Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 21:48
Gast Gast ist offline
Ehemaliger Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Cuenca
Beiträge: 3.019
Standard MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels

MBA MPA Master wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich (AT, AUT) an Nichthochschulen

Master-Abschlüsse wie MBA (Master of Business Administration) und MPA (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH sind in Deutschland nicht führbar!

Master-Abschlüsse (MBA, MPA) der wwedu World Wide Education GmbH, Hans-Sachs-Institut Wels und Joseph-Schumpeter-Institut Wels


Allgemeine Hintergrundinformation

Die wwedu Worldwide Education GmbH ist ein privater Bildungsanbieter in Österreich ohne Hochschulstatus; ebenso sind die zugehörigen Bildungseinrichtungen Hans-Sachs-Institut Wels und Joseph-Schumpeter-Institut Wels keine Hochschulen.

In Österreich ist es unter bestimmten Bedingungen auch Bildungsanbietern ohne Hochschulstatus erlaubt, Master-Abschlüsse in Form eines "Lehrganges universitären Charakters" (LuC) anzubieten und zu vergeben. Dies ist vom Wissenschaftsministerium in Österreich so genehmigt. So wird dies auch von den Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels rechtmäßig bei der Vergabe der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) wahrgenommen.


Führbarkeit ausländischer akademischer Grade in Deutschland

Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Führbarkeit der von der wwedu Worldwide Education GmbH, dem Joseph-Schumpeter-Institut Wels oder dem Hans-Sachs-Institut-Wels erlangten Mastergrade (hier MBA und MPA) per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Deutschland.

In Deutschland ist es so, dass ein akademischer Grad einer ausländischen Bildungseinrichtung nur dann geführt werden darf, wenn
- der Abschluss durch Studium erlangt wurde,
- der Abschluss durch Prüfung erlangt wurde,
- die verleihende Einrichtung zur Vergabe des Grades berechtigt ist bzw. war und
- die Einrichtung eine anerkannte Hochschule ist oder zu dem Zeitpunkt war.

Dies geht aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000, Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000), hervor.

Dort heißt es in Nr. 1:

"1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden."

Dort ist also ausschließlich von einer "Hochschule" die Rede, wenn auch auf die Herkunftsbezeichnung verzichtet werden kann, gemäß der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14.04.2000, Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001).


Begünstigende Vereinbarungen?

Weder die wwedu Worldwide Education GmbH, das Hans Sachs Institut Wels noch das Joseph Schumpeter Institut Wels sind anerkannte Hochschulen.
Somit kann auch nicht von einem "Studium" im engeren Sinne gesprochen werden, das für die Führbarkeit des MBA (Master of Business Administration) und des MPA (Master of Public Administration) in Deutschland gefordert wird.

Nun haben begünstigende Regelungen und Abkommen aber Vorrang. Das geht aus Nr. 4 KMK-Beschluss vom 14.04.2000 hervor:

"4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor."

Und zwischen Österreich und Deutschland gibt es ein besonderes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Hochschulbereich:
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzen, Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und Österreich)

Führen wir die Untersuchung Schritt für Schritt weiter.


Gradführung gemäß Äquivalenzabkommen

Hinsichtlich der Gradführung gibt Artikel 5 des Äquivalenzabkommens Aufschluss:

"(1) Die Inhaber eines in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Grades sind berechtigt, diesen Grad im jeweils anderen Staat zu führen.
(2) Die Grade sind jeweils in der verliehenen Form zu führen. Abkürzungen sind in der festgelegten, andernfalls in der im Herkunftsstaat üblichen Form zu führen.
(3) Die in Österreich mit dem Studienabschluss verliehenen Grade in Humanmedizin (Dr. med. univ.) und Zahnmedizin (Dr. med. dent.) dürfen in Deutschland nur mit vollständigem fachlichen Zusatz geführt werden.
(4) Berufsrechtliche Regelungen zur Führung geschützter Berufsbezeichnungen bleiben unberührt.
(5) Die Berechtigung zur Führung eines Grades im jeweils anderen Staat umfasst nicht das Recht zur Berufsausübung (effectus civilis)."


So könnte ja eine Gradführung der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) der wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels, in Deutschland erlaubt sein, könnte man irrtümlicherweise meinen.
Aber dazu sollte zunächst Artikel 2 genauer betrachtet werden; hier finden Sie eine Beschreibung, was unter einem akademischen Grad zu verstehen ist:


Definition von akademischen Graden gemäß Äquivalenzabkommen

"(1) Deutsche Hochschulgrade sind von einer deutschen Hochschule gemäß Artikel 1 Absatz 1 als Abschluss eines Studiums verliehene Grade (Diplom-, Bakkalaureus-/Bachelorgrad, Magister-/Mastergrad, Grad eines Magister Artium, Lizentiatengrad) sowie der Doktorgrad und der Grad eines habilitierten Doktors.
(2) Österreichische akademische Grade sind von einer österreichischen Hochschule gemäß Artikel 1 Absatz 1 als Abschluss eines Studiums verliehene akademischen Grade (Bakkalaureats-, Master-, Magister-, Diplom- und Doktorgrad)."


Demnach handelt es sich bei den MBA-Abschlüssen und MPA-Abschlüssen der wwedu Worldwide Education GmbH und ihrer Institute Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels also nicht um akademische Grade im engeren Sinne, weil die in Frage kommenden verleihenden Einrichtungen keine Hochschulen sind, siehe Artikel 1 des Äquivalenzabkommens.


