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Alt 11.11.2006, 12:17
Zentakki Zentakki ist offline
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Standard Betriebsausgaben für Ltd. in GB steuerlich absetzbar ?

Hallo liebes Forum,

gerade ist mir der Thread abgeschmiert.. daher hier nochmal die Kurzfassung meiner Frage.

Ausgangsfall:
GB (England od. Wales): Ltd mit Satzungssitz und daher unbeschränkte Steuerpflicht
D: Verwaltunssitz bzw. Sitz der Geschäftsleitung und daher auch unbeschränkte Steuerpflicht

Nun ist in GB durch das DBA BRD-GB (tie-breaker rule, Art 2. Abs.1 lit h Unterabschn. 3 DBA BRD-GB) geregelt, dass die Gesellschaft dort ansässig ist, wo sich die Geschäftsleitung befindet. Also in diesem Fall in Deutschland.
Dadurch und durch die Vorlage eines Nachweises der Versteuerung in D. stellt GB die Ltd auf den Status "non resident" (unter der Voraussetzung, dass die meisten Erträge und Aufwendungen in D anfallen und durch eventuelle Aktivitäten in GB keine eigene Betriebsstätte (neben dem Satzungsitz)begründet wird). Damit ist man in GB soweit ich weiß von der Abgabe einer englischen Steuererklärung befreit.

Also kurz: In GB besteht steuerlich der "non-resident" Status
In D. unbeschränkte Steuerpflicht

Weiterhin sagt das DBA in Art.3 Abs.1 DBA BRD-GB, dass Erträge (bzw. damit dann auch analog Aufwendugen) in dem jeweilig anderen Gebiet (also in unserem Fall Deutschland) versteuert werden können, soweit sie der dort ansässigen Betriebsstätte zugerechnet werden können.

So jetzt die Frage:
Was passiert mit den Betriebsausgaben die in GB anfallen und dort eigentlich im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd abgezogen werden können, was aber ja nicht geht wg dem "non resident" Status, z.B. Miete für registered office, secretary, Gebühren an das Companies House. Die Zurechnung zum Satzungssitz (also in England) steht für mich außer Frage (auch wenn die Kosten von einem deutschen Konto bezahlt werden).
Daher ist ein Abzug in der dt Steuererklärung für mich nicht durchsetzbar. Sind damit dann diese Ausgaben "verloren" wenn ich mich nicht dazu entschliesse eine Steuererklärung in GB abzugeben?

Besten Dank für die Beantwortung der Frage, bzw. ein paar nützliche Hinweise.
Falls jdm zu diesem Thema einen Hinweis in der Literatur hat, bin ich natürlich auch gerne bereit mir eine Lösung selbst zu erarbeiten.

Gruss
Zentakki
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