Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen - NRW HG
Hochschulgesetz NRW (HG)
In der Fassung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen
(Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz)
- HRWG - vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 752)-
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
Erster Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschulen
§ 2 Rechtsstellung
§ 3 Aufgaben
§ 4 Freiheit in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium
§ 5 Staatliche Finanzierung und Globalhaushalt
§ 6 Evaluation
Zweiter Abschnitt
Studienreform, Strukturreform, Studiengebührenfreiheit
§ 7 Studienreform
§ 8 Einrichtungen zur Förderung der Studienreform
§ 9 Zielvereinbarungen
§ 10 Studiengebührenfreiheit
Dritter Abschnitt
Mitgliedschaft und Mitwirkung
§ 11 Mitglieder und Angehörige
§ 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
§ 13 Zusammensetzung der Gremien
§ 13 a Sonderregelungen für Mitgliedschaft und Mitwirkung an den
Musikhochschulen und dem Fachbereich Musikhochschule der Universität Münster
§ 14 Stimmrecht der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 15 Verfahrensgrundsätze
§ 16 Wahlen zu den Gremien
§ 17 Öffentlichkeit
Vierter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Hochschule
1. Zentrale Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
§ 18 Zentrale Organe
§ 19 Rektorin oder Rektor
§ 20 Rektorat
§ 21 Präsidium
§ 22 Senat
§ 23 Gleichstellungsbeauftragte
2. Kuratorium
§ 24 Kuratorium
3. Die Binnenorganisation der Hochschule
§ 25 Organisation und Aufgaben
§ 25 a Öffnung der Binnenorganisation
§ 26 Mitglieder des Fachbereichs
§ 27 Dekanin oder Dekan
§ 28 Fachbereichsrat
4. Einrichtungen
§ 29 Wissenschaftliche und künstlerische Einrichtungen und Betriebseinheiten
§ 30 Information, Kommunikation und Medien
§ 31 Hochschuldidaktik und Lehrerbildung
§ 32 Einrichtungen an der Hochschule
5. Hochschulmedizin
§ 33 gestrichen
§ 34 Medizinische Einrichtungen der Universität Bochum
§§ 35-39 gestrichen
§ 40 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule
§ 41 Universitätskliniken
6. Standorte
§ 42 Standorte
7. Verwaltung der Hochschule
§ 43 Hochschulverwaltung
§ 44 Kanzlerin oder Kanzler
Fünfter Abschnitt
Das Hochschulpersonal
1. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 45 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 46 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
§ 47 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
§ 48 Berufungsverfahren
§ 49 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
§ 49 a Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
§ 49 b Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
§ 50 Nebenberufliche Professorinnen und Professoren
§ 51 Freistellung und Beurlaubung
§ 52 gestrichen
2. Sonstige Lehrkräfte
§ 53 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren,
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
§ 54 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 55 Lehrbeauftragte
3. 3. Teil des fünften Abschnitts gestrichen
§§ 56 - 58 gestrichen
4. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten, Kunsthochschulen und an Fachhochschulen sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
§ 59 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und Kunsthochschulen
§ 60 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen
§ 61 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
5. Lehrverpflichtung und Dienstreisen
§ 62 Lehrverpflichtung und Dienstreisen
6. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 63 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
7. Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter
§ 64 Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter
Sechster Abschnitt
Studierende und Studierendenschaft
1. Zugang und Einschreibung
§ 65 Einschreibung
§ 66 Qualifikation und sonstige Zugangsvoraussetzungen
§ 67 Einstufungsprüfung
§ 68 Zugangshindernisse
§ 69 Fremdsprachige Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Auswahl
§ 70 Exmatrikulation
§ 71 Zweithörerinnen und Zweithörer, Gasthörerinnen und Gasthörer
2. Studierendenschaft
§ 72 Studierendenschaft
§ 73 Satzung der Studierendenschaft
§ 74 Organe der Studierendenschaft
§ 75 Studierendenparlament
§ 76 Allgemeiner Studierendenausschuss
§ 77 Fachschaften
§ 78 Wahlen der Studierendenschaft
§ 79 Vermögen und Beiträge
§ 80 Haushalts- und Wirtschaftsführung
Siebter Abschnitt
Lehre, Studium und Prüfungen
1. Lehre und Studium
§ 81 Ziel von Lehre und Studium
§ 82 Besuch von Lehrveranstaltungen
§ 83 Studienberatung
§ 84 Studiengänge
§ 84a Bachelor- und Masterstudiengänge
§ 85 Regelstudienzeit
§ 86 Studienordnung
§ 87 Lehrangebot
§ 88 gestrichen
§ 89 Fernstudium und Verbundstudium
§ 90 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung
§ 91 Lehrbericht
2. Prüfungen
§ 92 Prüfungen
§ 93 Freiversuch
§ 94 Prüfungsordnungen
§ 95 Prüferinnen und Prüfer
Achter Abschnitt
Hochschulgrade
§ 96 Hochschulgrade
§ 97 Promotion
§ 98 gestrichen
Neunter Abschnitt
Forschung; künstlerische Entwicklungsvorhaben
§ 99 Aufgaben der Forschung
§ 100 Koordinierung der Forschung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
§ 101 Forschung mit Mitteln Dritter
§ 101 a Künstlerische Entwicklungsvorhaben
Zehnter Abschnitt
Haushaltswesen
§ 102 Anmeldung zum Haushalt
§ 103 Verteilung der Haushaltsmittel
§ 104 Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
§ 105 Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt
Elfter Abschnitt
Aufsicht und Genehmigung
§ 106 Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten
§ 107 Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten
§ 108 Zusammenwirken in besonderen Fällen
Zwölfter Abschnitt
Zusammenwirken von Hochschulen
§ 109 Zusammenwirken von Hochschulen in Lehre und Studium
§ 110 Gemeinsame Einrichtungen und Betriebseinheiten
Dreizehnter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für einzelne Hochschulen
§ 111 Fernuniversität in Hagen
§ 112 Der für das Bibliotheks- und Informationswesen zuständige Fachbereich der Fachhochschule Köln
Vierzehnter Abschnitt
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen
§ 113 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 114 Anerkennungsverfahren
§ 115 Folgen der Anerkennung
§ 116 Verlust der Anerkennung
§ 117 Kirchliche Hochschulen
§ 118 Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen
Fünfzehnter Abschnitt
Verleihung und Führung von Graden
§ 119 Verleihung und Führung von Graden
Sechzehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 120 Überleitung des wissenschaftlichen Personals, Berufungsvereinbarungen
§ 121 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen
§ 122 gestrichen
§ 123 gestrichen
§ 124 Kirchenverträge, Stellenbesetzung in theologischen Fächern und kirchliche Mitwirkung
§ 125 Zuschüsse
§ 126 Verwaltungsvorschriften, Ministerium
§ 127 Berichtspflicht; Fortgeltung
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