Berufsschullehrerin, Berufsschullehrer werden, Lehramt berufsbildende Schulen
Fachlehrer/in Lehrer für Fachpraxis in beruflichen und berufsbildenden Schulen
Ausbildung für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen
Allgemeine Informationen
Fachlehrer für berufliche Schulen (Berufsschullehrer) bzw. berufsbildende Schulen arbeiten, wie der Name schon sagt, an beruflichen Schulen, meistens an Berufsschulen, Berufsfachschulen Fachschulen, Fachoberschulen oder Fachgymnasien und Beruflichen Gymnasien – Lehrer/innen für Fachpraxis sind aber auch an Berufsakademien, Fachakademien und Schulen des Gesundheitswesens anzutreffen.
Alternativ bietet sich aber auch an, an Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung zu arbeiten.
Die Ausbildung zum Fachlehrer/in an berufsbildenden bzw. beruflichen Schulen ist eine landesrechtlich geregelte pädagogische Zusatzausbildung an staatlichen Bildungsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern.
Für die Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen können als Fachrichtungen folgende gewählt werden: gewerblich-technische Berufe, Hauswirtschaft, Schreibtechnik, kaufmännische Fachrichtung oder Gesundheitsfachberufe.
Zulassungsvoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind länderrechtlich geregelt und unterscheiden sich daher etwas.
Im Allgemeinen wird aber
- ein mittlerer Bildungsabschluss,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- eine mehrjährige Berufspraxis,
- eine Aufstiegsfortbildungsprüfung z. B. zum Meister bzw. zur Meisterin oder Techniker bzw. Technikerin,
alternativ auch
- eine bestandene Ingenieurprüfung oder ein Abschluss als Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, jeweils in der einschlägigen Fachrichtung (inzwischen dürften auch einschlägige Bachelorabschlüsse akzeptiert werden), und anschließende Berufspraxis
für den Vorbereitungsdienst zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrerin an beruflichen Schulen vorausgesetzt.
Zusätzlich werden meistens Einstellungsprüfungen eingesetzt.
Es sind die üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis vorzulegen.
In einigen Bundesländern gibt es Höchstaltersgrenzen. Das Höchstalter liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 45 Jahren.
Fachgebiete, Tätigkeitsgebiete, Aufgabenfelder
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Metalltechnik,
- Elektrotechnik,
- Bautechnik,
- Holztechnik,
- Textiltechnik und Bekleidung,
- Chemie, Physik und Biologie,
- Drucktechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung,
- Gesundheit, Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft,
- Agrarwirtschaft,
- Erziehung und Sozialpflege (Saarland)
Übliche Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbezeichnungen, Abschlussbezeichnungen
Abschlussbezeichnungen laut KMK (Kultusministerkonferenz):
- Lehrer/Lehrerin für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen
Mit staatlicher Prüfung in Textverarbeitung oder Kurzschrift:
- staatlich geprüfte Lehrerin bzw. staatlich geprüfter Lehrer der Textverarbeitung
- staatlich geprüfte Lehrerin bzw. staatlich geprüfter Lehrer der Kurzschrift
Berufsbezeichnungen, Abschlussbezeichnungen der einzelnen Bundesländer sind:
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Hauswirtschaft
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Schreibtechnik
- technische Lehrerin bzw. technischer Lehrer an beruflichen Schulen
- Lehrkraft für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen
- Lehrerin bzw. Lehrer für Fachpraxis
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Werkstattunterricht
- Werkstattlehrerin bzw. Werkstattlehrer
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
- Lehrmeisterin bzw. Lehrmeister
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Bürowirtschaft, Kurzschrift und Maschinenschreiben
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an allgemein bildenden Schulen
Im Sprachgebrauch sind auch vertreten:
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer an allgemein- und berufsbildenden Schulen
- Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer
- Gewerbliche Fachlehrerin bzw. Gewerblicher Fachlehrer an Berufsschulen
Internationale Berufsbezeichnung:
-Teacher (m/f) - vocational schools and schools of general education
Lerninhalte, Ausbildungsinhalte
Im theoretischen Teil:
- Pädagogik inkl. sonderpädagogische Inhalte
- pädagogische Psychologie
- pädagogische Soziologie
- Berufspädagogik
- Methodik und Didaktik des fachpraktischen Unterrichts
- Schulorganisation
- Beamtenrecht, Berufsbildungsrecht, Schulrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
Im schulpraktischen Teil:
- Hospitationen
- Unterricht unter Anleitung
- selbstständiger Unterricht
Ausbildungsablauf
Während der Ausbildung sind mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise zu erbringen, die am Ende jedes Ausbildungsjahres in Zeugnissen festgehalten werden. Für die Versetzung ins nächste Ausbildungsjahr sind jeweils bestimmte Mindestanforderungen zu erreichen.
