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Alt 25.01.2007, 18:56
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Standard uk-firmenstruktur

euer lordschaft:

danke für die fachkundige unterstützung und den hinweis auf die lesbarkeit... hab' das ganze 'mal fett abgesetzt, damit man die ergänzenden fragen besser erkennt

MEINE erläuterungen nach ----------


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Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen.
_____ ja supper - eröffnet ihnen ja schon aus administrativen gründen (eu-weite akzeptanz EINER vatnummer... kann ihnen die schweiz ja nicht bieten!) neue möglichkeiten

=> absolut richtig erkannt, VAT ist ein wichtiges Thema

---------- die uk-behörden sind in jüngster vergangenheit dazu übergegangen, einen "fiscal agent" mit WOHNSITZ in grossbritannien zu verlangen, der für vat-belange zuständig ist. grund sind die millionengaunereien, die über uk-firmen abgewickelt wurden (scheinexporte mit rückforderung bezahlter vat etc.)

---------- es nervt mich zusehends, dass OBSKURE GANOVEN die stämme, auf denen sie sitzen (und auf ein paar von ihnen lässt's sich sehr bequem aushalten, wenn man sich ruhig verhält!), selbst absägen, indem sie bestehende gestaltungsmöglichkeiten durch kriminelle aktivitäten belasten... was selbstredend zu entsprechenden reaktion "des staates" führt

---------- uk-firmen werden also zusehends teurer IM BETRIEB, eine folge des oben dargestellten



Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen
_____ warum um alles in der welt wollen sie sich - der doch eher ein helvetischer batzenklemmer zu sein scheinen (als schweizer erlauben sie mir gewiss diese etwas gewage bemerkung... oder?) - eine uk-limited mit zweigniederlassung in österreich (mit den entsprechenden kosten, abhängi von den gesetzlichen vorschriften in österreich) aufhalsen? - ich muss doch auch keine zn in frankreich eintragen lassen, weil ich zufälligerweise einige kunden in südfrankreich betreue und diese während zweier monate jährlich besuche und berate
_____ ohne einblick in ihre AKTIVITÄTENPALETTE ist guter rat schwierig... wenn sie nicht mit bratpfannen und/oder ähnlichem getier handeln, können sie sehr wohl von england aus österreichische kunden "betreuen"

=> Auch hier haben Sie ansich recht. Nur eben liegt der Teufel im Detail. Das Ganze wird schwergewichtig im Vertrieb von Tonträgern bestehen. Lagerhaltung, Versand, Verpackung sind da wichtige Themen und in Österreich hätte ich ggf. eine Person die diese Tätigkeit übernehmen würde, wohingegen ich in UK Personen suchen müsste. Zudem ist es eben schon ein Thema ob ich wirklich präsent sein kann und das auch bin, oder ob ich für irgendwelche Themen extra ins Flugzeug steigen muss um hinzufliegen...

---------- nochmals: wenn sie den SITZ der firma in wien haben, sind sie auch in österreich steuerpflichtig... und wahrscheinlich dazu verpflichtet, mit der austria-finanzbehörde abzurechnen

---------- eine bemerkung, die sie mir sicherlich gestatten: es ist immer ein schlechter start, wenn man aufgrund von mangelnder knete SCHON VON ALLEM ANFANG AN irgendwelche auslandsklitschen in staaten, in denen kein grundkapital einbezahlt werden muss, für eigentliche LOKALE geschäfte einsetzen muss - wer also eine bäckerei in deutschland eröffnen möchte, soll dies doch bitte aufgrund der deutschen (gesellschafts)gesetze tun und dafür nicht den umweg über eine uk-ltd. wählen... bring nur zusätzlichen ärger und letztendlich höhere kosten

---------- ich verweise in diesem zusammenhang auf das originelle "modell" NAGELSTUDIO BERCHTESGADEN LIMITED, bis heute nach meinem empfinden die grösste humoristische leistung im bereich "auslandsfirmengründung"


Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen)
_____ hier nimmt die geschichte ja eine abrupte kehrtwendung... es stellt sich nämlich die frage, ob sie aus gründen der SCHWEIZER STEUERHOHEIT (und als ch-bürger IN DER SCHWEIZ WOHNHAFT unterstehen sie unzweifelhaft grundsätzlich schweizer steuerrecht... siehe PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS-grundsätzen - sie werden bei offenlegung der besitzes-/managementverhältnisse wohl kaum überzeugend darlegen können, dass sie als alleineigentümer/geschäftsführer ihren helvetischen hort jeweils verlassen, um nach england zu jetten, um dort "geschäftliche entscheide" zu treffen

=> drum ja auch Österreich - da bin ich wirklich (was auch mit Flugticketts belegbar ist) - zudem geht es ja nicht um eine Vermögensverwaltung oder ähnliches sondern um eine tatsächliche geschäftliche Tätigkeit mit einer Niederlassung (Büro) und einem Teilzeitangestellten... sowie einem Lager vor Ort... würde das nicht reichen um den Principal Place of Business in Österreich plausibel zu machen?

