preusse,
das Thema "Register" habe ich insoweit vernachlässigt (offensichtlich lag ein Mißverständnis vor, da ich mein Hauptaugenmerk auf den publizistischen Unfug gelegt habe

).
Nach irischem Recht kann man (als natürl. oder jurist. Person) ein Namensrecht sichern; zu welchem unternehmerischen Zweck kann dahinstehen.
Soweit ich es sehe, soll - im Gegensatz zu beispielsweise deutschem Recht - Namens-/ Urheberrechtsfragen/ -verletzungen vorgebeugt werden können.
Beispiel: Der Name "independant business advisors" würde von der Forenleitung als business name in Irland registriert werden.
Einem pfiffigen Deutschen ist dies unbekannt; er sieht nur das wirtschaftliche Potential dieses Namens und gründet ein gleichnamiges Beratungsunternehmen. Wenn nun die Inhaber des (eingetragenen) Namensrechts nicht darlegen und beweisen können, daß diese ältere Rechte hieran haben, könnten sie die eigenen Namens-/ Urheberrechte in Deutschland durch die Regelungen des BGB/ Rspr. nicht gegen Mißbrauch schützen.
Von daher - gilt natürlich auch für Internet-Domians etc. - ist diese irische Regelung überaus sinnvoll.
Ich hoffe, diese Aussage hilft weiter; ansonsten würde ich mich einmal mit dem (Namens-) Registerrecht Irlands ein wenig mehr befassen.
Beste Grüße
tropico
P.S.: Wenn wir dieses interessante Thema weiter betrachten wollen, würde ich gerne einen eigenen Beitrag hieraus machen, da es hier eigentlich um das Thema "IBC" im Allgemeinen geht.