Doktor h.c., Ehrendoktor, Doktortitel ohne Promotion, Dr. h.c., Doktor ohne Studium
Was von solchen Publikationen zu halten ist, können Sie sich inzwischen sicher vorstellen.
Auch der Untertitel haut die Sache nicht wirklich raus "Prozedere, Rechtslage, Konditionen, Anbieteradressen", denn im Grunde erfährt man über die besagten Dinge nicht viel.
Eigentlich wird auch hier nur Allgemeinwissen präsentiert, das für alle Interessenten bereits frei zur Verfügung steht.
Ist es möglich, einen Doktor h.c. zu kaufen? Ja ist es, aber es muss entsprechend verpackt werden, damit es wirklich legal ist.
Allein die bloßen Begriffe wie 'Spende', 'Forschungsgelder' usw. tun es also bei weitem nicht, aber eben ein solcher Unfug wird verbreitet.
Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass käuflich erworbene akademische Grade und Titel nicht geführt werden dürfen, ja liebe 'Insider', das ist die Wahrheit, die ich auch rechtlich beweisen kann.
Zunächst zitiere ich mal Nr. 2 des
KMK-Beschlusses vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000):
"2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt."
- So, und hier liegt meistens schon der Hund begraben, denn die meisten Ehrendokorate dürfen von der titelhandelnden Hochschule gar nicht vergeben werden.
- Es gibt etliche anerkannte Hochschulen, die nichteinmal promotionsberechtigt sind und Dr. h.c. und Prof. h.c. - Titel verschachern. Ohne Promotionsberechtigung sind diese Doktortitel ohnehin wertlos, auch wenn die Hochschule anerkannt ist.
- Auch bei promotionsberechtigten Hochschulen kommt es schonmal vor, dass Ehrendoktorate verkauft werden, die schon allein deswegen nicht führbar sind, weil keine Anerkennung für eine ordentliche Promotion in dem Fachgebiet vorliegt. Auch dann ist eine Titelführung untersagt!
Leider sind die meisten 'Insider' nicht mit solchen Gesetzmäßigkeiten vertraut. Auch ist denen und den Titelhändlern völlig egal, ob sich die Konsumenten strafbar machen.
So, und nun noch Nr. 5 des
KMK-Beschlusses vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000):
"Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden."
Da bleiben keine Fragen mehr offen.
In den ganzen Publikationen ist nicht ansatzweise aufzufinden, wo man ein solches Prozedere ordnungsgemäß durchführen kann. Das liegt einfach daran, dass es wirklich zulässige Methoden Titel gegen Geld zu erwerben, in keinem Land gibt. Auch die tollen Promotionsberater sind da keine Hilfe, rechtliche Grundlagen ungeschehen zu machen.
Im Grunde werden Ehrengrade (nicht Ehrentitel!) nur für besondere Verdienste um die Hochschule als eine Art Auszeichnung verliehen.
Gut, wer viel Geld hat, kommt schon an einen solchen Ehrengrad heran. Die Vorgehensweise ist ganz einfach, man baut mit den finanziellen Mitteln, die man bereit ist, zu investieren, einfach eine Bibliothek, schafft neue Computersysteme an, oder kauft andere Forschungsmittel für die Universität. So ist es rein rechtlich betrachtet kein Titelkauf mehr, da tatsächlich eine nachvollziehbare außergewöhnliche Leistung um die Universität vorliegt.
Nur als kleiner Tipp am Rande:
Für schlappe 10.000,00 Euro bekommt man sowas nicht.
Aber solche Dinge werden immer wieder von Promotionsberatern verkauft, die nicht selten die begehrten Urkunden selbst ausdrucken, siehe Näheres auch hier:
Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter (Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter - was ist erlaubt, was verboten?)
http://www.business-podium.com/boards/
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