Die Ausbildung für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen umfasst einen Vorbereitungsdienst, der eine theoretische Ausbildung und schulpraktische Anteile beinhaltet.
Vorlesungen und Seminare der theoretischen Ausbildung werden an Staatsinstituten und Studienseminaren und die Schulpraktika an beruflichen Schulen wie z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen durchgeführt.
Während des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausbildungsdauer, Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert etwa 1 bis 1,5 Jahre und variiert zwischen den Bundesländern.
Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder Unterrichtspraxis schlechter als ausreichend bewertet wurde, kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden.
Unterrichtsform, Ausbildungsform
Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt meistens in Vollzeit, sodass tagsüber der Unterricht stattfindet. Es werden aber auch berufsbegleitende Programme angeboten, die durch Seminare ergänzt werden. Der fachpraktische Unterricht erfolgt in normalen Schulklassen. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes arbeiten die Anwärter mit anderen pädagogischen Fachkräften zusammen.
Anrechnungen von Vorleistungen
Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn wirklich einschlägige Fortbildungen vorliegen, aber auch Tätigkeiten im Schuldienst oder andere berufsförderliche Tätigkeiten können zu einer Anrechnung führen. Eine leistungsmäßige Anrechnung ist nicht möglich.
Genaue Auskünfte hierüber erteilt die jeweils zuständige Bildungseinrichtung.
Abschlussprüfungen, Prüfungsablauf
Die Abschlussprüfungen erfolgen immer als staatliche Prüfungen (Anstellungsprüfungen, Einstellungsprüfungen, Laufbahnprüfungen), diese sind aber länderrechtlich geregelt.
Vor der Zulassung zur Prüfung muss der Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert worden sein.
Für die Zulassung zur pädagogisch-didaktischen Prüfung muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.
Die Abschlussprüfung für die Lehrtätigkeit an beruflichen bzw. berufsbildenden Schulen umfasst schriftliche, mündliche und praktische Teile.
Pädagogik, Psychologie und Didaktik werden z. B. schriftlich geprüft. Statt der schriftlichen Prüfung kann ggf- auch eine Facharbeit über die schulpraktischen Erfahrungen angefertigt werden, die in einer Präsentation vorzustellen ist. Diese Facharbeit schließt mit einem Kolloquium ab, in dem fachliche Fragen zu beantworten sind.
Mündliche Fächer können zum Beispiel Schulrecht, Schulkunde sein.
Die Abschlussprüfung findet vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt und kann in der Regel einmal wiederholt werden.
Ausbildungsvergütungen, Bezüge bei Festanstellung
Die Ausbildungsvergütungen für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf oder auf Probe und die Beamtenbezüge bei Festanstellungen ergeben sich aus dem
BBesG Bundesbesoldungsgesetz (BBesG Bundesbesoldungsgesetz 23.05.1975, zuletzt geändert am 28. August 2006) und den Landesbesoldungsgesetzen.
Sonstige Förderungen während der Ausbildungszeiten wie z. B.
BAföG (Das BaföG) oder
Meister-BAföG (Meister-BAföG bekommen, Voraussetzungen und Ablauf) sind nicht möglich.
Ein Fachlehrer bzw. eine Fachlehrerin an beruflichen oder allgemeinbildenden Schulen im Eingangsamt beziehen meistens Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 10. Dies ist aber länderrechtlich geregelt und kann sich zwischen den Bundesländern etwas unterscheiden.
Rechtliches und Fallbeispiele folgen...
© BPB Business Podium Boards