"dormant accounts" bei Ltd. & Co. KG
Im Internet lese ich folgende Frage:
Zitat:
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... Nun zur Frage: ... Es gibt im Internet nun verschiedene Ansichten ob eine Ltd, welche als Komplementär einer KG eingesetzt wird, ohne jegliche Vergütung sein kann, so daß man für sie einen Nullbilanz einreichen kann. ...
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Meine Antwort:
Sie haben recht: im Internet wird so vieles vertreten, was nicht immer richtig sein muß. Mancher Irrglaube im Zusammenhang mit britischem Recht findet sich gerade auf deutschsprachigen Seiten im Internet wieder, obgleich ein Blick ins UK die Rechtsfindung erleichtern würde.
Tatsache ist, daß eine Ltd. einen dormant account nach britischem Recht bereits dann NICHT einreichen darf, wenn Sie auch nur 1 Cent an Haftungsentschädigung als Komplementärsgesellschaft vereinnahmt (... und das ist nichts besonderes, weil eine Bilanz nun einmal objektive "Verhältnisse" aufzeigt, wenn diese nicht gerade gefälscht ist ...).
Auch hier gibt das companies house beste Hilfestellung. Im Zweifel kann ich Ihnen nur anraten, einmal den Rechtsrat eines britischen Rechtsanwalts/ Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers einzuholen, da die Rechtsfolgen seitens der Briten wegen fehlerhaften Handelns durchaus schmerzhaft sein können