Lady, Lord, Lordess, Laird of Camster & Glencairn, Schottland
Soviel vorab:
Es gibt nur einen Originalanbieter dieser Branche und das ist ganz gewiss nicht dieser hier.
Der echte schottische Onshore-Anbieter verkauft auch ausschließlich den Lairdtitel samt Grundstück, keine deutschen Kastrationen wie 'Lord' und 'Lady', "weil sich das ja ähnlich anhört und irgendwie dasselbe ist" (so die mehr als nur fragwürdige 'Argumentation' der Ramschverkäufer von Warenzeichen von der Stange).
Im genannten Beispiel werden folgende Pseudobezeichnungen per Warenzeichen verkauft:
"Laird oder Lord of Camster & Glencairn
oder
Lady oder Lordess of Camster & Glencairn"
Verwendet wird auch die Bezeichnung "Lairdess".
Behauptet wird:
"Der Titel wird weltweit anerkannt !!"
- Das ist mir neu, von wem denn???
Ob das Grundstück real existiert oder nicht, ist insofern egal, da hier schlicht Markenzeichen verkauft werden (mit dem sogenannten "Wappen").
Was man sich von der Bezeichnung "Landbesitzer" versprechen soll, ist mir ohnehin schleierhaft. Das ersehnte "Ansehen und Prestige" bekommt man mit solcherlei Pseudotiteln jedenfalls nicht.
Außerdem ist die Bezeichnung "Laird" und auch die deutsche Bezeichnung "Landbesitzer" nicht geschützt und können auch ohne Urkunde, die keine Rechte, Befugnisse oder ähnliches bewirkt, problemlos geführt werden.
Ein Wappen sollte man sich besser selbst erstellen, da in Deutschland das Wappenrecht, also das Namensrecht nach BGB greift.
Bei den Titeln Laird of Camster und Laird of Glencairn handelt es sich in diesem Fall um Pseudotitel, die per Verkauf als Warenzeichen für ein paar Euros verkauft werden. Ein Verkauf von Warenzeichen ist im Vereinigten Königreich (UK) strafbar.
Der angebliche "Grundbesitz" ist hier völlig überflüssig, weil der gekaufte Grund und Boden nicht zu einem echten Titel berechtigt.
Mitverkauft wird eine überflüssige ID-Card - wofür diese gut sein soll, weiß niemand...
Dies ist kein Adelstitel und kein Feudaltitel, sondern ein wertloser Pseudotitel. Der Begriff Edeltitel ist bei dem Billigzeugs von der Stange hier nun wirklich nicht angebracht.
Ein Eintrag in den Personalausweis (BPA), Reisepass und andere Personalpapiere ist nicht möglich, üblicherweise auch nicht im Feld für Künstlernamen. (Erst recht ist keine Namensänderung möglich - man hört ja dubiosesten Theorien.)
Um einen Künstlernamen eingetragen zu bekommen, muss man ein Künstler sein. Eine frei gestaltete und ausgedruckte Urkunde hilft da auch nicht weiter und ist bei echten Künstlern völlig überflüssig.
Auch die Dicke des verwendeten Kartons holt da nicht mehr raus.
Der angebliche "Mitbesitz" ist schleierhaft, wenn auch ein "Lageplan" mitgeliefert wird.
Hinweis
Jeder, der etwas Würde hat, sollte einen solchen Billigkauftitel besser nicht führen, wenn er sich nicht lächerlich machen will.
Jeder, der sich informieren will, stößt schnell auf diesen Pseudotitel, so dass ein Outing gewiss ist.
Wer bei Bewerbungen und Geschäftsgesprächen Erfolg haben und nicht ausgelacht werden will, somit den Job und die Aufträge nicht riskieren will, sollte den Möchtegern-Adelstitel besser weglassen.
Vorsicht
Die Verkäufer solcher wertlosen "Edeltitel", die in ihrem Klang bewusst echte Adelstitel nachahmen, kennen sich mit der einschlägigen Gesetzgebung nicht aus. Die Führung des Wappens ist rechtlich problematisch, da hier das Namensrecht greift.
Siehe dazu auch:
-
Schottische Feudaltitel, Lord-Titel, Baron-Titel, wertlose Laird-Titel
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