ffbkdavid,
was mir in der Tat - und darauf spricht ja der user auch an - nicht ganz klar ist: ich erbringe als ausländische Personen- oder Kapitalgesellschaft mit Sitz der geschäftlichen Oberleitung im Ausland (will auch alles bezahlt werden ...

...) Leistungen gegenüber Privatpersonen (juristisch als "natürliche Personen" bezeichnet), erstelle eine ordentliche Rechnung (ohne USt.) aus dem Ausland und liefere ordnungsgemäß, das was bestellt wurde.
Wie könnten die Beteiligten hierdurch Schwierigkeiten mit den deutschen Finanzverwaltungen bekommen sollen ?
P.S.: Ich gäbe Ihnen wie so häufig recht, wenn Leistungs-/ Rechnungsempfänger eine deutsche juristische Peron wäre.