Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen.
_____ ja supper - eröffnet ihnen ja schon aus administrativen gründen (eu-weite akzeptanz EINER vatnummer... kann ihnen die schweiz ja nicht bieten!) neue möglichkeiten
=> absolut richtig erkannt, VAT ist ein wichtiges Thema
Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen
_____ warum um alles in der welt wollen sie sich - der doch eher ein helvetischer batzenklemmer zu sein scheinen (als schweizer erlauben sie mir gewiss diese etwas gewage bemerkung... oder?) - eine uk-limited mit zweigniederlassung in österreich (mit den entsprechenden kosten, abhängi von den gesetzlichen vorschriften in österreich) aufhalsen? - ich muss doch auch keine zn in frankreich eintragen lassen, weil ich zufälligerweise einige kunden in südfrankreich betreue und diese während zweier monate jährlich besuche und berate
_____ ohne einblick in ihre AKTIVITÄTENPALETTE ist guter rat schwierig... wenn sie nicht mit bratpfannen und/oder ähnlichem getier handeln, können sie sehr wohl von england aus österreichische kunden "betreuen"
=> Auch hier haben Sie ansich recht. Nur eben liegt der Teufel im Detail. Das Ganze wird schwergewichtig im Vertrieb von Tonträgern bestehen. Lagerhaltung, Versand, Verpackung sind da wichtige Themen und in Österreich hätte ich ggf. eine Person die diese Tätigkeit übernehmen würde, wohingegen ich in UK Personen suchen müsste. Zudem ist es eben schon ein Thema ob ich wirklich präsent sein kann und das auch bin, oder ob ich für irgendwelche Themen extra ins Flugzeug steigen muss um hinzufliegen...
Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen)
_____ hier nimmt die geschichte ja eine abrupte kehrtwendung... es stellt sich nämlich die frage, ob sie aus gründen der SCHWEIZER STEUERHOHEIT (und als ch-bürger IN DER SCHWEIZ WOHNHAFT unterstehen sie unzweifelhaft grundsätzlich schweizer steuerrecht... siehe PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS-grundsätzen - sie werden bei offenlegung der besitzes-/managementverhältnisse wohl kaum überzeugend darlegen können, dass sie als alleineigentümer/geschäftsführer ihren helvetischen hort jeweils verlassen, um nach england zu jetten, um dort "geschäftliche entscheide" zu treffen
=> drum ja auch Österreich - da bin ich wirklich (was auch mit Flugticketts belegbar ist) - zudem geht es ja nicht um eine Vermögensverwaltung oder ähnliches sondern um eine tatsächliche geschäftliche Tätigkeit mit einer Niederlassung (Büro) und einem Teilzeitangestellten... sowie einem Lager vor Ort... würde das nicht reichen um den Principal Place of Business in Österreich plausibel zu machen?
_____ also imho benötigen sie gegebenenfalls eher eine ZWEIGNIEDERLASSUNG in der S C H W E I Z - dann macht's auch (noch mehr) sinn, von dieser aus aktivitäten in österreich zu entfalten
=> was ist imho? - sorry,. der Batzenklemmer versteht nicht
_____ beachten sie dabei bitte, dass eine ch-zn UNABHÄNGIG vom hauptsitz geführt werden muss... eine tätigkeit ihrer person sowohl als direktor im uk als auch als gf in der zn ist NICHT möglich (nur, weil sie offenbar eine kostengünstige gesamtlösung suchen!)... in anderen ländern dürften die ansprüche an die zeichnungsberechtigung ähnlich sein - ich denke nicht, dass es irgendwo angeht, dass sie auf der linken seite irgendeiner anmeldung an das zuständige register als uk-direktor zeichnen... und auf dem gleichen dokumente auf der rechten seite als verantwortlicher der zn - darüber müssten sie sich allerdings lokal kundig machen
=> ich habe davon gelesen, dass es eine neue Gesetzgeblung gäbe wonach UK nicht mehr zwingend vorschreibe, dass überhaupt eine Präsenzpflicht der Organe einer Ltd. in UK benötigt werde, sondern lediglich ein Briefkasten notwendig ist, die Gesellschaft aber ihren HS in jedem EU Staat haben kann und trotzdem als englische Gesellschaft gilt - habe ich da was falsch verstanden?
Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?
_____ siehe obige bemerkungen
_____ im weitern ist die frage der "verrechnungspreise" eingehend zu prüfen (on arms' length-kriterien beachten)
_____ und unter umständen auch das problem der eidgenössischen verrechnungssteuer nicht aus den augen zu verlieren
=> den Punkt Verrechnungssteuer verstehe ich nicht ganz...
... alles punkte, die ihnen jeder 99-euro-billiganbieter sicherlich gerne eingehend und rechtsverbindlich erläutern wird 8-)
Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
_____ hoffentlich kann ich sie mit meinen bemerkungen auf's richtige geleise führen... viel glück für ihr projekt
=> Herzlichen Dank für den Input
Chris
ffbkdavid@creatrustconsult.com