Auswandern nach Irland, Leben und Arbeiten in Irland
Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*
Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt in der Republik Irland
Inhaltsübersicht
1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
b) Besondere Zollvorschriften
c) Aufenthaltsgenehmigung
d) Einwohnermeldewesen
e) Amtliche (deutsche) Papiere
2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
b) Haus- und Grunderwerb
aa. Suche und Finanzierung
bb. Rechtliche Besonderheiten
cc. Preise
dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum
c) Wohnungseigentum
d) Mietwohnungen / Miethäuser
aa. Allgemeines
bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter („Tax reliefs for tenants")
3. Arbeiten in Irland
a) Allgemeine Informationen
b)Arbeitssuche
c) Anerkennung von Qualifikationen
d) Einkommenssteuer
e) Soziale Sicherheit
aa. Allgemeines
bb. Sozialversicherungsabkommen
4. Schulbesuch
a. Grundschule (Primary School)
aa. Allgemeine Informationen
bb. Einschulungsalter
cc. Schultypen
dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen
ee. Lehrplan an Grundschulen
ff. Auswahl der Schule
gg. Gebühren
hh. Anmeldung
b) Sekundarschulen ("Secondary schools")
aa. Allgemeine Informationen
bb. Schuljahr
cc. Schultypen
dd. Punktesystem
ee. Schulgebühren
ff. Bewerbung um einen Schulplatz
c) Hochschulen
aa. Allgemeines
bb. Universitäten
cc. Technical Colleges
dd. Colleges of Education
5. Straßenverkehr in Irland
a) Allgemeines
b) Besonderheiten
c) Führerschein
d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen
aa. Voraussetzungen
bb. Antrag
cc. Einzureichende Unterlagen
(1) Wohnsitznachweis
(2) Fahrzeugunterlagen
(3) Frist
dd. Weitere Voraussetzung
6. Das irische Gesundheitswesen
a) Allgemeines
b) Das öffentliche Gesundheitswesen
c) „Medical cards"
d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem
7. Wahlrecht
a) Bundestagswahlen
b) Europa- und Kommunalwahlen
c) Sonstige Wahlen / Wahlregister
d) Der Wahlprozess in Irland
e) Weitere Informationen
8. Die Einfuhr von Haustieren
a) Allgemeine Informationen
b) Einfuhr aus Großbritannien
c) Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern
d) Besonderheiten
9. Sonstiges
a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin
b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen
c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte
10. Die Deutsche Botschaft Dublin
Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*
* (alle Angaben ohne Gewähr)
Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche
Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen in der Republik Irland zu leben und zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der „grünen Insel" vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten Auskünfte erteilen.
Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das Bun- desverwaltungsamt Köln (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige), 50728 Köln, Telefon (0221) 758-0, Telefax (0221) 758-2768, eMail: bva.eures@dialup.nacamar.de. Das Bundesverwaltungsamt gibt auch die umfangreiche Informationsschrift „Irland - Informationen für Auswanderer und Aus- landstätige" (Stand: Mai 1999) heraus, deren Lektüre dringend empfohlen wird.
Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public Services" der Irischen Regierung www.oasis.gov.ie. Hier finden sich umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens in Irland (in englischer Sprache, wahlweise in Französisch oder Gälisch).
1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
Zur Einreise in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis, in dem als Nationalität
„deutsch" vermerkt ist. Der deutsche Kinderausweis wird von Irland für Kinder
bis zu 10 Jahren ohne Lichtbild anerkannt. Alle Bus-, Fähr- und Fluggesellschaf
ten, die von Irland aus operieren, erkennen Kinderausweise auch ohne Fotos an. Auch Ryanair, die Kinderausweise ohne Foto in der Vergangenheit nicht anerkannt haben, haben ihre Reisebedingungen nunmehr entsprechend angepasst.
b) Besondere Zollvorschriften
Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere Bestimmungen, vgl.u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren (ausführlich
dazu unter Ziff. 8).
c) Aufenthaltsgenehmigung
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auch im
Falle eines längerfristigen Aufenthaltes in Irland grundsätzlich nicht verpflichtet, spätestens nach 6 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence permit) bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Anderslautende Hinweise, die sich - soweit ersichtlich - in sämtlichen einschlägigen Publikationen und Internetpräsenzen in deutscher Sprache finden, sind unzutreffend. Das Recht, sich in einem Mitgliedsstaat der EU aufhalten zu dürfen, zählt zu den europarechtlichen Grund-
freiheiten.
