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Zitat von anton aus tirol
Es gibt viele Gründungsanbieter, die durch Vorratsgesellschaften Anonymität der Gesellschafter versprechen. (Durch die Möglichkeit, dass Anderungen nicht in die Register eingetragen werden müssen). Wie sehen Sie diese Möglichkeit?
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Diese Möglichkeit gibt es und funktioniert auch: der bisherige Gesellschafter überträgt notariell sämtliche Rechte der Gesellschaft und stellt dem Erwerber im übrigen eine Generalvollmacht aus, um im Namen des bisherigen Inhabers rechtliche Handlungen für die Gesellschaft durchführen zu können. Gleichzeitg stellt der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, was allerdings nur im Innenverhältnis gilt.
Für den Erwerber der Gesellschaft ist das Verfahren komfortabel, für den Verkäufer ist es mit gewissen Risiken verbunden: würden Sie irgendjemandem eine Generalvollmacht erteilen ?
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Beste Grüße
tropico
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