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Alt 02.04.2006, 04:47
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard Inhaber- oder/Namensaktien

Der grundsätzliche Unterschied im Zusammenhang mit der Wahl der Aktienart bei Schweizer Aktiengesellschaften besteht darin, dass Sie INHABERAKTIEN nur ausstellen können/dürfen, wenn der darauf entfallende Wert VOLLSTÄNDIG einbezahlt ist/wird - bei Namensaktien müssen mindestens 20% (jedoch minimal CHF 50,000.-) liberiert werden

Viel Glück für Ihr Projekt




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Geändert von ffbkdavid (12.11.2006 um 23:39 Uhr).
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