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Alt 22.04.2006, 00:01
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Vielen Dank für Ihre Antwort ffbkdavid.

vorerst: in frageform und in eine angenehme form gekleidet (wird das nachstehende skizzierte konzept wohl in der praxis funktionieren etc.) tönen ihre ausführungen wesentlich zu einer antwort animierender*** als das tumbe "ich weiss schon genau, was ich will und gefälligst getan haben will... ausführen!" im direkten e-mail-kontakt

Genau so sollte es eigentlich nicht gemeint sein. Das ist ja auch das größte Problem, da ich NICHT GENAU weiß was ich will, deswegen habe ich auch EUCH Experten hierzu gefragt!

compris? vous savez - c'est le ton qui fait la musique
Ich weiß das der Ton die Musik macht und soweit ich weiß habe ich NIEMANDEM etwas "Befohlen". Anscheinend ein Missverständniss ( siehe blau gekennzeichneten Text! )


Wenn ich genau wüsste was ich will und wie ich das UMSETZE, würde ich versuchen es selbst zu erledigen.

Da ich aber kein "Profi" oder gar "Experte" bin ziehe ich lieber hierfür eine Gründungsfirma hinzu.


Zum Thema Unterkonto bei der gleichen Bank:
Das währe natürlich NICHT "unbedingt" nötig, jedoch würde ich bei den Transaktionskosten sparen da, es sich um die gleiche Bank handelt.

entscheidend ist: wie hoch ist der REGELMÄSSIGE ZEITAUFWAND für die PROFESSIONELLE BETREUUNG ihrer firma?
sobald sie aktiv werden, können sie damit rechnen, dass sie REGELMÄSSIG entscheide treffen müssen, die sie gar nicht exakt vorausplanen können - wenn sie im handels-/fabrikationsbereich tätig sind eher mehr als beispielsweise wenn's um das verchartern ihrer yacht im mittelmeer geht (das können sie an einen lokalen, fachkundigen agenten delegieren)


Gehört das zum Servicekatalog dazu oder müssen diese "entscheide" selbst getätigt werden.

exklusivität des "partners"

sie können davon ausgehen, dass ein profesioneller berater gar nicht die kapazitäten hat, um SERIOES für hunderte von firmen aktiv zu sein - sie verwechseln offensichtlich die zurverfügungstellung einer "registered office address" von AKTIVER MITWIRKUNG UND BETREUUNG ihrer unternehmung und ihrer aktivitäten


Das war eigentlich nicht verwechselt, da ich eigentlich was anderes meinte.
Ich habe schon von "angeblich seriösen" Firmen gehört das diese nur einige Treuhänder haben und diese immer wieder eintragen.
Das war auch der Punkt den ich meinte. Wenn der Treuhänder dann schon beim Deutschen FA bekannt ist, werden sich diese bestimmt fragen wer diesmal dahinter steht.

seriöse anbieter verfügen gegebenenfalls über eine INTERNE SPEDITIONSFIRMA, die das gesamte warenhandling ab lieferfabrik bis zum endkunden übernimmt... und zwar (um unliebsame diskussionen zu vermeiden) mit DEREN ABSENDERANGABE

Die Ware wird per Container versendet. (warscheinlich Schifffracht oder bei kleinstbestellungen per Post Service)


grenzen der "zurschaustellung"

mit dem hinweis auf dem verzicht auf den einsatz eines "treuhänders" im bankkontobereich geraten sie auf ein gebiet, auf welchem sie noch so grosse "investitionen" und guten willen in allen obenerwähnten fachbereichen mit einem schlag auf's spiel setzen... nur eine kleine konkrete frage: wie wollen sie dokumentieren, dass sie mit "ihrer" firma eigentlich höchstens am rande zu tun haben (indem sie beispielsweise auf kommissionsbasis als landesinterner "konsulent" agieren) - wenn sie EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT über das bankkonto verfügen können

das schiessen sie sich in einer art und weise ins eigene bein, die mit sicherheit in einer totalamputation enden wird... und ein seriöser berater wird in einem solchen spiel auf gar keinen fall mitspielen (schon alleine darum, weil er ob ihrem mangelnden vertraut gekränkt das weite suchen wird 8-)


Diese Möglichkeit "EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT" kannte ich nicht!

achtung - teile meiner ausführungen sind humoristisch "untermalt" 8-)



allerdings: die bis kürzlich mögliche UEBERWEISUNG von geldern ab einem bankkonto OHNE ANGABE DES ABSENDERS (auftraggeber also "lediglich" die absendend bank) ist nach internationalen abkommen NICHT MEHR AKZEPTIERT - korrespondenzbanken dürfen derartige transaktionen nicht mehr abwickeln - ja, müssen sogar die lokal involvierten finanzgewerbe-überwachungsbehörden über derartige verstösse informieren

Würde denn bei einem Firmenkonto denn bei Absender der tatsächliche Name stehen? Soweit ich weiß steht dort dann ja der Firmenname.

hoffentlich habe ich ihnen nicht mut und elan genommen... ihr projekt kann durchaus erfolgreich umgesetzt werden - nur braucht's dazu ein offenes ohr mit und zu einem professionell arbeitenden berater, der die ihnen versprochenen leistungen auch - möglichst mit eigener infrastruktur (fragen sie ihn 'mal, ob er die gründungsdokumente IN EIGENER REGIE aufstellt und beim zuständigen register hinterlegt... oder er den "auftrg" an einen lokalen agenten weitergibt... überraschungen nicht ausgeschlossen!!!) umsetzen kann


viel glück für die umsetzung


Vielen Dank!

Grüße