---------- ja natürlich, mit allen obenerwähnten konsequenzen... und zwar sowohl in grossbritannien wie in österreich


_____ also imho benötigen sie gegebenenfalls eher eine ZWEIGNIEDERLASSUNG in der S C H W E I Z - dann macht's auch (noch mehr) sinn, von dieser aus aktivitäten in österreich zu entfalten

=> was ist imho? - sorry,. der Batzenklemmer versteht nicht

---------- ihre lordschaft hat hier für die notwendige klarheit gesorgt... merci viilmoll!


_____ beachten sie dabei bitte, dass eine ch-zn UNABHÄNGIG vom hauptsitz geführt werden muss... eine tätigkeit ihrer person sowohl als direktor im uk als auch als gf in der zn ist NICHT möglich (nur, weil sie offenbar eine kostengünstige gesamtlösung suchen!)... in anderen ländern dürften die ansprüche an die zeichnungsberechtigung ähnlich sein - ich denke nicht, dass es irgendwo angeht, dass sie auf der linken seite irgendeiner anmeldung an das zuständige register als uk-direktor zeichnen... und auf dem gleichen dokumente auf der rechten seite als verantwortlicher der zn - darüber müssten sie sich allerdings lokal kundig machen

=> ich habe davon gelesen, dass es eine neue Gesetzgeblung gäbe wonach UK nicht mehr zwingend vorschreibe, dass überhaupt eine Präsenzpflicht der Organe einer Ltd. in UK benötigt werde, sondern lediglich ein Briefkasten notwendig ist, die Gesellschaft aber ihren HS in jedem EU Staat haben kann und trotzdem als englische Gesellschaft gilt - habe ich da was falsch verstanden?

---------- sie vermischen "hauptsitz" mit "steuersitz"... wesentlich ist: steuerpflichtig ist die gesellschaft dort, wo die UNTERNEHMERISCHEN ENTSCHEIDE GEFÄLLT WERDEN... die caribbean brezenfabrik ltd. auf den bahamas mit fabrikation in wolfratshausen dürfte wohl kaum in der karibik steuerlich belangt werden... versteht man in dieser übertriebenen darstellung doch... oder? 8-)


Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?
_____ siehe obige bemerkungen
_____ im weitern ist die frage der "verrechnungspreise" eingehend zu prüfen (on arms' length-kriterien beachten)
_____ und unter umständen auch das problem der eidgenössischen verrechnungssteuer nicht aus den augen zu verlieren

=> den Punkt Verrechnungssteuer verstehe ich nicht ganz...

---------- verrechnungssteuer: wenn sie transaktionen vornehmen (nicht beschränkt auf GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN, sondern auch auf entgelte für leistungen... das ist eben die krux!), die eine GELDWERTE LEISTUNG (einfach ausgedrückt: über dem für dritte geltenden "normalpreis") umfassen, haben sie in der schweiz von amtes wegen eine steuerabgabe von 35% zu leisten - diese wird der gesellschaft/den wirtschaftlich berechtigten bei ordnungsgemässer versteuerung und vorliegen der notwendigen bilateralen verträge (doppelbesteuerungsabkommen etc.) RÜCKVERGÜTET... bringt aber "im normalefall" nur ärger, administrativen leerlauf... und ist darum so möglich zu vermeiden


... alles punkte, die ihnen jeder 99-euro-billiganbieter sicherlich gerne eingehend und rechtsverbindlich erläutern wird 8-)


Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
_____ hoffentlich kann ich sie mit meinen bemerkungen auf's richtige geleise führen... viel glück für ihr projekt

=> Herzlichen Dank für den Input

---------- ebenfalls dank für ihre interessante fragenstellung... vielleicht für jeden enthusiastischen möchtegerngrossunternehmer ohne einen cent in der tasche als fallbeispiel von nutzen 8-)


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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