Royal Highness !
es kommt hierbei nicht darauf an, wieviele Namen im Personalausweis eingetragen werden können; (öffentlich) anzugeben ist - im Sinne der Identitätsfeststellung/ Klarheit - ausschließlich der Rufname. Formal ist maßgeblich, daß alle Vornamen im Personalausweisregister (§ 2a PersAuswG) eingetragen sind, die dann für amtliche Zwecke (Trauung, Fahndung etc.) aufgerufen werden können.
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