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Alt 16.04.2006, 18:19
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Standard Meisterprüfung, Weiterbildung zum Meister, Meister werden, Meistertitel

Meisterprüfung, Weiterbildung zum Meister


Die Meisterprüfung ist ein Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbständig führen und Auszubildende ordnungsgemäß ausbilden zu können. Gemäß § 51 der HwO – der Handwerksordnung – wird nach Bestehen der Meisterprüfung dem Absolventen der Meisterbrief ausgehändigt.
Der Meistertitel ist ein Titel, der sich in der Regel schon nach wenigen Jahren bezahlt macht.

Vor Ablegen der Meisterprüfung müssen Absolvierungen von Meistervorbereitungskursen im Grunde nicht nachgewiesen werden. Selbstverständlich sind diese zum Bestehen der Meisterprüfung schon dringend empfehlenswert. Wer nun glaubt, auf solche Kurse völlig verzichten zu können, weil er theoretisch solche Kurse nicht belegen muss, der befindet sich höchstwahrscheinlich auf dem Holzweg. Von einem solchen Versuch rate ich ab. Nach meinen Erfahrungen mit Absolventen muss ein ordentliches Zeitpensum zum intensiven Lernen eingeplant werden.
Hinzu kommt die Problematik, dass innerhalb einzelner Teile der Meisterprüfung eine schlechtere Note als ausreichend zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung führt. Diese bestimmten Teile können notenmäßig nicht ausgeglichen werden.
Ansonsten wurde die Meisterprüfung insgesamt bestanden, wenn jedes der vier Prüfungsteile bestanden worden ist. Diese Prüfungsnoten werden auf dem Prüfzeugnis vermerkt, das nach Bestehen neben dem Meisterbrief (Schmuckurkunde) ausgehändigt wird.

Die Meisterprüfung kann drei Mal wiederholt werden.

Wer aber die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung nicht erfüllt, kann durch das Absolvieren von anerkannten Vorbereitungskursen nicht das Recht erwerben, an der Meisterprüfung teilzunehmen. Die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen sind zwingend vom potentiellen Prüfling zu erfüllen. Wer sich nicht vollkommen sicher ist, dass die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung erfüllt sind, sollte sich vor jeglichen Bildungsmaßnahmen mit der zuständigen Handwerkskammer kurzschließen bzw. einen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen. Es wäre natürlich nicht sinnvoll, wenn sehr viel Geld für Vorbereitungskurse ausgegeben wird und sich anschließend herausstellt, dass es leider vergebens war.
Wer sich bei der Handwerkskammer zur Meisterprüfung anmeldet, meldet sich nicht automatisch zu irgendwelchen Vorbereitungskursen an, sondern ausschließlich nur zur Meisterprüfung selbst.

Das Bestehen der Meisterprüfung ermöglicht:
- die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes
- Erteilung eines Meisterbriefs
- Führung des Meistertitels in einem Handwerksberuf
- Eintragung in die Handwerksrolle

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen möchte, kommt derzeit um ein Bestehen der Meisterprüfung nicht herum.
Aber: Wer mehr als 6 Jahre nach der Gesellenprüfung in dem selben Beruf gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Position, kann für die Selbständigkeit unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Nicht zulassungspflichtige Handwerksberufe bedürfen keiner Meisterprüfung.

Die Meisterprüfungen werden durch ehrenamtliche Prüfungsausschüsse abgenommen und werden im zulassungspflichtigen Handwerk von der höheren Verwaltungsbehörde am Sitz der Handwerkskammer und im zulassungsfreien Handwerk durch die Handwerkskammer errichtet.

Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt. Wer diesen unbefugt führt, macht sich in Deutschland gem. § 132a StGB strafbar. Die Bezeichnung Meister in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer nach der Handwerksordnung (HwO) die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat.




Meisterprüfungsteile

Es sind vier Prüfungsteile zu absolvieren:

Teil I: Fachpraxis (praktische Prüfung),
Teil II: Fachtheorie (theoretische Prüfung),
Teil III: Wirtschafts- und Rechtskunde,
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Die Reihenfolge der Prüfungen ist unerheblich. Es kann mit jedem Prüfungsteil beliebig begonnen werden.


Die Teile I und II sind auf das jeweilige Fachgebiet bezogen.
Für alle Handwerksberufe sind die Teile III und IV identisch.

Vorbereitung auf Teil III der Meisterprüfung:
Kurs: Fachkaufmann im Handwerk

Im Rahmen der Meisterausbildung werden rechtliche und betriebswirtschaftlich notwendige und zweckmäßige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um einen Betrieb wirtschaftlich führen zu können.


Inhalte:

Handlungsfeld 1:
Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
Handlungsfeld 2:
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
Handlungsfeld 3:
Rechtliche und steuerliche Grundlagen



Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung
Kurs: Ausbildung der Ausbilder

Es werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für eine erfolgreiche Ausbildung von Auszubildenden vermittelt. Eine handlungsorientierte und praxisbezogene Ausbildung ermöglicht eine hohe Qualität der Ausbilderqualifizierung.


