@ffbkdavid
Zitat:
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nur eine kleine konkrete frage: wie wollen sie dokumentieren, dass sie mit "ihrer" firma eigentlich höchstens am rande zu tun haben (indem sie beispielsweise auf kommissionsbasis als landesinterner "konsulent" agieren) - wenn sie EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT über das bankkonto verfügen können
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Es sei mir bitte eine Frage zu diesem Sachverhalt erlaubt: Wer Zeichungsberechtigt ist, ist ja im normalen Geschäftsverkehr nicht zu erkennen. Wie sieht denn ein Szenario aus, wo die zeichnungsberechtigte Person offenkundig wird? Wann ist dies wichtig? Das beispielsweise das deutsche FA noch den Zeichnungsberechtigen einfach in einem EU Land ermitteln kann, würde ich ohne weiteres glauben. Aber was wenn das Konto beispielsweise in der Schweiz oder in Panama liegt?
Danke für Ihre Zeit
Grüße Mucha