zu Ihrem ersten Punkt:
das einfachste dürfte sein, eine (englische) Standartsatzung mit einem "Extrablatt" als letzte Seite zu ergänzen. Dann brauchen Sie nur ein Thema übersetzen zu lassen.
zum zweiten Punkt: Selbstverständlich müssen Sie in England eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie dort keine Umsätze haben !
Nach englischem Steuerrecht dürften die Gründungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können (und zwar sowohl die Gründung der Ltd. als solcher als auch die Kosten der Gründung einer Zweigniederlassung, wenn diese von der Mutter veranlaßt wird, was regelmäßig der Fall ist).
Nur: Wieviel "Stammkapital" hat Ihre Ltd. ? Nicht, daß die Gesellschaft wegen der Gründungskosten unterkapitalisiert und damit insolvenzreif ist ....
Die Haftung nach englischem Recht (!!!!) wäre gewaltig !