Der grundsätzliche Unterschied im Zusammenhang mit der Wahl der Aktienart bei Schweizer Aktiengesellschaften besteht darin, dass Sie INHABERAKTIEN nur ausstellen können/dürfen, wenn der darauf entfallende Wert VOLLSTÄNDIG einbezahlt ist/wird - bei Namensaktien müssen mindestens 20% (jedoch minimal CHF 50,000.-) liberiert werden
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