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Alt 03.02.2007, 17:37
tropico tropico ist gerade online
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Klar, können wir helfen !

Richtig ist, daß die Gründungskosten einer Personengesellschaft (wie hier eine Ltd. & Co. KG) in Deutschland als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar ist. Dies beinhaltet sowohl die Kosten für die Gründungsagentur als auch Notar- und Gerichtskosten.

Achten Sie bitte darauf, daß Sie nicht aufgrund der Gründungskosten (bilanziell) überschuldet und damit insolvenzreif sind ! Das wäre ein schlechter Start.

Ansonsten wünsche ich Ihnen mit Ihrem unternehmerischen Engagement in Deutschland viel Erfolg !

Und wenn Sie weitere Fragen haben, einfach posten ...
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