Inhalte:

Handlungsfeld 1: Allgemeine Grundlagen
Handlungsfeld 2: Planung der Ausbildung
Handlungsfeld 3: Einstellung von Auszubildenden
Handlungsfeld 4: Ausbildung am Arbeitsplatz
Handlungsfeld 5: Förderung des Lernprozesses
Handlungsfeld 6: Ausbildung in der Gruppe
Handlungsfeld 7: Abschluss der Ausbildung




Kosten der Vorbereitungskurse:

Die Kosten für die Vorbereitungskurse können ungemein schwanken. Es werden an unterschiedlichsten Bildungsträgern diverse Lehrgänge angeboten, die in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden: Vollzeitunterricht in Präsenz, Fernlehrgänge mit ZfU-Zulassung, Onlinekurse, Wochenend- und Abendschule, Blockunterricht, Teilzeit usw.
Nähere Informationen zu den Kosten und der Dauer der Vorbereitungslehrgänge können nur direkt beim gewünschten Bildungsträger in Erfahrung gebracht werden.

Ich empfehle allerdings die praxisorientierten Vorbereitungskurse der Handwerkskammern, da diese mit sämtlichen aktuellen Änderungen bei den Meisterprüfungen vertraut sind und diese sofort unproblematisch umsetzen können.




Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

Zum Beginn der Meisterprüfungen müssen die geforderten Voraussetzungen erfüllt sein.

- bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Facharbeiterabschluss), in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
- fachliche Eignung zum Ausbilden von Auszubildenden,
oder
- bereits erfolgreich abgelegte Meisterprüfung.
oder
- wer eine andere bestandene Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann, der nicht Gegenstand der Meisterprüfung sein soll – aber in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll eine mehrjährige Berufstätigkeit (verlangt werden dürfen mindestens zwei, maximal drei Jahre) ausgeübt wurde.

Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit nach der Gesellenprüfung ist nach den neuen Vorschriften nicht mehr erforderlich. Somit kann bereits nach Bestehen der Gesellenprüfung die Vorbereitung auf die Meisterprüfung in Angriff genommen werden.




Befreiung von Teilen der Prüfung

Eine Berufstätigkeit muss bei einer weiteren Meisterprüfung nach einer vorherigen, bestandenen Meisterprüfung nicht nachgewiesen werden.
Wurde bereits eine Meisterprüfung in einem anderen handwerklichen Beruf bestanden, kann auf die erneute Prüfung der Teile III und IV (allgemeine Teile) verzichtet werden.
Hierzu ist vor Prüfungsbeginn ein entsprechender Antrag zu stellen, der dann vom Prüfungsausschuss ganz oder teilweise bewilligt wird.

Wer bereits die Ausbildereignungsprüfung bestanden hat, kann beantragen von Teil IV der Meisterprüfung befreit zu werden.
Wer bereits die Prüfung zum Fachkaufmann oder zum Betriebswirt HWK bestanden hat, kann von Teil III der Meisterprüfung befreit werden.
Auch staatlich geprüfte Techniker und Ingenieure können aufgrund bestandener Examen von bestimmten Fächern oder ganzen Teilen der Meisterprüfung befreit werden.

Nach Bestehen der Meisterprüfung eröffnet sich die Möglichkeit zur Fortbildungsprüfung zum Betriebswirt (HWK).




Kosten der Meisterprüfungen

Die Meisterprüfung wird bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer abgenommen.
Die Prüfungsgebühren schwanken von Handwerkskammer zu Handwerkskammer, so dass ich keine verbindlichen Kosten nennen kann. Neben der Prüfungsgebühr kommen noch die Kosten hinzu, die für die Anfertigung der praktischen Arbeiten im Teil I der Meisterprüfung anfallen – für das sogenannte "Prüfungsstück" oder "Meisterstück".
Im Gegensatz zu den für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Bestehens notwendigen teuren Vorbereitungskursen stellen die Prüfungsgebühren allerdings nur einen sehr geringen Teil dar.




Zuständigkeit der Handwerkskammer

Es ist jeweils diejenige Handwerkskammer für Sie zuständig, in dessen Bezirk Sie
– Ihren ersten Wohnsitz haben oder
– in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
– eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besuchen oder
– ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbständig betreiben.




Beispiele für zulassungspflichtige Handwerksberufe

Bäcker
Elektrotechniker
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Friseure
Informationstechniker
Installateur- und Heizungsbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Klempner
Konditoren
Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinenmechaniker
Maler und Lackierer
Maurer und Betonbauer
Metallbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Orthopädietechniker
Stuckateure
Tischler
Zahntechniker
Zimmerer




Beispiele für zulassungsfreie Handwerksberufe

Behälter- und Apparatebauer
Buchbinder
Damen- und Herrenschneider
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Fotografen
Galvaniseur
Holzblasinstrumentenmacher
Keramiker
Klavier- und Cembalobauer
Modellbauer
Modisten
Müller
Orgel- und Harmoniumbauer
Sattler und Feintäschner
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Siebdrucker
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