... wobei damit gemeint ist:
AUSLANDSFIRMA: gesellschaft, die nicht im land eingetragen ist, in dem sie ihren "principal place of business" hat - also beispielsweise eine uk-ltd., die in deutschland tätig ist
LOKALE tätigkeit: aktivitäten einer gesellschaft in einem land, in dem sie nicht (oder nicht als hauptsitz) registriert ist
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ich warne davor (immer unter der voraussetzung, dass LOKAL N A C H W E I S B A R E faktoren nachgewiesen werden können - also beispielsweise die backstube eines bäcker-konditors, der argumentiert, er verkaufe back- und confiseriewaren einer bvi-klitsche - "lucys' sweat candies", um ein leckeres beispiel zu nennen 8-) - obwohl diese selbstverständlich in seiner backstube hergestellt wurden!), mit einer auslandsfirma in einem drittland aktiv zu sein, ohne die gesetzlichen vorschriften des drittlandes exakt zu befolgen (also beispielsweise ordnungsgemässe eintragung einer zweigniederlassung - gleich welcher "variante" - oder gründung einer xx & co kg mit "einbau" der auslandsfirma in geeigneter form)
für "grenzfälle" - beispielsweise consulting-aktivitäten in deutschland über die schweizer zweigniederlassung einer us-beratungsfirma - gelten spezielle überlegungen... allerdings erfolgversprechend auch nur dann, wenn die leistungserbringer (sprich: die involvierten berater) in der schweiz wohnhaft sind - ch-zn einer us-llc mit "consultant" mit wohnsitz in castrop-rauxel, der ausschliesslich für die stadtwerke castrop-rauxel IN DEREN BÜRORÄUMLICHKEITEN it-leistungen erbringt... IST SCHWIERIG - um nicht zu sagen grobfahrlässig!!!
wie immer - es kommt auf den einzelfall an (beachten sie bitte auch, dass ihre webseite optimalerweise nicht durch einen brd-designer erstellt werden und nicht bei einem brd-provider gehostet werden sollte... absolut tödlich!)
der lösungen sind viele... picken sie sich die optimalste auf der breiten palette raus... dazu viel glück 8-)
ffbkdavid@creatrustconsult.com