@user,
mir ist immer noch nicht klar, wieso Sie nach wie vor Panama bevorzugen.
Verstehen Sie eigentlich die spanische Sprache (die Amtssprache in Panama ist Spanisch) ? Richtig ist zwar, daß mit Ihnen alle Vorgänge in Englisch vorgelegt würden, aber es gilt das Recht in dortiger Landessprache.
Ich muß Ihnen beispielsweise gestehen, daß juristische Formulierungen in Englisch (aus Belize oder Anguilla oder von wo auch immer) auch für mich bisweilen schwer zu übersetzen sind.
Es gibt nunmal Vorgänge, die Ihnen als möglicher Inhaber einer Panama-Gesellschaft vorgelegt werden könnten, die Sie vor einer Entscheidung auch verstehen müssen.
Ein englischsprachiger Gründungsprovider wird Ihnen da sicherlich keine große Hilfe sein.
Sie schreiben ferner:
"Man schreibt dem Kunden nun eine Rechnung."
Wer ist "man" ?
Eine Rechnung aus dem Ausland weist keine Umsatzsteuer aus.
Schauen Sie mal bei
www.zoll.de hinein; dort finden Sie die Fragen zu Zöllen, die ein Kunde zu zahlen hätte.
Je nach Ware - bei uns hier im Forum "Dokumentationsbereich" - finden Sie auch einen Link zum Zoll/ ZID. Es gelten jeweils besondere Bestimmungen, die Sie kennen sollten.
Ferner: Beachten Sie, daß Überweisungen ins Ausland erhebliche Kosten verursachen können; dies sollte kaufmännisch berücksichtigt werden.
Ansonsten hätte Ihr Gedankenspiel erst einmal eine brauchbare Basis.
Beste Grüße
tropico