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Alt 04.05.2006, 13:19
anton aus tirol anton aus tirol ist offline
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Standard Aufenthaltsregeln in der EU

Seit Anfang dieses Monats gelten in der EU vereinfachte Regeln für den Aufenthalt von EU-Bürgern in einem anderen EU-Mitgliedsland. Die Richtlinie wurde bisher nur von Österreich, Slowenien und der Slowakei vollständig umgesetzt, wie EU-Justizkommissar Franco Frattini am Dienstag in Brüssel erklärte.

Dessen ungeachtet könnten die Bürger schon heute in allen 25 EU-Staaten das Recht für sich beanspruchen, betonte der Kommissar. Frattini empfahl den Bürgern Klagen vor nationalen Gerichten bei weiteren bürokratischen Hindernissen.

Auch die EU-Kommission werde Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige EU-Staaten einleiten, kündigte Frattini an. Nahezu vollständig umgesetzt hätten die Richtlinie Großbritannien und Dänemark. In Spanien und Frankreich liegt die Verabschiedung der Gesetze vor dem Parlament. Belgien, Italien, Finnland und Luxemburg haben erklärt, dass sie mehr Zeit für die Umsetzung brauchen.

Durch die neue EU-Richtlinie entfällt die Notwendigkeit einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger aus einem anderen EU-Staat bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten. Die Bürger müssen allerdings weiterhin nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel oder über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die sich bereits mehr als fünf Jahre lang in einem anderen EU-Staat aufhalten, bekommen nunmehr automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Die Richtlinie sieht auch Erleichterungen für den Zuzug von Familienangehörigen vor. Das Recht der EU-Bürger auf Familienzusammenführung wird auf eingetragene Lebenspartner ausgedehnt. Ehepartner aus Drittstaaten können fortan ohne weitere Formalitäten in ein anderes EU-Land mitgenommen werden. Sollten in einem EU-Land bestimmte Formen der Partnerschaft - wie etwa die Homosexuellen-Ehe - nicht anerkannt werden, dann werden die EU-Staaten laut der Richtlinie lediglich angehalten, die Einreise und den Aufenthalt von Lebenspartnern zu erleichtern.

EU-Bürger sind den Staatsbürgern des Aufenthaltslandes grundsätzlich gleichgestellt. Der Aufnahmestaat ist allerdings nicht verpflichtet, Studenten während der ersten drei Monate Sozialhilfe oder Studienbeihilfen zuzuerkennen, bevor sie nicht ein permanentes Aufenthaltsrecht haben.

EU-Bürger genießen in der gesamten Europäischen Union fortan auch einen verstärkten Schutz vor Ausweisungen. Diese können nur mehr aus zwingenden Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfolgen. Frattini bezeichnete die Neuerungen als „Meilenstein im Prozess der Mobilität und der Freizügigkeit“. Durch die Richtlinie sei der „Weg zu einer europäischen Staatsbürgerschaft geebnet“. Die mit ihr verbundenen Rechte „gelten unabhängig von der Frage, ob die Richtlinie umgesetzt wurde, sonst wäre die Glaubwürdigkeit der europäischen Gesetzgebung gefährdet“.
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