Dennoch haben EU-Bürger (ohne Rücksicht auf die individuellen Vermögensverhältnisse) grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsge- nehmigung. Ausnahmen können sich im Einzelfall aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben. Allerdings sind die mit einer Aufenthaltsgenehmigung verbunden Vorteile marginal, so dass sich die Frage stellt, inwiefern der Aufwand einer Beantragung lohnt. Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden sich auf der Website www.oasis.gov.ie
[>> Moving Country >> Moving to Ireland >> Residence Rights of EU Nationals
in Ireland].
Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den weiteren Verbleib eines ausländischen EU-Bürgers an die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu knüpfen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus gesundheitlichen Gründen, oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist erfolgen. Wird in diesem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert, so kann auch ein EU-Bürger nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgefordert werden, die Republik Irland zu verlassen.
d) Einwohnermeldewesen
Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen ver-
gleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, brauchen Sie sich bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden.
Irland ist dem „Schengener Abkommen" über die Abschaffung der Binnengrenz- kontrollen bislang nicht beigetreten.
Bitte denken Sie daran, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden.
e) Amtliche (deutsche) Papiere
In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des
Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier erfolgt auch die Änderung des Wohnsitzeintrages im Reisepass. Da deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben, keinen Personalausweis erhalten, wird dringend angeraten, frühzeitig vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung eines neuen Reisepasses u.U. zwei bis drei Monate dauern kann. Zu diesem Zwecke sind die erforderlichen Informationen und Antragsformulare bei der Passstelle der Botschaft anzufordern.
Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich
der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein
neuer Reisepass bzw. ein „Notfallausweis" zur Rückkehr nach Deutschland (u.U. genügt ein „Notfalldokument") ist anschließend bei der Botschaft zu beantragen.
Bei Verlust von Bank- und Kreditkarten etc. kann die Botschaft dagegen nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem ausstellenden Kreditinstitut aufzunehmen.
Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen
nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der
Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft kann keine neuen Führerscheine oder Ersatzführerscheine ausstellen. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden.
Für die Neuausstellung sind daher die irischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift zusenden. Die Anschriften der Führerscheinstellen können Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg finden (www.kba.de). Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer irischen Führerscheinstelle oder im Internet unter www.oasis.gov.ie. Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden.
2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
Die Wohnstandards in Irland sind im Allgemeinen nicht mit den deutschen ver-
gleichbar. Die Raummaße entsprechen zumeist nicht den deutschen Vorstellungen, so dass nicht selten Stellflächen für in Deutschland geläufige Möbel fehlen. Häuser haben in der Regel keinen Speicher oder Keller. Neue Häuser sind mit Zentralheizung und Kaminen ausgestattet, während Altbauten überwiegend nur durch Kamine, Gas- oder Elektroöfen beheizt werden.
Zu bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards mitunter von den deutschen abweichen. So gibt es zum Beispiel andere Steckdose, auch sind Steckverschlüsse für Glühbirnen gebräuchlich. Mitgebrachte Elektrogeräte müssen daher mit anderen dort im Handel erhältlichen Steckern versehen werden oder es sind Adapter zu verwenden.
b) Haus- und Grunderwerb
aa. Suche und Finanzierung
Staatsangehörige eines anderen Staates können in Irland grundsätzlich bebaute wie unbebaute Grundstücke ohne besondere Einschränkungen erwerben. Lediglich bei gewerblich genutzten Grundstücken sind bestimmte Besonderheiten zu beachten.
Der Eigentumserwerb ist abgesehen von den Ballungszentren in Irland ganz
überwiegend üblich. Der Anteil der Eigenheime am Wohnraum beträgt landesweit ca. 95 %, während auf Mietwohnungen nur ca. 5 % entfallen. Zumeist finden sich Einfamilienhäuser mit kleinen Gärten. Zum Verkauf freistehende Wohnungen und Häuser kann man über einen Auktionator oder über einen sog. ,,House and Estate Agent" (Makler) finden, die in der Regel Listen herausgeben. Außerdem lohnt sich natürlich ein Blick in die Tages- und Abendzeitungen bzw. die dortigen Rubriken „Properties", „Appartments to let", „Houses to sell" etc.
Achtung: Das Honorar für den Makler ist ausschließlich vom Auftraggeber, also
in der Regel vom Verkäufer zu zahlen. Der Erwerb unterliegt irischem Recht.
Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten geben Makler, Bausparkassen und
Banken in Irland Auskunft. Kredite werden in der Regel für bis zu 80 % des Kauf- preises mit einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren gewährt.
bb. Rechtliche Besonderheiten
Das irische Grundstücksrecht kennt kein Grundeigentum im Sinne eines absoluten Rechts. Statt dessen existiert eine Vielzahl von Berechtigungen eingeschränkter Art an Grund und Boden. Die Berechtigung an einem Grundstück kann vom fast uneingeschränkten Eigentum bis zum bloßen Besitz oder Nutzungsrecht verschiedene Erscheinungsformen annehmen. In den meisten Fällen ist als Entgelt für die Berechtigung eine jährlich Geldsumme („fee farm rent oder ground rent") zu entrichten. Bei bereits bebauten Grundstücken hingegen kann man zumeist von einer einmalig zu leistenden Geldsumme ausgehen. Vor dem Kauf eines Eigenheimes wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt (Solicitor) zu kontaktieren. Zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises sollte man ggf. Struktur- und Wertgutachten erstellen lassen. Anschließend folgt dann der Entwurf der Übertragungsurkunde („Conveyance Deed"), darauf die Ausfertigung dieser Urkunde und schlussendlich ihre Übergabe („Conveyance and Completion").
Wichtig: Wegen der Besonderheiten des irischen Grundstücksrechts und insbe
sondere auch wegen des baurechtlichen Verfahrens ist die Einholung von Auskünften im Einzelfall stets zu empfehlen.
cc. Preise
Zum Durchschnittspreis eines Einfamilienhauses lässt sich an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen. Die Preise variieren je nach Größe und Lage des Hauses. Im Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Einen ersten Überblick vermag ein Blick in die Tages- oder Abendzeitung zu vermitteln. Angebote namhafter irischer Makler finden sich auf der gemeinsamen Homepage www.myhome.ie.
dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum
Das irische Steuerrecht kennt keine Grunderwerbssteuer im deutschen Sinne. Statt dessen fällt bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks in der Regel die so genannte "stamp duty" (Stempelsteuer) an, von der man allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden kann. Neben der Übertragung von Eigentum können Stempelsteuern auch für Hypothekenverträge bzw. Miet- und Pachtverträge anfallen.
Die Steuer wird progressiv berechnet und richtet sich bei Grundstücken nach dem Wert der Grundstücksberechtigung und der Art der Übertragung. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und im Falle eines eingeschalteten Solicitors die jeweils angefallenen Anwaltsgebühren. Die Höhe dieser Aufwendungen hängt vom Objekt bzw. vom Geschäftswert der Transaktion ab.
Bei Wohngrundstücken fällt außerdem die so genannte "Residential Property Tax" an. Diese Steuer wird seit 1983 erhoben und beträgt unter Anrechnung eines in Abständen neu festgelegten Freibetrages 1,5 % des Marktwertes eines Wohn- grundstücks. Die Steuerschuld kann für jedes unterhaltsberechtigte Kind in Abhängigkeit vom Alter gemindert werden.
Neben den o.g. Belastungen muss zusätzlich mit Abgaben an die Gemeinden ge- rechnet werden. Zwar gibt es in Irland nicht die in Deutschland übliche Gemein- desteuer, dennoch erheben einige Gebietskörperschaften eine Wasser- und Landsteuer ("Water and Land Tax"). Außerdem werden für Dienstleistungen wie beispielsweise Müllbeseitigung Gebühren erhoben.
c) Wohnungseigentum
Seit einiger Zeit gewinnt die Idee des Wohnungseigentums immer mehr an Be-
deutung. Wegen der Komplexität des Rechts zum Erwerb von bebauten Grundstücken empfiehlt es sich hier dringend, vor Vertragsabschlüssen die entsprechenden rechtlichen Informationen einzuholen und sich von einem Rechtsanwalt (Solicitor) beraten zu lassen. Der Inhalt des Vertrags- und Übertragungsentwurfs sollte im Hinblick auf die eigene Rechtsposition (auch gegenüber anderen Wohnungseigentümern) eingehend geprüft werden sollte. Da das Angebot an Eigentumswohnungen in ganz Irland eher gering ist, sind die Preise für den Erwerb entsprechend hoch.
d) Mietwohnungen / Miethäuser
aa. Allgemeines
Das Wohnungsangebot hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, obgleich in Universitäts- bzw. Collegestädten (z.B. Dublin, Cork, Galway, Limerick) zu be- stimmten Zeiten nach wie vor ein Mangel an Mietwohnungen zu beklagen ist. In der Regel bereitet es aber keine Schwierigkeiten, innerhalb von einigen Wochen ein Haus oder eine Wohnung zu finden. Angebote findet man unter anderem in lokalen oder regionalen Zeitungen und bei Maklern. Die Vermittlungsgebühr zahlt der Vermieter.
In der Mehrzahl werden (dürftig) möblierte Wohnungen angeboten. In neueren Häusern sind oftmals komplette Küchen bereits eingebaut (außer Kühltruhen). In älteren Häusern entsprechen die eingebauten elektrischen Geräte teilweise nicht deutschen Vorstellungen.
