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Alt 26.04.2006, 21:39
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Guten Abend,

hatte heute "mal wieder" einen Gedankenblitz.

Meiner Ansicht nach ist solch eine Konstruktion sicherer als die obere.

Fangen wir an :-)

1. Treuhänderische Offshore Firma (Panama oder sonst wo :-)
2. Ebenfalls ein Geschäftskonto in beispielsweise Panama
3. Wohnort: Deutschland
So nun der große Unterschied:

Man bietet bei B2B Plattformen die Ware an. Jedoch kann man diese nicht über die Plattform erwerben sonder über eine hierfür Eingrichtete Website mit Online Shop auf einem Ausländischen Server. ( B2B Plattform wird sogesehen als Werbeplattform "missbraucht" )

Der Potenzielle Käufer besucht den Online Shop und erwirbt dort die Ware.
Der Online Shop ist "eigentlich" nur für Ausländische Interessenten gedacht.

Nun meine Fragen hierzu:

Was passiert nun wenn man den Online Shop in englischer Sprache einrichtet und nun ein deutscher Kunde etwas bestellt.

Man schreibt dem Kunden nun eine Rechnung.
Theoretisch gesehen kann er diese Rechnung dann beim Fiskus nicht vorlegen bzw. erhält hierfür die MwSt. nicht zurückerstattet da er ja eine Ware aus dem Ausland bestellt hat.


Somit würde sich der Eigentliche Verkäufer auch der Zollrechnung "entziehen" da der Käufer die Ware aus einem Ausländischen Shop bestellt hat, muss er auch davon ausgehen ( wird natürlich auch darauf hingewiesen ) das er die Zollrechnung begleichen müsste.
Dafür erhält der Kunde jedoch einen günstigeren Einkaufspreis damit es sich ausgleicht.

Kleines Beispiel:

1. Der Käufer bestellt 100 "was auch immer" :-) zu einem Preis von sagen wir mal 500 EUR je Stück: Er Überweist das Geld an das Geschäftskonto = 50.000 EUR.

2. Der Verkäufer leitet diese Bestellung an den Hersteller weiter.
Der Hersteller stellt dem Verkäufer eine Rechnung in Höhe von 35.000 EUR aus.

3. Der Verkäufer begleicht diese Rechnung auch sofort!

4. Nun Versendet der Hersteller die Ware DIREKT an den Kunden.

5. Somit hat der Verkäufer "für seine Dienstleistung" 15.000 EUR Gewinn erziehlt.


Somit währe der in Deutschland ansässige Verkäufer für den "Deutschen Fiskus" nicht so Interessant, weil der Panama AG sogesehen nicht "direkt" nach Deutschland verkauft hat.



So was meint Ihr dazu, ist es aboluter Hirngespinst oder doch besser als die erste (oben) Aufgeführte Kontruktion.