Definition von Hochschulen gemäß Äquivalenzabkommen

In Artikel 1 Absatz 1 ist festgelegt, was unter einer Hochschule zu verstehen ist:

"(1) Hochschulen im Sinne dieses Abkommens sind
1. staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften der Länder oder in der Republik Österreich nach deren Rechtsvorschriften Hochschulen sind;
2. nicht staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften der Länder oder in der Republik Österreich nach deren Rechtsvorschriften als Hochschulen oder als Fachhochschul-Studiengänge staatlich anerkannt sind."



Ergebnis zur Führbarkeit in Deutschland

Die Mastergrade bzw. MBA-Abschlüsse werden nicht von einer anerkannten Hochschule verliehen. Die wwedu Worldwide Education GmbH, das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels sind keine anerkannten Hochschulen, weder in Österreich noch in Deutschland oder einem anderen Land. Ein weiteres Abkommen für Abschlüsse dieser Art existiert nicht.
Somit kann eine mögliche Führbarkeit in Deutschland sicher und beweiskräftig ausgeschlossen werden.


Anrechnungen von Studienleistungen

"Studienleistungen" an der wwedu, also der World Wide Education GmbH, dem Hans-Sachs-Institut Wels und dem Joseph-Schumpeter-Institut Wels können in Deutschland auf ein akademisches Studium nicht angerechnet werden, was Artikel 3, Absatz 1 beweist:

"(1) Studien- und Prüfungsleistungen in einschlägigen Fächern an Hochschulen gemäß Artikel 1 werden auf Antrag im Rahmen eines Studiums an Hochschulen im jeweils anderen Staat anerkannt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Kreditpunkten im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) oder sonstiger Kreditpunktsysteme. Die Einschlägigkeit wird von der aufnehmenden Hochschule festgestellt. Einschlägige österreichische Universitätslehrgänge, denen der Abschluss eines Hochschulstudiums voraus geht, sind als Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge anzusehen."

Die Institute der wwedu Worldwide Education GmbH, also das Joseph-Schumpeter-Institut Wels und das Hans-Sachs-Institut Wels, sind keine anerkannten Hochschulen, daher gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Anrechnung der MBA-Abschlüsse (Master of Business Administration) und MPA-Abschlüsse (Master of Public Administration) an einer deutschen Hochschule.


Aufbaustudium möglich?


Auch ein Aufbaustudium auf Lehrgänge universitären Charakters (LuC) der Nichthochschulen wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels und Hans-Sachs-Institut Wels scheint in Deutschland nicht möglich, was aus Artikel 4 hervor geht, da dies einen anerkannten akademischen Grad voraus setzt, der an einer anerkannten Hochschule erlangt wurde. Dies liegt hier nachweislich nicht vor.
Es handelt sich nicht um akademische Grade im engeren Sinne, die Abschlüsse werden ebenso nicht von Hochschulen vergeben, so dass hier eine entsprechende Begünstigung zwischen Österreich und Deutschland definitiv nicht besteht.

- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich gemäß gültigem KMK-Beschluss (Beschluss der Kultusministerkonferenzen) vom 14.04.2000 in Deutschland nicht möglich
- Titelführung, Gradführung, Führbarkeit Master of Public Administration MPA, Master of Business Administration MBA wwedu Worldwide Education GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels per Lehrgang universitären Charakters (LuC) in Österreich aufgrund deutsch-österreichischem Äquivalenzabkommen in Deutschland nicht möglich

© BPB Business Podium Boards
__________________
BPB Forum/BPB Home/BPB.Org/BPBDirectory/BPB.Biz/BPB.Info/BPB.Net/Tags/Archive

Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel:
Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise, Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung, Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften, Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen, Gesetze, Urteile und Beschlüsse zur Titelführung, zu Pässen, Ausweisen und Passeinträgen

Hochschulen, Studium, Studiengänge, akademische Weiterbildungen & akademische Berufe:
Informationen, Gesetze, KMK-Beschlüsse, Rahmenordnungen, Vereinbarungen & Vorschriften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Deutschland, Hochschulliste, Promotionsforum, legale Promotionsberatung, promovieren, anerkannte Promotionen und Habilitationen, Studium, Studiengänge in Deutschland, Österreich, Schweiz, Präsenz-, Online- und Fernstudium, Auslandsstudium aller Art, studieren im Ausland, Praktika, Hilfen, Wissenswertes, Accreditation matters, Recognition of foreign Universities, Credential Evaluation Services, Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen

Berufliche Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungsprüfungen, Berufe (auch international):
Gesetze, Richtlinien, Rahmenordnungen, Prüfungsordnungen & sonstige Vorschriften, Ingenieur-, Techniker- und Meisterkurse und -Abschlüsse, auch international, Abschlüsse, Kurse und Adressen der Kammern, IHK, HWK, LWK, IngK, ArchK, Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen, Tipps zur beruflichen Bildung & freie Diskussionen zu Berufen und beruflichen Weiterbildungen, Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse, Seminare, Schulungen, Workshops, Coaching & Supervision


Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine
Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting
Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter

Geändert von Gast (07.02.2007 um 18:06 Uhr).
Mit Zitat antworten