Mieten sind generell monatlich im Voraus zahlbar. Es kommt auch vor, dass
gleich mehrere Monatsmieten im Voraus zu entrichten sind. Niedrige Mieten da
gegen sind wöchentlich fällig. Üblich sind außerdem Kautionen bis zur Höhe
einer Monatsmiete. Normalerweise werden Verträge für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen, es kann aber auch für kürzere Zeiträume gemietet werden. Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist, sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Für den Abschluss eines Mietvertrages wird von diesem neben dem Honorar die übliche Stempelsteuer („Stamp duty") erhoben. Bei Problemen besteht die Möglichkeit, sich an die ,,Free Legal Advice Centres" (FLAC-Zentren für kostenlose Rechtsberatung), Telefon +353 -1 - 679 42 39 zu wenden.
Die Mieten liegen zumindest in Dublin über denen für in puncto Qualität gleich-
wertige Häuser oder Wohnungen in Deutschland. In den Randgebieten der Städte und auf dem Land sind die Mieten niedriger. Alternativ kann auch gemeinsam mit anderen ein Haus oder eine Wohnung gemietet werden; Informationen finden sich unter der Rubrik "Accomodation sharing" in den Zeitungen oder am schwarzen Brett der Universitäten.
bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter („Tax reliefs for tenants")
Wer in einer privaten Mietwohnung lebt und Einkommenssteuer in Höhe des
Standardsteuersatzes (20 %) zahlt, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Teil der Miete von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung (möbliertes Zimmer, Wohnung, Apartment oder Haus) alleiniger Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist.
Ein Freibetrag kommt nicht in Betracht, wenn die Miete (a) an eine Gemeindeverwaltung oder eine staatliche Stelle gezahlt wird oder (b) dem Mietverhältnis ein auf 50 Jahre oder mehr befristeter Mietvertrag zugrunde liegt.
Lebt der Vermieter in Irland, so müssen Quittungen über die Mietzahlungen vor
gelegt werden, wenn und soweit die Finanzbehörde dies verlangt. Das gilt unabhängig davon, ob die Miete direkt an den Vermieter oder an dessen Vertreter gezahlt wird. Jede Quittung muss den Namen des Vermieters, die PPS-Nummer, die genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse), die Höhe der gezahlten Miete und den Zeitraum, den die Quittung abdeckt, ausweisen.
Wenn der Vermieter außerhalb Irlands lebt und die Miete direkt an ihn oder auf
ein Bankkonto in Irland oder im Ausland gezahlt wird, reduziert sich der zu be- rücksichtigende Betrag um den Standardsatz von 20 %. [Beispiel: Der Vermieter lebt in Deutschland und die Bruttomiete beträgt 500 EUR monatlich. 20 % von 500 EUR sind 100 EUR. Von der Bruttomiete sind demnach 100 EUR abzuziehen. Die zu berücksichtigende Miete beträgt somit 400 EUR pro Monat.]
Wer als so genannter PAYE („Pay as you earn") - Angestellter seine Miete an einen Vermieter außerhalb Irlands zahlt, hat den Steuerabzugsbetrag selbst festzusetzen; ein Steuerkredit in entsprechender Höhe ist mit dem Formular "Form Rent 1" zu beantragen (dazu unten). Wer dagegen seine Einkommenssteuer im Selbsteinschätzungsverfahren abführt, hat den Betrag in seiner Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden festzulegen. Wer es im Falle der Mietzahlung an einen außerhalb Irlands lebenden Vermieter versäumt, den Steuerabzug einzubehalten, trägt den Ausfall (keine Haftung des Vermieters!).
Der maximale Freibetrag für in Höhe der Standardsteuersatzes (20 %) versteuertes Einkommen betrug 2003 [um den jährlichen Vorteil nach Steuern zu berechnen, sind die unten genannten Beträge mit 20 % multiplizieren]:
Alter Kredit für Ledige Kredit für Verheiratete
/ Verwitwete
Bis 55 Jahre 1.270 EUR 2.540 EUR
(max. Freibetrag)
Ab 55 Jahre 2.540 EUR 5.080 EUR
(max. Freibetrag)
Das entsprechende Formular ("Form Rent 1") ist bei dem jeweils zuständigen
Steueramt („tax office") abzugeben. Das Formular ist bei allen Steuerämtern er- hältlich und kann auch unter www.oasis.gov.ie [>>Housing >>Renting a flat or house >>Tax reliefs for tenants] abgerufen werden. Die Adresse der Steuerämter finden sich in den öffentlichen Telefonbüchern bzw. ebenfalls an der vorgenannten Adresse im Internet. Dort finden sich auch weitere Informationen und An- sprechpartner für Fragen zu diesem zugegebenermaßen nicht ganz einfachen Verfahren.
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)
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Geändert von Gast (08.03.2007 um 19:47 Uhr).
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