Doktortitel Dr. Titel? AZ 5 Ss 475, 5 15/78 OLG Düsseldorf, AZ 3 ST 303/76 OLG Bayern
Falsche kirchliche Doktortitel, gekaufte kirchliche Würden von Nichtkirchen
Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel, Kirchendoktorwürde, Titelkauf, Kauftitel, Kirchenehrentitel, Kirchenehrendoktortitel, Doctortitel, klerische Titel, klerische Doktortitel (Dr.Titel), kirchliche Doktorgrade (Dr.Grade), Briefkastenkirchen, Offshorekirchen, Nichtkirchen, Pseudokirchen, Fakekirchen, Fernkirchen, Pseudotitel, Pseudokirchentitel, Pseudoehrentitel, Pseudowürden, Kirchenwürden
Nun die neueste Masche der Betrüger:
Jetzt werden uralte Schinken hervorgeholt, die längst nicht mehr aktuell sind, in der Hoffnung, dass die Käufer darauf herein fallen.
Hier machen sich die Titelhändler aber nun endgültig lächerlich. Sie schieben nun nicht veröffentlichte Gerichtsentscheide aus den Siebzigern (!!!) vor, in der Hoffnung, man könne es nicht mehr überprüfen. Nun liebe Herren Titelverkäufer, Sie können vielleicht einen Titelschwindler verarschen, der noch Neuling in der Branche ist, aber mit mir läuft das nicht.
Den § 132a StGB müssten auch Sie irgendwann mal gelesen haben, sonst hier schnell nachholen:
§ 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB). Der § 132a StGB gilt übrigens nicht nur für diejenigen Menschen, die damit einverstanden sind, sondern auch für die, denen das nicht so gut gefällt - nur so als gedankliche Anregung.
Warum nennen Sie denn eigentlich nicht mal die ganzen aktuelleren Gerichtsurteile, die eine Führung der Pseudodoktortitel untersagen? Haben Sie die nicht gefunden?

Und den § 132a StGB haben Sie bis heute auch nicht gefunden...?
Tja, die Titelhändler haben es natürlich nicht gern, wenn man spielend beweisen kann, dass die Titelführung von gekauften Doktortiteln von Pseudokirchen in Deutschland strafbar ist. Selbst wenn die Kirche in den USA anerkannt ist, so heißt das längst nicht, dass Pseudodoktortitel in jeglicher Form, die auch in den USA keine kirchlichen Würden sind, in Deutschland straffrei geführt werden dürfen, schon gar nicht wenn sie gekauft wurden. Aber liebe Titelhändler, das wissen Sie ja längst, nicht wahr?
Wenn die Geschäfte schlecht laufen, muss man halt mit Tricks arbeiten, um den gutgläubigen Menschen die letzten Euros aus der Tasche zu ziehen. Wie wäre es denn ausnahmsweise mal mit ehrlicher Arbeit - zu anstrengend?
Der Hammer des Ganzen ist ja noch, dass nicht die Universal Life Church (ULC) aus den USA, die ja tatsächlich einen Kirchenstatus hat, diese lange überholten Aktenzeichen hervorkramt - die Betreiber der ULC wissen nämlich sehr wohl, dass das alles Schwachsinn ist. Nein, hier machen es deutsche Anbieter, die eine Offshorefirma in den USA gegründet haben und die Bezeichnung 'Church' und zu allem Überfluss noch 'University' im Firmennamen missbrauchen (leider legal, weil diese Bezeichnungen in den USA nicht geschützt sind - nicht legal ist der Verkauf von Doktortiteln in jeglicher Form). Die deutschen Titelhändler haben keinen Kirchenstatus in den USA - den werden die Trittbrettfahrer auch nicht bekommen!
Dass gekaufte Doktortitel, die fälschlicherweise als kirchliche Würden bezeichnet werden und zu allem Überfluss auch noch von Nichtkirchen verkauft werden, angeblich in Deutschland straffrei führbar seien, ist erstunken und erlogen! Fragen Sie Ihren Anwalt, der wird Ihnen das gegen eine kleine Gebühr anhand des § 132a StGB umfassend erklären.
Ich gebe Ihnen mal zwei kleine Hinweise:
- Doktorgrade (auch in englischer und in abgekürzter Form) sind gemäß sämtlicher Hochschulgesetze der Länder als akademische Grade geschützt - ebenso Ehrengrade.
- Verwechslungsgefahr - na dämmerts langsam?
Spielen wir doch mal ein Spiel, liebe größenwahnsinnig gewordene Titelhändler:
Zeigen Sie mir doch mal ein einziges Urteil, indem eindeutig niedergeschrieben steht, dass die gekauften Doktortitel einer Titelmühle mit Kirchenstatus in den USA aus deutscher Sicht tatsächlich kirchliche Würden sind und definitiv straffrei in Deutschland geführt werden dürfen, sagen wir mal ab 1998. Sehen Sie, was ich meine? Wir verstehen uns...

So, da wir das geklärt haben, zeigen Sie mir nun nur ein einziges Urteil, in dem steht, dass gekaufte Doktortitel einer Nichtkirche und einer Nichthochschule in Deutschland geführt werden dürfen, sagen wir ab 1946. Tja, komisch - und warum behaupten Sie so einen Dreck unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und bewusst unveröffentlichten Gerichtsurteilen?
Dass ich seit Beginn Ihrer kriminellen Aktivitäten massenweise Beweise gegen Sie gesammelt habe, das können Sie sich bestimmt denken. Sie wiegen sich in Sicherheit, weil Sie eine Auslandsfirma via Offshore gegründet haben? Tja, vielleicht sollten Sie sich dann auch mal mit dem Recht der einzelnen Bundesstaaten der USA befassen, in denen Sie sich schon strafbar gemacht haben. Ich habe hier ganz interessante Auskünfte der dortigen Behörden bekommen. Sind Sie unter die Wanderprediger gegangen?

Irgendwie finden die das in den USA nicht so toll, wenn ein Deutscher daher kommt, eine Offshorefirma mit Briefkasten gründet und unerlaubt im Bundesstaat mit Titeln handelt, so ganz ohne Degree Granting Authority. Noch nie gehört? Dann sollten Sie sich aber mal beeilen...
Hier noch eine kleine Lektüre, damit Sie mal wissen, was echte rechtliche Grundlagen und Beweise sind, die aktuell gültig sind - auch für Sie:
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Klärung zur Titelführung ausländische kirchliche Würden, kirchliche Doktortitel (Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel)
Aber bitte nicht nur lesen, sondern aufsaugen und verstehen.
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