahlbereich kann von Bundesland zu Bundesland stark variieren.
Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus:
- Vertreter/eine Vertreterin der Schulaufsichtsbehörde
- Schulleiter/ Schulleiterin
- Lehrer/Lehrerinnen, welche in den Prüfungsfächern zuletzt unterrichtet haben.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. zusätzlich einem mündlichen Teil. Für die jeweilige Fachrichtung/den jeweiligen Schwerpunkt werden Prüfungsfächer festgelegt. Die schriftliche Prüfung wird in vier Prüfungsfächern durchgeführt. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung soll mindestens 10, aber nicht mehr als 12 Zeitstunden betragen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Unterrichtsfächer erstrecken.
Das Gesamtergebnis der Prüfung lautet "bestanden" oder "nicht bestanden".
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erreicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen der Länder.
Nach bestandener Prüfung darf sich der Absolvent „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ bzw. die Absolventin „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ nennen. Die erlangte Berufsbezeichnung wird mit der Fachrichtung und dem Schwerpunkt geführt, in der die Prüfung abgelegt wurde.
Es ist auch möglich, die Prüfung als „Externer“ abzulegen, z. B. wenn ein vorbereitender ZfU-zugelassener Fernlehrgang absolviert wurde. Die Prüfung kann aber nicht früher abgelegt werden, als dies bei einer Fachschule vorgesehen ist.
In diesen Fällen werden dann aber in der Regel alle Unterrichtsfächer geprüft. Wenn dies komplett in schriftlicher Form stattfindet, kann auf mündliche Prüfungen verzichtet werden.
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