Für diejenigen unter Ihnen, die mit der FIBAA-Akkreditierung noch nicht so ganz vertraut sein mögen, hier im folgenden ein Überblick über die Aufgaben, Anerkennung und Status der FIBAA-Akkreditierung.
Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
Rechtsform:
Stiftung (Schweizer Bundesstiftung)
Mitgliedschaft/ Stiftungsträger:
- 7 Hochschulvertreter,
- 7 Vertreter von Wirtschaftsverbänden,
- 2 Unternehmer
aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande und Schweden.
Deutsche Haus- und Postanschrift:
Berliner Freiheit 20 - 24, 53111 Bonn
Gründung:
1994 Gründung der Stiftung; seit 1995 Arbeit als Akkreditierungsagentur.
Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat:
- seit 13.04.2000,
- reakkreditiert am 14.03.2002,
- reakkreditiert bis 14.03.2007.
Aufgaben:
- Akkreditierung von wirtschaftswissenschaftlich orientierten Bachelor- und Masterstudiengängen;
- Akkreditierung von neu einzurichtenden und Diplom- und Magisterstudiengängen, die grundlegend umgestaltet werden sollen;
- Überprüfung von Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder diese veraltet sind.
Arbeitsschwerpunkte neben der Akkreditierung:
- Qualitätssicherung in der wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung,
- Information und Beratung von Studieninteressierten, Hochschulen und Unternehmen.
Finanzierung:
- Mitgliedsbeiträge (FIBAA-Forum),
- Einnahmen aus Akkreditierungen, Gutachten und Projekten.
Organisationsstruktur:
- Stiftungsrat,
- FIBAA-Akkreditierungs-Kommission: FAK (Entscheidungsgremium),
- FIBAA-Forum (Beirat),
- Geschäftsstelle.
Entscheidungsgremium; Mitglieder werden vom Stiftungsrat für zwei Jahre berufen:
- 6 Vertreter Wirtschaft,
- 2 Vertreter Forschungsinstitute,
- 1 Vertreter Gewerkschaften,
- 5 Vertreter Hochschulen,
- 2 Vertreter Studierende,
- zusätzlich Leiter Akkreditierung mit beratender Stimme.
Aufgaben des Entscheidungsgremiums:
- Festlegung der Verfahrensgrundsätze und Standards für Akkreditierungen,
- Bestellung der Gutachter und Zusammenstellung der Gutachterteams,
- Akkreditierung der Studiengänge.
Ziele des Akkreditierungsverfahrens:
- Transparenz,
- Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der managementbezogenen Hochschulaus- und –weiterbildung.
Kriterienentwicklung:
- Kriterien von HRK, KMK und des Akkreditierungsrates liegen zugrunde;
- Entwicklung eigener Qualitätsstandards für Bachelor-, Master- und Fernstudien-Master-Studiengänge.
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens:
- Das Gutachterteam besteht aus mindestens drei Personen, davon zwei aus dem Bereich der Wissenschaft (Universität und Fachhochschule) und eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreter/-in);
- Grundlage der Begutachtung sind Fragen zur Selbstdokumentation;
- Gutachtergruppen erstellen die Gesamtbewertung des Studiengangs, indem sie zunächst sein Qualitätsprofil erarbeiten. Gutachter entscheiden je nach Hochschulart und Studiengang über die Relevanz einzelner Qualitätskriterien;
- Der Bericht der Gutachter bildet die Grundlage für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungskommission über Akkreditierung, Akkreditierung mit Auflagen oder Nicht-Akkreditierung.
Instrumente des Akkreditierungsverfahrens:
- Beratungsgespräch,
- Antragstellung durch die Hochschule,
- Erläuterung von Unterlagen und Bewertungsmethode,
- Selbstdarstellung des Studiengangs nach FIBAA-Vorgaben,
- inhaltlich-fachliche Begutachtung durch 3 externe Gutachter (2 Tage Vor-Ort-Besuch),
- Empfehlung der Gutachter an FAK,
- Entscheidung der FAK über die Akkreditierung.
Allgemeine Informationen:
Die Foundation for International Business Administration Accreditation mit Sitz in der Schweiz (Zürich) ist eine vom Akkreditierungsrat akkreditierte Agentur, die wirtschaftswissenschaftlich orientierte Studiengänge, die zu den Abschlüssen Bachelor bzw. Bakkalaureus und Master bzw. Magister führen, fachlich-inhaltlich begutachtet. Die Agentur unterstützt darüber hinaus die Durchführung grenzüberschreitender Verfahren und die Einbindung in internationale Netzwerke. Bis zum 14.03.2007 wurde die FIBAA erneut vom Akkreditierungsrat reakkreditiert und darf somit weiterhin das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates tragen.
Die FIBAA-Akkreditierung hat auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum an Bedeutung gewonnen (siehe bezüglich der Hochschulreform auch Bologna-Prozess:
http://www.business-podium.com/board...read.php?t=212 (Der Bologna-Prozess, Umstellung auf das Bachelor/Master-System, ECTS) ). FIBAA beachtet bei ihrer Tätigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz die entsprechenden staatlichen Vorgaben. Dieses Akkreditierungsverfahren wurde errichtet, um die Qualitätskriterien transparent zu machen.
Ziele:
- Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studiengängen,
- Unterstützung der Entwicklung von vielfältigen Studienangeboten,
- Beitrag zur Transparenz des Studienangebots,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für den Qualitätsprozess im nationalen wie im internationalen Rahmen,
- Berücksichtigung europäischer Konzepte und Leitlinien im Akkreditierungsverfahren,
- Anwendung eines transparenten Verbundes aus Information, Qualitätsmaßstab und Verfahrensgrundsätzen,
Aufgaben des Akkreditierungsverfahrens:
- Nachweis der Erreichbarkeit der Studiengangsziele,
- Bescheinigung der Studierbarkeit,
- Bewertung des wissenschaftlichen Stands,
- Eruieren des Werts der Studien für das Berufsfeld,
- Feststellen der Positionierung des modularisierten Studienganges im europäischen, nationalen oder regionalen Hochschulraumes.
Quellen:
- Akkreditierungsrat
-http://www.akkreditierungsrat.de/
- Foundation for International Business Administration Accreditation
-http://www.fibaa.de/ger/