Zitat:
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Zitat von ffbkdavid
... mehr spielraum gibt's aber nicht ...
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Mich erreicht gerade eine user-Zuschrift, die das Vorstehende insgesamt bestätigt.
Richtigerweise erkennt der user, daß bei FALSCHER Abgabe von "dormant accounts" eine Durchgriffshaftung nach britischem Recht gegenüber dem director einer Ltd., ggf. auch auf die shareholder zulässig ist.
Im Falle einer Ltd. & Co. KG - man kann es ja gar nicht oft genug wiederholen - führt die obligatorische Zahlung einer Haftungsentschädigung an die Komplementärs-Ltd. dazu, daß keine "dormant accounts" im UK abgegeben werden DÜRFEN !
Naja, UNSERE user sind jedenfalls richtig informiert. Weiter so !