Auch noch so trottelige Finanzamts-MitarbeiterInnen schlagen heute rein routinemässig in ihren "Handbüchern im Zusammenhang mit der Beurteilung von aussernationalen Gesellschaftsformen (!)" nach, um Indizien für die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu finden
Dabei ist der
Begriff IBC (International Business Company) als Bezeichnung für eine Gesellschaftsform, die einen wahren Siegeslauf durch alle Offshore Jurisdictions angetreten ist, ein Risikowort, vor dem nicht genug gewarnt werden kann
IBC-Strukturen sind ja spezifisch für
Nicht lokal ansässige wirtschaftlich Berechtigte geschaffen worden - Einheimischen bleiben die Steuervergünstigungen (vorwiegend auf 0%-Niveau) auf nicht-lokalen Einkünften verwehrt
Als gross Nachteil sehen die entsprechenden Gesetze nun aber explizit vor, dass IBC's "keine lokalen Aktivitäten" entfalten dürfen - also wie erwähnt keine Transaktionen mit Bezug zum Registrierungsland... die mögliche und erlaubte "Infrastruktur" beschränkt sich auf Kapazitäten, die zwingend für die Tätigkeit ausserhalb des Eintragungslandes benötigt werden
Wie macht der wirtschaftlich Berechtigte nun "seinem" Finanzbeamten klar, dass seine BVI-Klitsche sehr wohl eine wirtschaftliche Leistung auf der Insel erbringe, wenn sie dazu per Gesetz gar nicht in der Lage ist? - Schwierig!
IBC eignen sich perfekt als "backstage"-Vehikel für die diskrete Verwaltung von Vermögenswerten - ob die Ferienvilla im Süden, die Yacht auf dem Mittelmeer (mit entsprechenden Hinweisen in Grundbüchern, Schiffsregistern etc.) in einer derartigen Struktur ideal "verpackt" und "geparkt" werden kann, wage ich zu bezweifeln.
Ganz abzuraten ist vom Einsatz von IBC-Strukturen für den internationalen Warenhandel, sofern
direkt aus der Offshore Jurisdiction ins Empfängerland fakturiert werden soll
Wohl bekomm's
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