Klar, können wir helfen !
Richtig ist, daß die Gründungskosten einer Personengesellschaft (wie hier eine Ltd. & Co. KG) in Deutschland als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar ist. Dies beinhaltet sowohl die Kosten für die Gründungsagentur als auch Notar- und Gerichtskosten.
Achten Sie bitte darauf, daß Sie nicht aufgrund der Gründungskosten (bilanziell) überschuldet und damit insolvenzreif sind ! Das wäre ein schlechter Start.
Ansonsten wünsche ich Ihnen mit Ihrem unternehmerischen Engagement in Deutschland viel Erfolg !
Und wenn Sie weitere Fragen haben, einfach posten ...
